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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                               56316 Raubach
                                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            OX07
                             Typ                               OX07 4515
                             Radgröße                          4,5JX15 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             T5           OX07 4515 T5 / ohne Ring                4/100/54,1         35        600    1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50264
§ 22 50264, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen                 OX-M
                             Radtyp und Ausführung             OX07 4515 (s.o.)
                             Radgröße                          4,5JX15 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M12x1,5       Flachbund      105                    32,3
                                       Ges. Länge: 53,5 mm

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               Peugeot
                                                               Toyota

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C1 (II)            51, 53, 60   165/60R15   A90                             A19 A99 Flh
                             P*****, P                                                                           LA1 S01
                             e11*2001/116*
                             0238*11-..;
                             e6*2007/46*0349*..
                             ab Modell 2014,
                             incl. Facelift 2018
                             Citroen C1 (II)            51, 53, 60   165/60R15   A90                             A19 A99 Flh
                             P*****, P                                                                           LA2 S01
                             e11*2001/116*
                             0238*11-..;
                             e6*2007/46*0349*..
                             ab Modell 2014,
                             incl. Facelift 2018
                             Peugeot 108                51, 53, 60   165/60R15   A90                             A19 A99 Flh
                             P*****, P                                                                           LA1 S01
§ 22 50264, Erweiterung 02




                             e11*2001/116*
                             0237*11-..;
                             e6*2007/46*0350*..
                             ab Modell 2014,
                             incl. Facelift 2018
                             Peugeot 108                51, 53, 60   165/60R15   A90                             A19 A99 Flh
                             P*****, P                                                                           LA2 S01
                             e11*2001/116*
                             0237*11-..;
                             e6*2007/46*0350*..
                             ab Modell 2014,
                             incl. Facelift 2018
                             Toyota Aygo (II)           51, 53, 60   165/60R15   A90                             A19 A99 Flh
                             AB1, AB1-TMG                                                                        LA1 S01
                             e11*2001/116*0236*11-..;
                             e13*2007/46*1909*..;
                             e6*2007/46*0348*..
                             ab Modell 2014
                             incl. Facelift 2018
                             Toyota Aygo (II)           51, 53, 60   165/60R15   A90                             A19 A99 Flh
                             AB1, AB1-TMG                                                                        LA2 S01
                             e11*2001/116*0236*11-..;
                             e13*2007/46*1909*..;
                             e6*2007/46*0348*..
                             ab Modell 2014
                             incl. Facelift 2018


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 4

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
§ 22 50264, Erweiterung 02




                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50264 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5JX15 H2 Typ OX07 4515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 4
                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             LA1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             9,60 m (2,75 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 4,5x14,
                             ET35 in Verbindung mit 165/65R14.

                             LA2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10 m bzw. 10,20 m (2,6 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                             wahlweise mit 4,5x15, ET35 in Verbindung mit 165/60R15.

                             S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                             räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 50264, Erweiterung 02




                             Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 31. August 2020




                             Laux                                                                  00350027.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim