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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 6516
Radgröße                        6.5JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X2           OX19 6516 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1          48          615    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52707
Herstellerzeichen               OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5JX16 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   110                     -                    RG.428
S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   110                     26                   RG.430
S03   Schraube M14x1,25            Kegel 60°   130                     27,6                 RG.431
S04   Schraube M14x1,25            Kegel 60°   140                     27,6                 RG.431

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Insight (II)       65            185/55R16                                  A12 A19 A99
ZE2                                                                               Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16                                  A12 A19 A99
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   A01 K1a                        S01
e6*2001/116*             66, 73        205/45R16
0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16                                  A12 A19 A99
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   A01 K1a                        S01
e6*2007/46*              66, 73        205/45R16
0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16   A90                            A19 A99 Flh
GK                       75, 96        195/50R16   A12                            KOV S01
e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   A01 A12 K1c
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz (IV)          72, 79        185/55R16   A91                            A19 A58 A99
GR                                                                                Flh KOV S01
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16                                  A12 A19 A99
GP1                      65            195/50R16   A01 K1a                        S01
e6*2007/46*0012*..
Mini One, Cooper, -S     65-160        195/55R16                                  A12 A19 A99
Mini                     65-85         195/50R16   R37                            Cbo Flh S03
e1*2001/116*             65-85         205/45R16
0231*08-..
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S     55-147        185/55R16   M+S                            A12 A19 A99
Mini-N, UKL-             55-147        195/50R16   M+S                            Car Cbo Cpe
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-147        195/55R16                                  Flh S04
e1*2001/116*0343*..;     55-90         185/50R16
e1*2007/46*              55-90         185/55R16
0369, 0370, 0593*..      55-90         195/50R16
e1*2007/46*0371*00-      55-90         205/45R16
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S     55-160        195/55R16                                  A12 A19 A99
R50, Mini                55-85         195/50R16   R37                            Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,        55-85         205/45R16
e1*2001/116*
0231*00-07
- bis MJ 2006




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6


K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2023 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Juli 2023




Laux                                                                 00412216.DOC




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