Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6015
Radgröße                        6,0JX15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X3           OX07 6015 X3 / ohne Ring              4/108/63,4         37,5     600     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50087
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0JX15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund      Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
S01         Mutter M12x1,5          Kegel 60°          110                      -          RG.452F
S02         Mutter M12x1,5          Kegel 60°          135                      -          RG.452F
           Serien- wahlweise                                                               5114407
S03        Zubehörhutmutter         Kegel 60°            135                   -           wahlweise
                M12x1,5                                                                    RG.452F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                           Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX                  55-103        185/60R15   A33                            A19 A58 A99
JK8                         55-103        185/65R15   A12                            S03
e9*2007/46*0092*00-17       55-103        195/55R15   A90
                            55-103        195/60R15   A12
                            55-103        205/55R15   A12
Ford Cougar                 96-125        205/60R15   A12                            A19 A99 B02
BCV                         96-151        195/60R15   A11 M+S R09 T86 T87            B03 S01
e9*96/79*0027*..
Ford EcoSport               66-103        195/65R15   A91                            A19 A58 A99
JK8                         66-103        205/65R15   A12                            B02 S03
e9*2007/46*0092*00-17       66-103        215/60R15   A12
Ford Fiesta (IV+V)          37-76         195/45R15   G22                            A01 A12 A19
JAS, JBS                                                                             A99 B02 K1c
e13*93/81,95/54*                                                                     K2b K42 K56
0008,0009*..                                                                         S02
Ford Fiesta (VI)            43-74         185/55R15   K1a K1b K2b R37                A01 A12 A19
JH1, JD3                    43-74         195/45R15   K1b K2b R37 T78                A99 Flh V15
e1*98/14*0191*..,           43-74         195/50R15   K1a K1b K2b K46                S01
e1*2001/116*0210*..         43-74         205/50R15   K1c K2b K44 K45 K46
Ford Fiesta (VII)           44-99         185/55R15   R37                            A12 A19 A99
JA8, JR8                    44-99         195/50R15                                  B02 Flh V15
e9*2001/116*                44-99         195/55R15   A01 R09                        S01
0069*00-10;                 44-99         205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)           44-103        185/55R15   R37                            A12 A19 A99
JA8, JR8                    44-103        195/50R15                                  B02 Flh V15
e9*2001/116*                44-103        195/55R15                                  S03
0069*11-..;                 44-103        205/50R15   A01 K1a K2b K41 K45
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII)          51-103        195/60R15   K2b                            A01 A12 A19
JHH, JGH                    51-103        205/55R15   K2b                            A58 A99 Flh
e9*2007/46*3142*..;         51-103        205/60R15   K2b                            KOV S03
e9*2007/46*3159*..
Ford Fiesta Active (VIII)   62-103        195/60R15   A91 M+S                        A19 A58 A99
JHH                         62-103        205/55R15   A12 M+S                        Flh KMV S03
e9*2007/46*3142*..          62-103        205/60R15   A12 M+S
Ford Fiesta ST (VIII)       147           195/60R15   M+S                            A12 A19 A58
JHH                         147           205/55R15   M+S                            A99 Flh KOV
e9*2007/46*3142*..          147           205/60R15   M+S                            S03
Ford Fiesta ST 150 (VI)     110           185/55R15   K1a K1b K2b R37                A01 A12 A19
JD3                         110           195/50R15   K1a K1b K2b K46                A99 Flh V15
e1*2001/116*0210*..         110           205/50R15   K1c K2b K44 K45 K46            S01


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus (I)          55-85         185/55R15    R37 T81 T82 T85                       A12 A19 A99
D . W, D . X            55-85         195/50R15    A01 K1c K42 R37 T82 T83 T86           B02 B03 Car
e13*97/27*, 98/14*,     55-85         195/55R15    A01 K1c K42                           Flh Sth V15
0037-40, 56-58*..       55-85         205/50R15    A01 K1c K42                           S01
                        55-96         185/55R15    M+S T81 T82 T85
                        55-96         195/50R15    M+S T82 T83 T86
                        55-96         195/55R15    M+S
                        55-96         195/60R15    A01 G03 K1c K42
                        55-96         205/55R15    A01 K1c K42
Ford Fusion             50-74         185/60R15    K1a K2b R09                           A01 A12 A19
JU2                     50-74         195/55R15    K1c K2b R37                           A99 S01
e1*98/14*0194*00-25     50-74         195/60R15    K1c K2b
                        50-74         205/55R15    K1c K2b
                        50-74         215/50R15    K1c K2b
                        50-74         215/55R15    K1c K2b K46
Ford KA+                51-63         165/60R15    A91                                   A19 A99 Flh
KAF                     51-63         165/65R15    A91                                   KOV S03
e13*2007/46*            51-63         175/55R15    A91
1637*01-03              51-63         175/60R15    A91
                        51-63         185/55R15    A12
                        51-63         195/50R15    A01 A12 K1b K2b
                        51-63         195/55R15    A01 A12 K1b K2b
                        51-63         205/50R15    A01 A12 K1a K1b K2b K5d K8d
Ford Mondeo (II)        66-125        195/60R15    R09                                   A12 A19 A99
BFP, BFW                66-125        205/55R15    Z15                                   B02 B03 V15
e1*95/54*0045*..,       66-125        225/50R15    A01 K42 R03 Z15                       S01
e1*98/14*0125*..        66-96         195/55R15    T85 Z14
                        66-96         195/55R15    M+S R09 T85
                        66-96         205/50R15    R37 T85
Ford Tourneo/Transit    55-74         185/60R15    A91                                   A19 A99 S03
Courier                 55-74         185/65R15    A12
JU2, JN8                55-74         195/60R15    A12
e1*98/14*0194*26-..;    55-74         195/60R15C   A12
e13*2007/46*1349*..     55-74         205/55R15    A12
Mazda 2 (I)             50-74         185/55R15    A13 R37                               A19 A99 Flh
DY                      50-74         195/45R15    A12 R37                               V15 S01
e1*2001/116*0212*..     50-74         195/50R15    A01 A12 K1a K1b K2b
                        50-74         205/50R15    A01 A12 K1c K2b K46 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 4 von 8
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8
R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" aufgeführten
serienmäßigen Hutmuttern (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm, Muttern für Leichtmetallräder)
oder die Zubehörhutmuttern des Radherstellers, verwendet werden. (siehe Seite 1, Nr. S03).

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8
V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   205/55R15     225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2020 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad
Radausführung X3:
Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", der Fa. Reifen Gundlach, ist zu beachten.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. März 2020




Laux                                                                   00340418.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim