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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OX07
Typ                               OX07 6015
Radgröße                          6,0JX15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
R1           OX07 6015 R1 / ohne Ring                4/100/60,1         31       500       1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50087
Herstellerzeichen                 OX-M
Radtyp und Ausführung             OX07 6015 (s.o.)
Radgröße                          6,0JX15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.          Art der Befestigungsmittel            Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             Serienhutmutter M12x1,25
S01                                              Kegel 60°              110                    -
              (Gesamthöhe: 25,5 mm)
              Serienschraube M12x1,5                                                   23 (einteilig) ww.
S02                                              Kegel 60°              105
             (ein- wahlweise zweiteilig)                                               25,8 (zweiteilig)
              Serienschraube M12x1,5                                                   23 (einteilig) ww.
S03                                              Kegel 60°              110
             (ein- wahlweise zweiteilig)                                               25,8 (zweiteilig)
S04           Serienschraube M12x1,5             Kegel 60°              105                   23
              Serienschraube M12x1,5
S05                                              Kegel 60°              105                  24,5
                 (OEM 7707003016)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault
                                  Smart / Daimler

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 2 von 10
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker             55-96         185/65R15   A33 T88 T92 100                     A19 A58 A99
SD                       55-96         195/60R15   A01 A12 K4h K6g K6i K8h T88 T92     KOV S03
e2*2001/116*                                       100
0314*55-..;              55-96         205/55R15   A01 A12 K2b K4h K6g K6i K8h T88
e2*2007/46*0030*16-..                              T92 100
(OSD../8SD../SD*O../S
D*8..)
Dacia Lodgy              59-96         185/65R15   A90 100                             A19 A58 A99
SD (JSD../SD*J..)        59-96         195/60R15   A01 A12 K4g K6g K6i 100             KOV S03
e2*2001/116*             59-96         205/55R15   A01 A12 K4g K6g K6i 100
0314*49-..
Dacia Logan (I)          50-65         175/65R15   R37                                 A12 A19 A99
SD/SR                    50-77         185/65R15                                       Sth S02
e2*2001/116*             50-77         195/60R15   A01 K17
0314*00-61;              50-77         205/55R15   A01 K17
0323*00-29;              50-77         205/60R15   A01 K17 K56
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (II) MCV     53-70         185/65R15   A33 100                             A19 A58 A99
SD/SR                    53-70         195/60R15   A91 100                             Car KOV S02
e2*2001/116*             53-70         205/55R15   A01 A12 K1b 100
0314*64-.., 0323*31-..   53-70         205/60R15   A01 A12 K1b 100
- Kombi
- (7SD/7SR../SD*7..)
Dacia Sandero (I)        50-77         185/65R15   A13                                 A19 A99 Flh
Stepway                  50-77         195/60R15   A13                                 KMV S02
SD/SR                    50-77         205/55R15   A12
e2*2001/116*             50-77         205/60R15   A12
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero (II)       53-70         185/65R15                                       A12 A19 A58
SD/SR                    53-70         195/60R15   A01 K2b                             A99 Flh KOV
e2*2001/116*             53-70         205/55R15   A01 K1b K2b                         S02
0314*58-..;0323*29-..;   53-70         205/60R15   A01 K1b K2b
e2*2007/46*0030*20-..
- (5SD../5SR../SD*5..)
Nissan Micra (IV)        59, 72        165/65R15   K1c K2b K6g K6i K8c                 A01 A12 A19
K13                      59, 72        175/55R15   K1c K2b K8c T77                     A99 Flh S01
e13*2007/46*1111*..      59, 72        175/60R15   K1c K2b K6g K6i K8c
incl. Facelift 2014
Nissan Note              59, 66, 72    185/65R15                                       A12 A19 A58
E12                      59, 66, 72    195/60R15   A01 K1a K2b                         A99 S01
e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72    205/55R15   A01 K1c K2b
Renault Captur (I)       66            195/65R15   100                                 A12 A19 A58
R                        66            195/70R15   98                                  A99 B03 S02
e2*2001/116*             66            205/65R15   99
0327*52-..               66            215/60R15   100
                         66            215/65R15   97




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio (IV)       48-87        185/60R15   K6j                              A01 A12 A19
R                       48-87        185/65R15   K6j                              A58 A99 B03
e2*2001/116*            48-87        195/60R15   K6j                              Car Flh RC4
0327*46-..;             48-87        205/55R15   K2b K6g K6j K8h                  S02
e2*2007/46*0008*16-..   48-87        205/60R15   K2b K6g K6j K8h
- incl. Facelift 2016
Renault Clio (V)      48-96          185/60R15   A90                              A19 A58 A99
RJA                   48-96          185/65R15   A90                              Flh S05
e2*2007/46*0676*..    48-96          195/60R15   A01 A12 K6i K8h
                      48-96          205/55R15   A01 A12 K2b K6i K8m
                      48-96          205/60R15   A01 A12 K2b K6i K8m
Renault Twingo (II)   43             185/55R15   A01 G03                          A12 A19 A99
N                     43-56          195/45R15   X10                              Flh S02
e2*2001/116*0359*..; 43-75           195/50R15
e2*2007/46*0122*..    47-75          185/55R15
- incl. Facelift 2012 47-75          195/45R15   A01 G51
Renault               80             165/65R15   R02                              A12 A19 A99
Twingo GT (III)       80             175/60R15   A01 K3s R02                      KMV TV5 Vn2
AH                    80             185/60R15   R03                              Y85 S04
e2*2007/46*0457*08-.. 80             195/55R15   R03
- mit Radhaus-        80             205/50R15   A01 K6g K6w R03
  Verbreiterungen
Smart forfour         45-80          165/60R15   K1a R02                          A01 A12 A19
451                   45-80          165/65R15   K1a R02                          A99 KOV NoE
e1*2001/116*          45-80          175/60R15   K1a K1b R02                      TV5 Vn2 Y85
0413*23-..            45-80          185/55R15   K1a K1b R02                      S04
(FIN: WME453...)      45-80          185/55R15   K2b K6g K6j R03
                      45-80          185/60R15   K1a K1b R02
                      45-80          185/60R15   K2b K6g K6j R03
                      45-80          195/55R15   K2b K6g K6j R03
                      45-80          205/50R15   K2c K6h K6i K6j K8i R03
                      45-80          205/55R15   K2c K6h K6i K6j K8i R03
Smart forfour ed/EQ   41 (60)        165/60R15   K1a R02                          A01 A12 A19
(electric)            41 (60)        165/65R15   K1a R02                          A99 KOV TV5
451                   41 (60)        175/60R15   K1a K1b R02                      Vn2 Y85 S04
e1*2001/116*          41 (60)        185/55R15   K1a K1b R02
0413*35-..            41 (60)        185/55R15   K2b K6g K6j R03
(FIN: WME453...)      41 (60)        185/60R15   K1a K1b R02
(17,7 kWh-Batterie)   41 (60)        185/60R15   K2b K6g K6j R03
                      41 (60)        195/55R15   K2b K6g K6j R03
                      41 (60)        205/50R15   K2c K6h K6i K6j K8i R03
                      41 (60)        205/55R15   K2c K6h K6i K6j K8i R03
Smart fortwo          45-80          165/60R15   R02                              A01 A12 A19
451                   45-80          165/65R15   R02                              A99 Cbo Cpe
e1*2001/116*          45-80          175/60R15   K1a R02                          KOV NoE TV5
0413*22-..            45-80          185/55R15   K2b R03                          Vn2 S04
(FIN: WME453...)      45-80          185/55R15   K1a R02
                        45-80        185/60R15   K2b R03
                        45-80        185/60R15   K1a R02
                        45-80        195/55R15   K2c K6g K6i K8a R03
                        45-80        205/50R15   K2c K6h K6i K8i R03
                        45-80        205/55R15   K2c K6h K6i K8i R03


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart fortwo           45-80          165/60R15    R02                                   A01 A12 A19
451                    45-80          165/65R15    R02                                   A99 Cbo Cpe
e1*2001/116*           45-80          175/60R15    R02                                   KMV NoE TV5
0413*22-..             45-80          185/55R15    K6v R03                               Vn2 S04
(FIN: WME453...)       45-80          185/55R15    R02
- mit Radhaus-         45-80          185/60R15    K6v R03
  Verbreiterungen      45-80          185/60R15    R02
                       45-80          195/55R15    K2b K6g K6i K6v K8a R03
                       45-80          205/50R15    K2c K6h K6i K6v K8i R03
                       45-80          205/55R15    K2c K6h K6i K6v K8i R03
Smart fortwo ed/EQ     41 (60)        165/60R15    R02                                   A01 A12 A19
(electric)             41 (60)        165/65R15    R02                                   A99 Cbo Cpe
451                    41 (60)        175/60R15    K1a R02                               KOV TV5 Vn2
e1*2001/116*           41 (60)        185/55R15    K2b R03                               S04
0413*33-..             41 (60)        185/60R15    K2b R03
(FIN: WME453...)       41 (60)        195/55R15    K2c K6g K6i K8a R03
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo ed/EQ     41 (60)        165/60R15    R02                                   A01 A12 A19
(electric)             41 (60)        165/65R15    R02                                   A99 Cbo Cpe
451                    41 (60)        175/60R15    R02                                   KMV TV5 Vn2
e1*2001/116*           41 (60)        185/55R15    K6v R03                               S04
0413*22-..             41 (60)        185/55R15    R02
(FIN: WME453...)       41 (60)        185/60R15    K6v R03
- mit Radhaus-         41 (60)        185/60R15    R02
  Verbreiterungen      41 (60)        195/55R15    K2b K6g K6i K6v K8a R03
                       41 (60)        205/50R15    K2c K6h K6i K6v K8i R03
                       41 (60)        205/55R15    K2c K6h K6i K6v K8i R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

97       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

98       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 980 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10
A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 10
G51     Ist die Reifengröße 165/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 8 von 10
K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 9 von 10
S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   165/60R15     185/55R15
Nr.   2   165/65R15     185/60R15, 195/55R15
Nr.   3   175/60R15     195/55R15, 205/50R15
Nr.   4   185/55R15     205/50R15
Nr.   5   185/60R15     205/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X10    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 165/70R13
bzw. 165/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2020 in Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. März 2020




Laux                                                                 00340731.DOC




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