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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX19
             Typ                             OX19 6516
             Radgröße                        6.5JX16 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X5           OX19 6516 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1             40       615     2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52707
             Herstellerzeichen               OX-ML
             Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
             Radgröße                        6.5JX16 H2
§ 22 52707




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.510

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Lexus
                                             Subaru
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Lexus CT 200h           73             195/55R16   A91 R37                        A19 A58 A99
             A10(a)                  73             195/60R16   A90 R37                        Flh S01
             e11*2007/46*0150*..;    73             205/55R16   A12
             e6*2007/46*0334*..
             Subaru Trezia           66, 73         185/55R16                                  A12 A19 A58
             D1(a)                   66, 73         185/60R16                                  A99 S01
             e11*2007/46*0021*..     66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                     66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                     66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
             Toyota Avensis          66-110         205/45R16   T83 T87                        A12 A19 A99
             T22                     66-110         205/50R16   A01 K42 K56                    Car Flh Sth
             e11*96/79*0077*..       66-81          195/50R16   T83 T84                        S01
             Toyota Avensis          81-120         205/55R16   A13                            A19 A99 Car
             T25                     81-120         215/50R16   A12                            Flh Sth S01
             e11*2001/116*0196*.
             Toyota Celica           105-141        205/50R16                                  A12 A19 A99
             T23                                                                               S01
             e11*98/14*0122*..,
§ 22 52707




             e11*2001/116*0122*.
             Toyota Prius (II)       57             195/55R16                                  A12 A19 A99
             HW2                                                                               S01
             e11*2001/116*0200*.
             Toyota Prius (III)      73             195/55R16                                  A12 A19 A99
             XW3(a), XW3P            73             195/60R16                                  S01
             e11*2001/116*0264*.     73             205/55R16   A01 K6f
             e11*2007/46*0015*..
             Toyota Prius (IV)       72             195/55R16   A91                            A19 A58 A99
             XW5(EU,M), -/TMG        72             195/60R16   A12                            Flh S01
             e11*2007/46*2971*..;    72             205/55R16   A12
             e13*2007/46*1931*..;    72             215/50R16   A12
             e6*2007/46*0339*..
             Toyota Prius PHV (IV)   72             195/55R16   A91                            A19 A99 Flh
             XW5P(EU,M)              72             195/60R16   A12                            S01
             e11*2007/46*3704*..;    72             205/55R16   A12
             e6*2007/46*0340*..      72             215/50R16   A12
             Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74     195/60R16   A91                            A19 A58 A99
             XP11                    66, 73, 74     205/55R16   A12                            S01
             e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74     215/50R16   A12
             - 2WD                   66, 73, 74     215/55R16   A12
                                     66, 73, 74     225/50R16   A01 A12 K6f K6i
             Toyota Urban Cruiser    66             195/60R16   A91                            A19 A56 A99
             XP11                    66             205/55R16   A12                            S01
             e11*2001/116*0263*.     66             215/50R16   A12
             - 4WD                   66             215/55R16   A12
                                     66             225/50R16   A12
             Toyota Verso-S          66, 73         185/55R16                                  A12 A19 A58
             XP12(a)                 66, 73         185/60R16                                  A99 S01
             e11*2007/46*0020*..     66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                     66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                     66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 52707




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6
             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§ 22 52707




             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52707




             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Mai 2019




             Laux                                                                 00319982.DOC
§ 22 52707




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