Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX19
             Typ                             OX19 6516
             Radgröße                        6.5JX16 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X2           OX19 6516 X2 / Ø63,4xØ54,1            4/100/54,1          48         615    2000

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52707
             Herstellerzeichen               OX-ML
             Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
             Radgröße                        6.5JX16 H2
§ 22 52707




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                  RG.422
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                         26                 RG.426
             S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                        -                  RG.422

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Hyundai
                                             Kia
                                             Mazda
                                             Opel
                                             Suzuki
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Hyundai i10                48-64         195/40R16                                  A12 A19 A58
             IA, IA-HME                 48-64         195/45R16                                  A99 Flh Y13
             e11*2007/46*1008*..;       48-64         205/45R16                                  S01
             e13*2007/46*1602*..
             - incl. Facelift 2017
             Hyundai i20                55-88         185/55R16                                  A12 A19 A99
             GB, GB-HME                 55-88         195/50R16                                  Cpe Flh KOV
             e11*2007/46*1600*..;       55-88         195/55R16                                  S03
             e13*2007/46*1603*..
             - Fließheck
             - Coupé
             incl. Facelift 2018
             Hyundai i20                55-94         185/50R16   A01 K1a T81                    A12 A19 A99
             PB, PBT                    55-94         195/45R16   T80 T84                        Flh S01
             e11*2001/116*0333*.        55-94         195/50R16   A01 K1a K2b
             e11*2007/46*0129*..        55-94         205/45R16   A01 K1a
             - incl. Facelift 2012
             Hyundai i20 Active         66-88         185/55R16                                  A12 A19 A99
             GB, GB-HME                 66-88         195/50R16                                  Flh KMV S03
§ 22 52707




             e11*2007/46*1600*..;       66-88         195/55R16
             e13*2007/46*1603*..
             Kia Picanto (III)          49, 62, 74    195/45R16                                  A12 A19 A58
             JA                         49, 62, 74    205/45R16   A01 K1a K1b K2b K5b K8h        A99 Flh KOV
             e11*2007/46*3848*..                                                                 S01
             Kia Picanto (III) X-Line   62, 74        195/45R16                                  A12 A19 A58
             JA                         62, 74        205/45R16   A01 K6w                        A99 Flh KMV
             e11*2007/46*3848*..                                                                 S01
             Kia Rio                    57-89         185/55R16                                  A12 A19 A58
             YB                         57-89         195/50R16                                  A99 Flh S03
             e11*2007/46*3777*..        57-89         195/55R16
             Mazda 2 (II)               50-76         195/45R16                                  A12 A19 A99
             DE, DE1                    50-76         205/45R16                                  Flh S01
             e13*2001/116*0254*,
             e13*2001/116*0255*.
             Opel Agila-B               48-69         185/50R16                                  A12 A19 A99
             H-B                        48-69         195/45R16                                  S02
             e4*2001/116*0135*..        48-69         205/45R16
             Suzuki Splash              48-69         185/50R16                                  A12 A19 A99
             EX                         48-69         195/45R16                                  S02
             e4*2001/116*0130*..;       48-69         205/45R16
             e4*2007/46*0283*..
             Toyota Yaris               51-82         185/50R16   T81                            A12 A19 A99
             XP13M(a), -/TMG            51-82         185/55R16                                  Flh LY2 V16
             e11*2007/46*0152*..;       51-82         195/45R16                                  S01
             e13*2007/46*1722*..;       51-82         195/50R16
             e6*2007/46*0344*..         51-82         205/45R16
             - incl. Facelift 2017




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota Yaris Hybrid     54, 55        185/50R16    T81                                   A12 A19 A99
             XP13M(a), -/TMG         54, 55        185/55R16                                          Flh LY3 V16
             e11*2007/46*0152*..;    54, 55        195/45R16                                          S01
             e13*2007/46*1722*..;    54, 55        195/50R16
             e6*2007/46*0344*..      54, 55        205/45R16
             - incl. Facelift 2017

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§ 22 52707




             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 52707




             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 6
             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

             LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52707




             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   185/50R16     205/45R16
             Nr.   2   195/40R16     215/35R16
             Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr.   4   195/50R16     215/45R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52707




             Lambsheim, 13. Mai 2019




             Laux                                                                 00319930.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim