Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                                              Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                              56316 Raubach
                                                              QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Modell                           OX07
                             Typ                              OX07 5514
                             Radgröße                         5,5JX14H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             O1           OX07 5514 O1 / ohne Ring                4/100/56,6         39       600     1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       50403
§ 22 50403, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen                OX-M
                             Radtyp und Ausführung            OX07 5514 (s.o.)
                             Radgröße                         5,5JX14H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienhutmutter M12x1,5        Kegel 60°        140                   -
                             S02       Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°        140                   -
                             S03       Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°        110                   22

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                              Opel

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo          51, 63, 74    175/80R14    A91                                   A19 A99 Flh
                             KL1T                    51, 63, 74    185/70R14    A91                                   Lim S01
                             e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    185/75R14    A91
                                                     51, 63, 74    195/65R14    A91
                                                     51, 63, 74    195/70R14    A91
                             Opel Adam               51-74         175/70R14    A33                                   A19 A58 A99
                             S-D                     51-74         185/70R14    A33                                   Y84 S03
                             e1*2001/116*            51-74         195/65R14    A33
                             0379*22-..
                             Opel Corsa-D            44-74         185/70R14    A13                                   A19 A99 B03
                             S-D, S-D/Van            44-74         195/65R14    A31                                   Flh S03
                             e1*2001/116*            55            175/70R14    A13 R09
                             0379*00-29;
                             e1*2007/46*
                             0505*00-07;
                             e50*2007/46*0055*..
§ 22 50403, Erweiterung 02




                             Opel Corsa-E            51-74         175/70R14    A33                                   A19 A99 B03
                             S-D, S-D/Van            51-74         185/70R14    A33                                   Flh S03
                             e1*2001/116*            51-74         195/65R14    A91
                             0379*30-..;             51-74         195/70R14    A12
                             e1*2007/46*0505*08-..   51-74         205/60R14    A12
                             Opel Karl               54, 55        165/65R14                                          A12 A19 A58
                             D-A                     54, 55        165/70R14                                          A99 Flh KOV
                             e4*2007/46*0957*..                                                                       OK4 S02
                             Opel Karl               54, 55        165/65R14    A91                                   A19 A58 A99
                             D-A                     54, 55        165/70R14    A12                                   Flh KOV OK5
                             e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14    A12                                   S02
                                                     54, 55        175/65R14    A12
                                                     54, 55        185/60R14    A01 A12 K1c K2b K8c
                                                     54, 55        195/55R14    A01 A12 K1c K2b K8c
                                                     54, 55        195/60R14    A01 A12 K1c K2b K5b K8c
                             Opel Karl Rocks         54, 55        165/65R14    A91 M+S                               A19 A58 A99
                             D-A                     54, 55        165/70R14    A12 M+S                               Flh KMV S02
                             e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14    A12 M+S
                                                     54, 55        175/65R14    A12 M+S
                                                     54, 55        185/60R14    A01 A12 K6w K8c M+S
                                                     54, 55        195/55R14    A01 A12 K6w K8c M+S
                                                     54, 55        195/60R14    A01 A12 K5b K6w K8c M+S

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 5
                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
§ 22 50403, Erweiterung 02




                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5
                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§ 22 50403, Erweiterung 02




                             Bedienungsanleitung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 5
                             OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                             ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

                             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50403, Erweiterung 02




                             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Fließheck.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. Januar 2020




                             Laux                                                                   00335932.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim