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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50402 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 4,5JX14 H2 Typ OX07 4514
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OX07
Typ                               OX07 4514
Radgröße                          4,5JX14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
T5           OX07 4514 T5 / ohne Ring                4/100/54,1         35        600    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50402
Herstellerzeichen                 OX-M
Radtyp und Ausführung             OX07 4514 (s.o.)
Radgröße                          4,5JX14 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,5       Flachbund      105                    32,3
          Ges. Länge: 53,5 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50402 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 4,5JX14 H2 Typ OX07 4514
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C1 (II)            51, 53, 60   165/65R14   A90                             A19 A99 Flh
P*****                                                                              LA1 S01
e11*2001/116*
0238*11-..;
e6*2007/46*0349*..
ab Modell 2014,
incl. Facelift 2018
Citroen C1 (II)            51, 53, 60   165/65R14   A90                             A19 A99 Flh
P*****                                                                              LA2 S01
e11*2001/116*
0238*11-..;
e6*2007/46*0349*..
ab Modell 2014,
incl. Facelift 2018
Peugeot 108                51, 53, 60   165/65R14   A90                             A19 A99 Flh
P*****                                                                              LA1 S01
e11*2001/116*
0237*11-..;
e6*2007/46*0350*..
ab Modell 2014,
incl. Facelift 2018
Peugeot 108                51, 53, 60   165/65R14   A90                             A19 A99 Flh
P*****                                                                              LA2 S01
e11*2001/116*
0237*11-..;
e6*2007/46*0350*..
ab Modell 2014,
incl. Facelift 2018
Toyota Aygo (II)           51, 53, 60   165/65R14   A91                             A19 A99 Flh
AB1, AB1-TMG                                                                        LA1 S01
e11*2001/116*0236*11-..;
e13*2007/46*1909*..;
e6*2007/46*0348*..
ab Modell 2014
incl. Facelift 2018
Toyota Aygo (II)           51, 53, 60   165/65R14   A91                             A19 A99 Flh
AB1, AB1-TMG                                                                        LA2 S01
e11*2001/116*0236*11-..;
e13*2007/46*1909*..;
e6*2007/46*0348*..
ab Modell 2014
incl. Facelift 2018


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50402 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5JX14 H2 Typ OX07 4514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50402 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55045415 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5JX14 H2 Typ OX07 4514
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4
A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

LA1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,60 m (2,75 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 4,5x14,
ET35 in Verbindung mit 165/65R14.

LA2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10 m bzw. 10,20 m (2,6 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 4,5x15, ET35 in Verbindung mit 165/60R15.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. April 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. April 2020




Laux                                                                  00342448.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim