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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 6516
Radgröße                        6.5JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X5           OX19 6516 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1          40          615    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52707
Herstellerzeichen               OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5JX16 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Mutter M12x1,5             Kegel 60°     110                     -                    RG.510
S02   Mutter M12x1,5             Kegel 60°     105                     -                    RG.510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Lexus
                                Mazda
                                Subaru
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h           73            195/55R16   A91 R37                         A19 A58 A99
A10(a)                  73            195/60R16   A90 R37                         Flh S01
e11*2007/46*0150*..;    73            205/55R16   A12
e6*2007/46*0334*..
Mazda 2 Hybrid          68            185/55R16                                   A12 A19 A58
ZV                      68            195/55R16                                   A99 Flh NoE
e6*2018/858*00149*..    68            205/50R16   A01 K1b K6i K6r                 NoP S02
Subaru Trezia           66, 73        185/55R16                                   A12 A19 A58
D1(a)                   66, 73        185/60R16                                   A99 S01
e11*2007/46*0021*..     66, 73        195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                        66, 73        205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                        66, 73        205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
Toyota Avensis          66-110        205/45R16   T83 T87                         A12 A19 A99
T22                     66-110        205/50R16   A01 K42 K56                     Car Flh Sth
e11*96/79*0077*..       66-81         195/50R16   T83 T84                         S01
Toyota Avensis          81-120        205/55R16   A13                             A19 A99 Car
T25                     81-120        215/50R16   A12                             Flh Sth S01
e11*2001/116*0196*.
Toyota Celica           105-141       205/50R16                                   A12 A19 A99
T23                                                                               S01
e11*98/14*0122*..,
e11*2001/116*0122*.
Toyota Prius (II)       57            195/55R16                                   A12 A19 A99
HW2                                                                               S01
e11*2001/116*0200*.
Toyota Prius (III)      73            195/55R16                                   A12 A19 A99
XW3(a), XW3P            73            195/60R16                                   S01
e11*2001/116*0264*.     73            205/55R16   A01 K6f
e11*2007/46*0015*..
Toyota Prius (IV)       72            195/55R16   A91                             A19 A58 A99
XW5(EU,M), -/TMG        72            195/60R16   A12                             Flh S01
e11*2007/46*2971*..;    72            205/55R16   A12
e13*2007/46*1931*..;    72            215/50R16   A12
e6*2007/46*0339*..
Toyota Prius PHV (IV)   72            195/55R16   A91                             A19 A99 Flh
XW5P(EU,M)              72            195/60R16   A12                             S01
e11*2007/46*3704*..;    72            205/55R16   A12
e6*2007/46*0340*..      72            215/50R16   A12
Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74    195/60R16   A91                             A19 A58 A99
XP11                    66, 73, 74    205/55R16   A12                             S01
e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74    215/50R16   A12
- 2WD                   66, 73, 74    215/55R16   A12
                        66, 73, 74    225/50R16   A01 A12 K6f K6i
Toyota Urban Cruiser    66            195/60R16   A91                             A19 A56 A99
XP11                    66            205/55R16   A12                             S01
e11*2001/116*0263*.     66            215/50R16   A12
- 4WD                   66            215/55R16   A12
                        66            225/50R16   A12




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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Verso-S          66, 73       185/55R16                                           A12 A19 A58
XP12(a)                 66, 73       185/60R16                                           A99 S01
e11*2007/46*0020*..     66, 73       195/55R16     A01 K1a K6f K6g
                        66, 73       205/50R16     A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                        66, 73       205/55R16     A01 K1a K2b K6f K6g K6i
Toyota Yaris (IV)       53,68,92     185/55R16     R37                                   A12 A19 A58
XPA1F(EU,M/N), -        53,68,92     195/55R16                                           A99 Flh KOV
/TGRE                   53,68,92     205/50R16     A01 K1b K6i K6r                       LY5 NoE NoP
e6*2007/46*0437*..;                                                                      S02
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..
Toyota Yaris (IV)      53,68,92      185/55R16                                           A12 A19 A58
XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      195/55R16                                           A99 Flh KOV
/TGRE                  53,68,92      205/50R16     A01 K1b K6i K6r                       LY4 NoE NoP
e6*2007/46*0437*..;                                                                      S02
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Juli 2023




Laux                                                                    00412219.DOC



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