GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX07
Typ OX07 5514
Radgröße 5,5JX14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X3 OX07 5514 X3 / ohne Ring 4/108/63,4 37,5 600 1950
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50403
§ 22 50403, Erweiterung 02
Herstellerzeichen OX-M
Radtyp und Ausführung OX07 5514 (s.o.)
Radgröße 5,5JX14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Artikel-Nr.
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 RG.452F
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 RG.452F
Serien- wahlweise Zubehörhutmutter 5114407 ww.
S03 Kegel 60° 135
M12x1,5 RG.452F
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 90 RG.452F
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Mazda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta (IV+V) 37-66 165/60R14 R09 T75 A12 A19 A99
JAS, JBS 37-66 165/60R14 A01 G22 R37 T75 B02 B03 S02
e13*93/81,95/54* 37-66 175/60R14 A01 G22 R37
0008,0009*.. 37-66 175/65R14 R09
37-66 185/50R14 A01 K42 T77
37-76 165/65R14 M+S R09
37-76 185/55R14 A01 G22 K42
37-76 185/60R14 A01 G50 K42
Ford Fiesta (VI) 43-74 175/65R14 A19 A99 Flh
JH1, JD3 43-74 185/55R14 A01 A11 K1b K2b T78 T79 S01
e1*98/14*0191*.., 43-74 185/60R14 A01 A11 K1b K2b
e1*2001/116*0210*.. 43-74 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b
43-74 195/60R14 A01 A12 K1a K1b K2b
Ford Fiesta (VII) 44-99 175/65R14 A90 A19 A99 B02
JA8, JR8 44-99 185/60R14 A12 Flh S01
§ 22 50403, Erweiterung 02
e9*2001/116* 44-99 195/55R14 A12
0069*00-10; 44-99 195/60R14 A12
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII) 44-103 175/65R14 A90 A19 A99 B02
JA8, JR8 44-103 185/60R14 A12 Flh S03
e9*2001/116* 44-103 195/55R14 A12
0069*11-..; 44-103 195/60R14 A12
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Focus (I) 55-74 175/70R14 R37 A12 A19 A99
D . W, D . X 55-85 185/65R14 B02 B03 Car
e13*97/27*, 98/14*, 85-96 175/70R14 M+S R37 Flh Sth S01
0037-40, 56-58*.. 96 185/65R14 M+S
Ford Fusion 50-74 185/60R14 K1a K2b M+S A01 A11 A19
JU2 A99 S01
e1*98/14*0194*00-25
Ford KA 36-51 165/60R14 A01 A12 A19
RBT 36-51 175/60R14 G01 K1a K2b A99 B02 H10
e9*95/54*0019*.. 36-51 185/50R14 K1a K2b L02 S04
36-51 185/55R14 K1a K2b
Ford KA+ 51-63 165/70R14 A91 A19 A99 Flh
KAF 51-63 175/65R14 A91 KOV S03
e13*2007/46* 51-63 185/60R14 A12
1637*01-03 51-63 185/65R14 A12
51-63 195/60R14 A12
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo (II) 66-96 185/65R14 A12 A19 A99
BFP, BFW 66-96 195/60R14 B02 B03 S01
e1*95/54*0045*.., 66-96 205/60R14
e1*98/14*0125*..
Ford Puma 66-92 165/65R14 M+S R09 A12 A19 A99
ECT 66-92 175/60R14 M+S B02 B03 S01
e13*95/54*0024*.. 66-92 185/60R14 M+S
Mazda 121 37-66 165/60R14 R09 T75 A12 A19 A99
JASM, JBSM 37-66 165/60R14 A01 G22 R37 T75 B02 B03 S01
e13*93/81,95/54* 37-66 165/65R14 M+S R09
0010,0011*.. 37-66 175/60R14 A01 G13 R37
37-66 175/65R14 R09
37-66 185/50R14 A01 K42 T77
37-66 185/55R14 A01 G22 K42
37-66 185/60R14 A01 G50 K42
Mazda 2 (I) 50-74 175/65R14 A13 A19 A99 B03
§ 22 50403, Erweiterung 02
DY 50-74 185/55R14 A13 Flh S01
e1*2001/116*0212*.. 50-74 185/60R14 A13
50-74 195/55R14 A01 A12 K1c K2b
50-74 195/60R14 A01 A12 K1c K2b
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 50403, Erweiterung 02
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G13 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 13 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
§ 22 50403, Erweiterung 02
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G22 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G50 Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
H10 Der Federweg an Achse 2 ist durch Einbau eines Federwegbegrenzers (10 mm) zu
reduzieren.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
§ 22 50403, Erweiterung 02
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" aufgeführten
serienmäßigen Hutmuttern (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm, Muttern für Leichtmetallräder)
oder die Zubehörhutmuttern des Radherstellers, verwendet werden. (siehe Seite 1, Nr. S03).
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2020 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 50403, Erweiterung 02
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. Januar 2020
Laux 00335934.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim