GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX07
Typ OX07 5514
Radgröße 5,5JX14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
M1 OX07 5514 M1 / ohne Ring 4/100/54,1 47 600 1950
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50403
§ 22 50403, Erweiterung 02
Herstellerzeichen OX-M
Radtyp und Ausführung OX07 5514 (s.o.)
Radgröße 5,5JX14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 RG.454F
S02
Serien- wahlweise Serie ww.
S03 Kegel 60° 110 -
Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.455F
S05
Serien- wahlweise Serie ww.
S04 Kegel 60° 100 -
Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.455F
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Opel
Suzuki
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i10 (II) 48-64 175/65R14 A33 A19 A58 A99
IA, IA-HME 48-64 185/60R14 A12 Flh Y13 S03
e11*2007/46*1008*..; 48-64 195/55R14 A12
e13*2007/46*1602*..; 48-64 195/60R14 A12
e5*2007/46*1086*..
- incl. Facelift 2017
Hyundai i10 (III) 49-62 175/65R14 A91 A19 A58 A99
AC3 49-62 185/60R14 A12 Flh S05
e5*2007/46*0090*.. 49-62 195/55R14 A12
49-62 195/60R14 A12
Kia Picanto (II) 48-63 155/65R14 A33 R37 A19 A58 A99
TA 48-63 165/60R14 A12 Flh S04
e4*2007/46*0256*.. 48-63 175/50R14 A01 A12 K2b K6g
48-63 185/50R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
48-63 185/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
§ 22 50403, Erweiterung 02
Kia Picanto (III) 49, 62, 74 175/65R14 A90 A19 A58 A99
JA 49, 62, 74 185/60R14 A12 Flh KOV S02
e11*2007/46*3848*..; 49, 62, 74 195/55R14 A12
e5*2007/46*1078*.. 49, 62, 74 195/60R14 A12
Kia Picanto (III) X-Line 62, 74 175/65R14 A90 A19 A58 A99
JA 62, 74 185/60R14 A12 Flh KMV S02
e11*2007/46*3848*..; 62, 74 195/55R14 A12
e5*2007/46*1078*.. 62, 74 195/60R14 A12
Opel Agila-B 48-69 165/70R14 A91 A19 A99 S01
H-B 48-69 175/65R14 A91
e4*2001/116*0135*.. 48-69 175/70R14 A91
48-69 185/65R14 A12
48-69 195/60R14 A12
Suzuki Splash 48-69 165/70R14 A91 A19 A99 S01
EX 48-69 175/65R14 A91
e4*2001/116*0130*..; 48-69 175/70R14 A91
e4*2007/46*0283*.. 48-69 185/65R14 A12
48-69 195/60R14 A12
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
§ 22 50403, Erweiterung 02
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
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A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§ 22 50403, Erweiterung 02
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S02, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S03, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S04, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50403 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55067115 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX14H2 Typ OX07 5514
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S05, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Januar 2020 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Das Gutachten ist nur gültig für Räder ab Herstellungsdatum März 2016. Für Räder die vor März 2016
hergestellt worden sind ist die Anlage 1, zum Gutachten Nr.: 55067115 (2. Ausfertigung), zu
verwenden.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 50403, Erweiterung 02
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. Januar 2020
Laux 00336107.DOC
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