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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6516
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X5           OX19 6516 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1             40       615     2200

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52707
§22 52707, Erweiterung 02




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.510
                            S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   105                        -                    RG.510

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Lexus
                                                            Subaru
                                                            Toyota

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 6

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Lexus CT 200h           73             195/55R16   A91 R37                        A19 A58 A99
                            A10(a)                  73             195/60R16   A90 R37                        Flh S01
                            e11*2007/46*0150*..;    73             205/55R16   A12
                            e6*2007/46*0334*..
                            Subaru Trezia           66, 73         185/55R16                                  A12 A19 A58
                            D1(a)                   66, 73         185/60R16                                  A99 S01
                            e11*2007/46*0021*..     66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                                    66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                                    66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                            Toyota Avensis          66-110         205/45R16   T83 T87                        A12 A19 A99
                            T22                     66-110         205/50R16   A01 K42 K56                    Car Flh Sth
                            e11*96/79*0077*..       66-81          195/50R16   T83 T84                        S01
                            Toyota Avensis          81-120         205/55R16   A13                            A19 A99 Car
                            T25                     81-120         215/50R16   A12                            Flh Sth S01
                            e11*2001/116*0196*.
§22 52707, Erweiterung 02




                            Toyota Celica           105-141        205/50R16                                  A12 A19 A99
                            T23                                                                               S01
                            e11*98/14*0122*..,
                            e11*2001/116*0122*.
                            Toyota Prius (II)       57             195/55R16                                  A12 A19 A99
                            HW2                                                                               S01
                            e11*2001/116*0200*.
                            Toyota Prius (III)      73             195/55R16                                  A12 A19 A99
                            XW3(a), XW3P            73             195/60R16                                  S01
                            e11*2001/116*0264*.     73             205/55R16   A01 K6f
                            e11*2007/46*0015*..
                            Toyota Prius (IV)       72             195/55R16   A91                            A19 A58 A99
                            XW5(EU,M), -/TMG        72             195/60R16   A12                            Flh S01
                            e11*2007/46*2971*..;    72             205/55R16   A12
                            e13*2007/46*1931*..;    72             215/50R16   A12
                            e6*2007/46*0339*..
                            Toyota Prius PHV (IV)   72             195/55R16   A91                            A19 A99 Flh
                            XW5P(EU,M)              72             195/60R16   A12                            S01
                            e11*2007/46*3704*..;    72             205/55R16   A12
                            e6*2007/46*0340*..      72             215/50R16   A12
                            Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74     195/60R16   A91                            A19 A58 A99
                            XP11                    66, 73, 74     205/55R16   A12                            S01
                            e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74     215/50R16   A12
                            - 2WD                   66, 73, 74     215/55R16   A12
                                                    66, 73, 74     225/50R16   A01 A12 K6f K6i
                            Toyota Urban Cruiser    66             195/60R16   A91                            A19 A56 A99
                            XP11                    66             205/55R16   A12                            S01
                            e11*2001/116*0263*.     66             215/50R16   A12
                            - 4WD                   66             215/55R16   A12
                                                    66             225/50R16   A12
                            Toyota Verso-S          66, 73         185/55R16                                  A12 A19 A58
                            XP12(a)                 66, 73         185/60R16                                  A99 S01
                            e11*2007/46*0020*..     66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                                    66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                                    66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6
                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Toyota Yaris (IV)      68, 92        185/55R16     R37                                   A12 A19 A58
                            XPA1F(EU,M)            68, 92        195/55R16                                           A99 BT4 Flh
                            e6*2007/46*0437*..     68, 92        205/50R16     A01 K1b K6i K6r                       KOV NoE NoP
                                                                                                                     S02

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 52707, Erweiterung 02




                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 6

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 52707, Erweiterung 02




                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            BT4    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282 mm an Achse 1.

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6
                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                            Radmitte vollständig umzulegen.
§22 52707, Erweiterung 02




                            K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                            Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                            K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Stufenheck.

                            T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6
                            T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§22 52707, Erweiterung 02




                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 17. September 2020




                            Laux                                                                    00351509.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim