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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6015
Radgröße                        6,0JX15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M1           OX07 6015 M1 / ohne Ring              4/100/54,1         47         600    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50087
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0JX15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
S01        Schraube M12x1,5          Kegel 60°            90                       26          RG.454F
S02
            Serien- wahlw.                                                                     Serie ww.
S03                                  Kegel 60°             110                    -
       Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
S06
            Serien- wahlw.                                                                     Serie ww.
S04                                  Kegel 60°             100                    -
       Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
            Serien- wahlw.                                                                     Serie ww.
S05                                  Kegel 60°             125                    -
       Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Opel
                                Suzuki

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i10 (II)           48-64         175/55R15   A90                            A19 A58 A99
IA, IA-HME                 48-64         175/60R15   A12                            Flh Y13 S03
e11*2007/46*1008*..;       48-64         185/55R15   A12
e13*2007/46*1602*..;       48-64         195/50R15   A01 K1a K1b K2b
e5*2007/46*1086*..
- incl. Facelift 2017
Hyundai i10 (III)          49-62         175/55R15                                  A12 A19 A58
AC3                        49-62         185/55R15                                  A99 Flh S06
e5*2007/46*0090*..
Hyundai i20                55-88         185/60R15   A33                            A19 A99 Cpe
GB, GB-HME                 55-88         185/65R15   A33                            Flh KOV S05
e11*2007/46*1600*..;       55-88         195/60R15   A12
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
- Fließheck
- Coupé
incl. Facelift 2018
Hyundai i20                55-94         175/60R15   R37                            A12 A19 A99
PB, PBT                    55-94         175/65R15   R37                            Flh S02
e11*2001/116*0333*.        55-94         185/55R15   R37
e11*2007/46*0129*..        55-94         185/60R15
- incl. Facelift 2012      55-94         195/55R15   A01 K1a
Hyundai i20 Active         66-88         185/60R15   A33                            A19 A99 Flh
GB, GB-HME                 66-88         185/65R15   A33                            KMV S05
e11*2007/46*1600*..;       66-88         195/60R15   A12
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
Kia Picanto (II)           48-63         175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h            A01 A12 A19
TA                         48-63         195/45R15   K1a K1b K2b K6g K8h            A58 A99 Flh
e4*2007/46*0256*..         51, 63        165/50R15   K2b K6g T73                    S04
Kia Picanto (III)          49, 62, 74    175/55R15                                  A12 A19 A58
JA                         49, 62, 74    175/60R15                                  A99 Flh KOV
e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74    185/55R15                                  S02
e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74    195/50R15   A01 K1a K1b K2b K8h
Kia Picanto (III) X-Line   62, 74        175/55R15                                  A12 A19 A58
JA                         62, 74        175/60R15                                  A99 Flh KMV
e11*2007/46*3848*..;       62, 74        185/55R15                                  S02
e5*2007/46*1078*..         62, 74        195/50R15   A01 K6w
Kia Rio                    57-89         185/60R15   A31                            A19 A58 A99
YB                         57-89         185/65R15   A31                            Flh S05
e11*2007/46*3777*..;       57-89         195/60R15   A12
e5*2007/46*1077*..
Kia Stonic                 61-100        185/65R15   A39                            A19 A58 A99
YB                         61-100        195/60R15   A39                            Z15 S05
e11*2007/46*               61-100        205/55R15   A39
3777*01-..;                61-100        205/60R15   A12
e5*2007/46*1077*..
- 15 Zoll Serie




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Agila-B           48-69         165/65R15     A91 R37                               A19 A99 S01
H-B                    48-69         175/60R15     A12 R37
e4*2001/116*0135*..    48-69         185/55R15     A12 R37
                       48-69         185/60R15     A12
                       48-69         195/55R15     A12
Suzuki Splash          48-69         165/65R15     A91 R37                               A19 A99 S01
EX                     48-69         175/60R15     A12 R37
e4*2001/116*0130*..;   48-69         185/55R15     A12 R37
e4*2007/46*0283*..     48-69         185/60R15     A12
                       48-69         195/55R15     A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S02, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S03, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S04, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S05, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S06, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
T73    Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. März 2020




Laux                                                                   00340412.DOC




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