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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 6516
Radgröße                        6.5JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X5           OX19 6516 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1          48          615    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52707
Herstellerzeichen               OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
Radgröße                        6.5JX16 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Mutter M12x1,5             Kegel 60°     110                     -                    RG.510
S02   Mutter M12x1,5             Kegel 60°     105                     -                    RG.510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Lexus
                                Mazda
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h            73          195/55R16     A63 R37                               A19 A58 A99
A10(a)                   73          195/60R16     A12 R37                               Flh S01
e11*2007/46*0150*..;     73          205/55R16     A63
e6*2007/46*0334*..
Mazda 2 Hybrid           68          185/55R16     A90                                   A19 A58 A99
ZV                       68          195/55R16     A12                                   Flh NoE NoP
e6*2018/858*00149*..                                                                     S02
Toyota Prius (III)       73          195/55R16     A33                                   A19 A99 S01
XW3(a), XW3P             73          195/60R16     A33
e11*2001/116*0264*.      73          205/55R16     A91
e11*2007/46*0015*..
Toyota Prius (IV)        72          195/55R16     A31                                   A19 A58 A99
XW5(EU,M), -/TMG         72          195/60R16     A12                                   Flh S01
e11*2007/46*2971*..;     72          205/55R16     A31
e13*2007/46*1931*..;     72          215/50R16     A12
e6*2007/46*0339*..
Toyota Yaris (IV)        53,68,92    185/55R16     A91 R37                               A19 A58 A99
XPA1F(EU,M/N), -         53,68,92    195/55R16     A91                                   Flh KOV LY5
/TGRE                    53,68,92    205/50R16     A12                                   NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..
Toyota Yaris (IV)        53,68,92    185/55R16     A90                                   A19 A58 A99
XPA1F(EU,M/N), -         53,68,92    195/55R16     A12                                   Flh KOV LY4
/TGRE                                                                                    NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*..;
e20*2018/858*00007*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Juli 2023




Laux                                                                  00412220.DOC




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