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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6516
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X2           OX19 6516 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1          40         615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52707
§22 52707, Erweiterung 02




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  RG.428
                            S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 RG.430
                            S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27,6               RG.431
                            S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      27,6               RG.431

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Honda
                                                            Kia
                                                            MG Rover
                                                            Mini/BMW
                                                            Mitsubishi

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 7
                            Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                            A12 A19 A99
                            EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                  Flh S01
                            e11*98/14*
                            0173,0174,0188*..
                            Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                            A12 A19 A99
                            EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                  Flh S01
                            e11*98/14*
                            0158-0161,0189*..
                            Honda Civic (VII)        88-92         195/50R16   R37                            A12 A19 A99
                            Coupé                    88-92         205/50R16                                  Cpe S01
                            EM2
                            e6*98/14*0080*..
                            Honda Insight            65            185/55R16   K1c                            A01 A12 A19
                            ZE2                                                                               A99 Flh S01
                            e6*2001/116*0130*..
                            Honda Jazz (I)           57,61         195/45R16                                  A12 A19 A99
                            GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16   A01 K1c                        S01
§22 52707, Erweiterung 02




                            e6*98/14*0088,87*..,     57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
                            e6*2001/116*0101*..,
                            e6*2001/116*0102*..
                            Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                        A01 A12 A19
                            GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a            A99 S01
                            e6*2007/46*              66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                            0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                            0014, 0015,0016*..
                            - ab MJ 2011
                            Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                        A01 A12 A19
                            GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a            A99 S01
                            e6*2001/116*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                            0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                            0128, 0131, 0132*..
                            Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16   K1c                            A01 A12 A19
                            GK                       75, 96        195/50R16   K1c                            A99 Flh KOV
                            e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   K1c K3a K3c K5b                S01
                            - incl. Facelift 2018
                            Honda Jazz (IV)          72            185/55R16   K1a K1b K2b                    A01 A12 A19
                            GR                       72            195/50R16   K1c K2b K5d                    A58 A99 Flh
                            e6*2007/46*0415*..                                                                KOV S01
                            - Hybrid
                            Honda Jazz               72            185/60R16   A31                            A19 A58 A99
                            Crosstar (IV)            72            195/55R16   A12                            Flh KMV S01
                            GR
                            e6*2007/46*0415*..
                            - Hybrid
                            Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16   K1c K2b                        A01 A12 A19
                            GP1                                                                               A99 S01
                            e6*2007/46*0012*..
                            Kia Sephia, Shuma        65-85         195/45R16                                  A12 A19 A99
                            FB                                                                                Flh Sth S01
                            e4*96/27*0024*..,
                            e4*98/14*0024*..
                            - Shuma I/II, Spectra

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16    K42 K56 R37                           A01 A12 A19
                            RF, F                   55-107        205/45R16    K42 K56                               A99 B03 Npf
                            H224,                   55-118        205/50R16    K42 K56 R09                           S01
                            e11*93/81,
                            2001/116*0016*..
                            Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16    R37                                   A12 A19 A99
                            RT, T                   55-110        195/50R16    A01 K42 K46 R37                       B03 S01
                            H093,                   55-110        205/45R16    A01 K42 K46 K56
                            e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16    A01 K42 K46 K56 R09
                            e11*2001/116*0014*.
                            Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
                            Mini                    65-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh S03
                            e1*2001/116*            65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32
                            0231*08-..              65-85         195/50R16    R37
                            - ab MJ 2007
                            Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    K2b M+S                               A01 A12 A19
                            Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    K2b M+S                               A99 Car Cbo
§22 52707, Erweiterung 02




                            C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    K2b                                   Cpe Flh S04
                            e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    K1a K1b K2b
                            e1*2007/46*             55-90         185/50R16    K2b
                            0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16    K2b
                            e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    K2b
                            09,                     55-90         205/45R16    K2b
                            e24*2007/46*0023*..
                            - Mini/Clubman/Cabrio
                            - Coupè/Roadster
                            Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
                            R50, Mini               55-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh S02
                            e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32
                            e1*2001/116*            55-85         195/50R16    R37
                            0231*00-07
                            - bis MJ 2006
                            Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 K56 T80                           A01 A12 A19
                            DAO                     66            205/45R16    K42 K56                               A99 B02 B03
                            e4*93/81*0005*..,                                                                        S01
                            e4*98/14*0005*..

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 7

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 52707, Erweiterung 02




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 7
                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                            oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.
§22 52707, Erweiterung 02




                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
                            dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                            K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                            Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                            vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                            zu befestigen.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 6 von 7
                            K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                            Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                            oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                            K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                            Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                            nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                            befestigen.

                            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.
§22 52707, Erweiterung 02




                            K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                            usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7
                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Stufenheck.

                            T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2020 in Lambsheim statt.
§22 52707, Erweiterung 02




                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 17. September 2020




                            Laux                                                                    00351503.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim