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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 4

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6516
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            X5           OX19 6516 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1             48       615     2200

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52707
§22 52707, Erweiterung 02




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6516 (s.o.)
                            Radgröße                        6.5JX16 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                  Befestigungsmittel
                            S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.510
                            S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   105                        -                    RG.510

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Lexus
                                                            Toyota

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 4

                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Lexus CT 200h          73            195/55R16     A63 R37                               A19 A58 A99
                            A10(a)                 73            195/60R16     A12 R37                               Flh S01
                            e11*2007/46*0150*..;   73            205/55R16     A63
                            e6*2007/46*0334*..
                            Toyota Prius (III)     73            195/55R16     A33                                   A19 A99 S01
                            XW3(a), XW3P           73            195/60R16     A33
                            e11*2001/116*0264*.    73            205/55R16     A91
                            e11*2007/46*0015*..
                            Toyota Prius (IV)      72            195/55R16     A31                                   A19 A58 A99
                            XW5(EU,M), -/TMG       72            195/60R16     A12                                   Flh S01
                            e11*2007/46*2971*..;   72            205/55R16     A31
                            e13*2007/46*1931*..;   72            215/50R16     A12
                            e6*2007/46*0339*..
                            Toyota Yaris (IV)      68, 92        185/55R16     A91 R37                               A19 A58 A99
                            XPA1F(EU,M)            68, 92        195/55R16     A91                                   BT4 Flh KOV
                            e6*2007/46*0437*..     68, 92        205/50R16     A12                                   NoE NoP S02
§22 52707, Erweiterung 02




                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 3 von 4
                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
§22 52707, Erweiterung 02




                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            BT4    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282 mm an Achse 1.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52707 nach §22 StVZO

                            Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55023419 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ OX19 6516
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4
                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§22 52707, Erweiterung 02




                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 17. September 2020




                            Laux                                                                   00351510.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim