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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 5,5 J x 14 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50403*01




                                         special wheels for passenger cars 5,5 J x 14 H2


                Nummer der Genehmigung: 50403                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      Reifen Gundlach GmbH
                      DE-56316 Raubach

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      OX07 5514
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50403                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50403*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      01.08.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55067115 (2. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50403                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1, 2                                                   2. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50403*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50403                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        17.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 50403*01




                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

                Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                                 Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                 56316 Raubach
                                                 QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           OX07
                Typ                              OX07 5514
                Radgröße                         5,5JX14H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                O1           OX07 5514 O1 / ohne Ring                4/100/56,6         39       600     1950

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       50403
                Herstellerzeichen                OX-M
                Radtyp und Ausführung            OX07 5514 (s.o.)
                Radgröße                         5,5JX14H2
§ 22 50403*01




                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serienhutmutter M12x1,5        Kegel 60°        140                   -
                S03       Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°        140                   -
                S04       Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°        110                   22

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Opel

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Aveo          51, 63, 74    175/80R14    A91                                   A19 A99 Flh
                KL1T                    51, 63, 74    185/70R14    A91                                   Lim S02
                e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    185/75R14    A91
                                        51, 63, 74    195/65R14    A91
                                        51, 63, 74    195/70R14    A91
                Opel Adam               51-74         175/70R14    A33                                   A19 A58 A99
                S-D                     51-74         185/70R14    A33                                   Y84 S04
                e1*2001/116*            51-74         195/65R14    A33
                0379*22-..
                Opel Corsa-D            44-74         185/70R14    A13                                   A19 A99 B03
                S-D, S-D/Van            44-74         195/65R14    A31                                   Flh S04
                e1*2001/116*            55            175/70R14    A13 R09
                0379*00-29;
                e1*2007/46*
                0505*00-07;
                e50*2007/46*0055*..
                Opel Corsa-E            51-74         175/70R14    A33                                   A19 A99 B03
§ 22 50403*01




                S-D, S-D/Van            51-74         185/70R14    A33                                   Flh S04
                e1*2001/116*            51-74         195/65R14    A91
                0379*30-..;             51-74         195/70R14    A12
                e1*2007/46*0505*08-..   51-74         205/60R14    A12
                Opel Karl               54, 55        165/65R14                                          A12 A19 A58
                D-A                     54, 55        165/70R14                                          A99 Flh OK4
                e4*2007/46*0957*..                                                                       S03
                Opel Karl               54, 55        165/65R14    A91                                   A19 A58 A99
                D-A                     54, 55        165/70R14    A12                                   Flh OK5 S03
                e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14    A12
                                        54, 55        175/65R14    A12
                                        54, 55        185/60R14    A01 A12 K1c K2b K8c
                                        54, 55        195/55R14    A01 A12 K1c K2b K8c
                                        54, 55        195/60R14    A01 A12 K1c K2b K5b K8c

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 5
                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
§ 22 50403*01




                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5
                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.
§ 22 50403*01




                OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067115 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 1. August 2017




                Laux                                                                  00276098.DOC
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