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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6516
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X2           OX19 6516 X2 / Ø63,4xØ54,1            4/100/54,1          48         615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52707
§22 52707, Erweiterung 02




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                  RG.422
                            S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                         26                 RG.426
                            S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                        -                  RG.422

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Hyundai
                                                            Kia
                                                            Mazda
                                                            Opel
                                                            Suzuki
                                                            Toyota

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 7

                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Hyundai i10 (II)           48-64         195/40R16                                  A12 A19 A58
                            IA, IA-HME                 48-64         195/45R16                                  A99 Flh Y13
                            e11*2007/46*1008*..;       48-64         205/45R16                                  S01
                            e13*2007/46*1602*..;
                            e5*2007/46*1086*..
                            - incl. Facelift 2017
                            Hyundai i10 (III)          49-74         195/45R16                                  A12 A19 A58
                            AC3                                                                                 A99 Flh S01
                            e5*2007/46*0090*..
                            Hyundai i20                55-88         185/55R16                                  A12 A19 A99
                            GB, GB-HME                 55-88         195/50R16                                  Cpe Flh KOV
                            e11*2007/46*1600*..;       55-88         195/55R16                                  S03
                            e13*2007/46*1603*..,
                            e5*2007/46*1087*..
                            - Fließheck
                            - Coupé
§22 52707, Erweiterung 02




                            incl. Facelift 2018
                            Hyundai i20                55-94         185/50R16   A01 K1a T81                    A12 A19 A99
                            PB, PBT                    55-94         195/45R16   T80 T84                        Flh S01
                            e11*2001/116*0333*.        55-94         195/50R16   A01 K1a K2b
                            e11*2007/46*0129*..        55-94         205/45R16   A01 K1a
                            - incl. Facelift 2012
                            Hyundai i20 Active         66-88         185/55R16                                  A12 A19 A99
                            GB, GB-HME                 66-88         195/50R16                                  Flh KMV S03
                            e11*2007/46*1600*..;       66-88         195/55R16
                            e13*2007/46*1603*..,
                            e5*2007/46*1087*..
                            Kia Picanto (III)          49, 62, 74    195/45R16                                  A12 A19 A58
                            JA                         49, 62, 74    205/45R16   A01 K1a K1b K2b K5b K8h        A99 Flh KOV
                            e11*2007/46*3848*..;                                                                S01
                            e5*2007/46*1078*..
                            - incl. Facelift 2020
                            Kia Picanto (III) X-Line   49-74         195/45R16                                  A12 A19 A58
                            JA                         49-74         205/45R16   A01 K6w                        A99 Flh KMV
                            e11*2007/46*3848*..;                                                                S01
                            e5*2007/46*1078*..
                            - incl. Facelift 2020
                            Kia Rio (IV)               57-89         185/55R16                                  A12 A19 A58
                            YB                         57-89         195/50R16                                  A99 Flh S03
                            e11*2007/46*3777*..;       57-89         195/55R16
                            e5*2007/46*1077*..
                            - incl. Facelift 2020
                            Kia Stonic                 61-100        185/55R16   A39                            A19 A58 A99
                            YB                         61-100        185/60R16   A01 A12 G01                    Z15 Z16 S03
                            e11*2007/46*               61-100        195/55R16   A39
                            3777*01-..;                61-100        205/50R16   A94
                            e5*2007/46*1077*..
                            - 15/16-Zoll Serie
                            - incl. Facelift 2020




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Mazda 2 (II)            50-76         195/45R16                                          A12 A19 A99
                            DE, DE1                 50-76         205/45R16                                          Flh S01
                            e13*2001/116*0254*,
                            e13*2001/116*0255*.
                            Opel Agila-B            48-69         185/50R16                                          A12 A19 A99
                            H-B                     48-69         195/45R16                                          S02
                            e4*2001/116*0135*..     48-69         205/45R16
                            Suzuki Splash           48-69         185/50R16                                          A12 A19 A99
                            EX                      48-69         195/45R16                                          S02
                            e4*2001/116*0130*..;    48-69         205/45R16
                            e4*2007/46*0283*..
                            Toyota Yaris (III)      51-82         185/50R16    T81                                   A12 A19 A99
                            XP13M(a), -/TMG         51-82         185/55R16                                          Flh LY2 V16
                            e11*2007/46*0152*..;    51-82         195/45R16                                          S01
                            e13*2007/46*1722*..;    51-82         195/50R16
                            e6*2007/46*0344*..      51-82         205/45R16
                            - incl. Facelift 2017
§22 52707, Erweiterung 02




                            Toyota Yaris            54, 55        185/50R16    T81                                   A12 A19 A99
                            Hybrid (III)            54, 55        185/55R16                                          Flh LY3 V16
                            XP13M(a), -/TMG         54, 55        195/45R16                                          S01
                            e11*2007/46*0152*..;    54, 55        195/50R16
                            e13*2007/46*1722*..;    54, 55        205/45R16
                            e6*2007/46*0344*..
                            - incl. Facelift 2017



                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 7

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 52707, Erweiterung 02




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 7
                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                            Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                            Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52707, Erweiterung 02




                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                            Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
                            Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                            LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                            Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
                            Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7
                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 52707, Erweiterung 02




                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                            (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 7 von 7
                            Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
§22 52707, Erweiterung 02




                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 17. September 2020




                            Laux                                                                 00351501.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim