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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6516
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X2           OX19 6516 X2 / Ø63,4xØ60,1            4/100/60,1          48         615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52707
§22 52707, Erweiterung 02




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                        26                 RG.440
                            S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                        26                 RG.440
                            S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                        -                  RG.439
                            S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        26                 RG.440

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Dacia
                                                            Lada
                                                            Nissan
                                                            Renault

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 8

                            Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Dacia Logan (I)       50-65         195/55R16    T91                              A12 A19 A58
                            FSD/USD, SD/SR        50-65         205/50R16    T91                              A99 S02
                            N386;
                            e2*2007/46*0030*..;
                            e2*2007/46*0013*..
                            - Pick-Up
                            - geschl. Kasten
                            Dacia Logan (I)       50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
                            SD/SR                 50-77         195/50R16                                     Sth S02
                            e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                            0314*00-61;
                            0323*00-29;
                            e2*2007/46*0030*..;
                            e2*2007/46*0013*..
                            Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/55R16    T87                              A12 A19 A99
                            SD/SR                 50-77         195/50R16    T88                              Car S02
§22 52707, Erweiterung 02




                            e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                            0314*00-61;
                            0323*00-29;
                            e2*2007/46*0030*..;
                            e2*2007/46*0013*..
                            - Kombi
                            Dacia Sandero (I)     50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
                            SD/SR                 50-77         195/50R16                                     Flh S02
                            e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                            0314*00-61;
                            0323*00-29;
                            e2*2007/46*0013*..;
                            e2*2007/46*0030*..
                            Lada Vesta            75,78         185/55R16    A90                              A19 A58 A99
                            GF                    75,78         185/60R16    A01 A12 G01                      B67 Car KOV
                            e1*2007/46*1695*..    75,78         195/50R16    A12                              Lim S04
                                                  75,78         195/55R16    A12
                            Nissan Micra (III)    48-81         185/50R16    A01 K1c K42                      A12 A19 A99
                            K12                   48-81         195/45R16                                     Cbo Flh S01
                            e11*2001/116*0195*.
                            Nissan Micra (IV)     59, 72        185/50R16                                     A12 A19 A99
                            K13                   59, 72        185/55R16    A01 G03                          Flh V16 S03
                            e13*2007/46*1111*..   59, 72        185/55R16    R09
                            incl. Facelift 2014   59, 72        195/45R16
                                                  59, 72        195/50R16    A01 G77 K1c K8c
                                                  59, 72        205/45R16    A01 K1a K1b
                                                  59, 72        205/50R16    A01 G77 K1c K2b K6g K6i K8c




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 8
                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Nissan Micra (V)       52, 66, 74    185/55R16     A33                                   A19 A58 A99
                            K14                    52, 66, 74    195/50R16     A91                                   Flh S02
                            e9*2007/46*6454*..     52, 66, 74    195/55R16     A91
                                                   52, 66, 74    205/50R16     A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                                   52, 66, 74    215/50R16     A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                                   52-86         185/55R16     A33 M+S
                                                   52-86         195/50R16     A91 M+S
                                                   52-86         195/55R16     A91 M+S
                                                   52-86         205/50R16     A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                                                   52-86         215/50R16     A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h M+S
                            Renault Clio (III)     48-102        185/55R16                                           A12 A19 A99
                            R                      48-102        195/50R16                                           Car Flh R1S
                            e2*2001/116*0327*..;   48-102        205/45R16                                           RC3 S01
                            e2*2007/46*0008*..     48-102        205/50R16     A01 G77 LK6
                            Renault Modus          48-76         185/50R16     A31 R37 T81                           A19 A60 A99
                            P                      48-82         185/55R16     A31 X75                               S01
§22 52707, Erweiterung 02




                            e2*2001/116*0319*..;   48-82         185/55R16     A01 A31 G77
                            e2*2007/46*0007*..     48-82         195/45R16     A31 T80 T84
                                                   48-82         205/45R16     A12

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 8
                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
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                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 8
                            B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                            zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                            Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                            Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
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                            Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                            R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                            überprüfen.

                            G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                            Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                            R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                            überprüfen.

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.


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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 6 von 8
                            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                            Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                            K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                            Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
§22 52707, Erweiterung 02




                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                            Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                            KR, oder SR).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Stufenheck.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 8
                            T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.
§22 52707, Erweiterung 02




                            T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                            berücksichtigen.

                            V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 8 von 8
                            X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                            175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
§22 52707, Erweiterung 02




                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 17. September 2020




                            Laux                                                                 00351507.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim