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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                             Seite 1 von 7


Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX19
Typ                             OX19 7017
Radgröße                        7,0JX17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
W4           OX19 7017 W4 / Ø72,6xØ64,1          5/114,3/64,1            48          750    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52621
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX19 7017 (s.o.)
Radgröße                        7,0JX17 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                       -                      RG.576

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VI)      113           205/45R17    T88                              A12 A19 A99
CL3, CL4               113           215/40R17    T87                              S01
e11*98/14*0165*..,     113           215/45R17    A01 G01
e11*98/14*0166*..
Honda Accord (VII)     103-140       205/50R17                                     A12 A19 A99
CL7, CL9, CN1          103-140       215/45R17                                     Sth V17 S01
e6*2001/116*0091,      103-140       225/45R17
0092, 0096*..
Honda Accord (VII)     103-140       205/50R17                                     A12 A19 A99
Tourer                 103-140       215/45R17    T87 T88                          Car V17 S01
CM1,CM2,CN2            103-140       225/45R17
e6*2001/116*0093,
0094,0097*..
Honda Accord (VIII)    110, 115      215/50R17    A12                              A19 A99 B03
CU1,CU3                110, 115      225/45R17    A90                              Lim S01
e6*2001/116*           110, 115      225/50R17    A12
0113, 0115*..          115           205/50R17    A90
                       115           205/55R17    A90
Honda Accord (VIII)    110, 115      215/50R17    A12                              A19 A99 B03
Tourer                 110, 115      225/45R17    A90                              Car S01
CW1, CW3               110, 115      225/50R17    A12
e6*2001/116*           115           205/50R17    A90
0120,0122*..           115           205/55R17    A90
Honda Civic (IX)       73-110        205/50R17    A12                              A19 A99 Flh
FK1, FK2, FK3          73-110        215/45R17    A90 T87                          S01
e11*2001/116*          73-110        215/50R17    A12
0255*07-..,            73-110        225/45R17    A12
0256*07-..,
0257*06-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (IX)       88,104        205/50R17    A12                              A19 A99 Car
Tourer                 88,104        215/45R17    A90 T87                          S01
FK2, FK3               88,104        215/50R17    A12
e11*2001/116*          88,104        225/45R17    A12
0256*11-..,
0257*10-..
- ab Modell 2014
Honda Civic (VIII)     61-103        205/50R17                                     A12 A19 A99
FK1, FK2, FK3          61-103        215/45R17                                     Flh V17 S01
e11*2001/116*          61-103        225/45R17
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic (VIII)     73-148        205/50R17                                     A12 A19 A99
Type S/R               73-148        215/45R17                                     Flh V17 S01
FN1, FN2, FN3, FN4     73-148        225/45R17
e11*2001/116*
0297,0306,0298,
0334*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (X)        88-134         215/45R17   A91                               A19 A99 Y85
5-Türer                88-134         215/50R17   A12                               S01
FC, FK                 88-134         225/45R17   A12
e11*2007/46*3633*..;   88-134         235/45R17   A12 R70
e6*2007/46*0256*..
Honda CR-V (II)        110            205/55R17                                     A12 A19 A99
RD8                    110            215/50R17                                     S01
e11*98/14*0190*        110            215/55R17
00-01
Honda CR-V (II)        103-110        215/55R17                                     A12 A19 A99
RD8, RD9               103-110        215/60R17   A01 LK6                           S01
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-V (III)       103-122        225/65R17   A30                               A19 A99 S01
RE5, RE6, RE7          103-122        235/60R17   A12
e11*2001/116*          103-122        245/55R17   A12
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         225/65R17   A33                               A19 A57 A99
RE5, RE6               88-114         235/60R17   A12                               S01
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)        88-118         225/65R17   A33                               A19 A57 A99
RE5, RE6               88-118         235/60R17   A12                               S01
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda e                60             205/45R17   A12 R02                           A19 A58 A99
ZC                     60             225/45R17   A10 R03                           V7e Vn2 Y85
e6*2007/46*0425*..                                                                  S01
Honda FR-V             92,103,110     205/50R17                                     A12 A19 A99
BE1, BE3               92,103,110     215/45R17                                     V17 S01
e6*2001/116*0099*..    92,103,110     225/45R17
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103            205/50R17                                     A12 A19 A99
BE5                    103            215/45R17   T91                               V17 S01
e6*2001/116*0104*..    103            225/45R17
Honda HR-V             96, 134        215/55R17   A91                               A19 A58 A99
RU                     96, 134        225/55R17   A12                               X86 S01
e6*2007/46*0158*..     96, 134        235/50R17   A12
                       96, 134        245/50R17   A01 A12 K1c K2b K8a
Honda HR-V             88, 96         215/55R17   A90                               A19 A58 A99
RU                     88, 96         225/50R17   A90                               X95 S01
e6*2007/46*0158*..     88, 96         235/50R17   A01 A12 K1c K2b

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 6 von 7
K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   195/40R17      215/35R17
Nr.   2   195/45R17      215/40R17
Nr.   3   205/40R17      225/35R17
Nr.   4   205/45R17      235/40R17
Nr.   5   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   6   205/55R17      225/50R17
Nr.   7   215/40R17      245/35R17
Nr.   8   215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr.   9   215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52621 nach §22 StVZO

Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55022619 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX17 H2 Typ OX19 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
V7e    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 205/45R17        225/45R17, 235/40R17
Nr. 2 215/40R17        235/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Dezember 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. Dezember 2020




Laux                                                                   00357798.DOC




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