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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OX07
Typ                               OX07 4515
Radgröße                          4,5JX15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
T5           OX07 4515 T5 / ohne Ring                4/100/54,1         35        600    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50264
Herstellerzeichen                 OX-M
Radtyp und Ausführung             OX07 4515 (s.o.)
Radgröße                          4,5JX15 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5,      Flachbund      105                    32,3
          Ges. Länge: 53,5 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C1 (II)        51, 60        165/60R15     A90                                   A19 A99 Flh
P*****                                                                                   LA1 S02
e11*2001/116*
0238*11-..
ab Modell 2014
Citroen C1 (II)        51, 60        165/60R15     A90                                   A07 A19 A99
P*****                                                                                   Flh LA2 S02
e11*2001/116*
0238*11-..
ab Modell 2014
Peugeot 108            51, 60        165/60R15     A90                                   A19 A99 Flh
P*****                                                                                   LA1 S02
e11*2001/116*
0237*11-..
ab Modell 2014
Peugeot 108            51, 60        165/60R15     A90                                   A19 A99 Flh
P*****                                                                                   LA2 S02
e11*2001/116*
0237*11-..
ab Modell 2014
Toyota Aygo (II)       51            165/60R15     A90                                   A19 A99 Flh
AB1                                                                                      LA1 S02
e11*2001/116*
0236*11-..
ab Modell 2014
Toyota Aygo (II)       51            165/60R15     A90                                   A19 A99 Flh
AB1                                                                                      LA2 S02
e11*2001/116*
0236*11-..
ab Modell 2014

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                   Seite 3 von 4
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

LA1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,60 m (2,75 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 4,5x14,
ET35 in Verbindung mit 165/65R14.

LA2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10 m bzw. 10,20 m (2,6 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 4,5x15, ET35 in Verbindung mit 165/60R15.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. April 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. April 2015




Laux                                                                 00226841.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim