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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (7. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX07
                             Typ                             OX07 6015
                             Radgröße                        6,0JX15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             M1           OX07 6015 M1 / ohne Ring              4/100/54,1         47         600    1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50087
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX07 6015 (s.o.)
                             Radgröße                        6,0JX15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                             S01        Schraube M12x1,5          Kegel 60°            90                       26          RG.454F
                             S02
                                       Serien- wahlweise                                                                    Serie ww.
                             S03                                  Kegel 60°             110                    -
                                    Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
                             S06
                                       Serien- wahlweise                                                                    Serie ww.
                             S04                                  Kegel 60°             100                    -
                                    Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
                                       Serien- wahlweise                                                                    Serie ww.
                             S05                                  Kegel 60°             125                    -
                                    Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Hyundai
                                                             Kia
                                                             Opel
                                                             Suzuki

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (7. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Hyundai i10 (II)           48-64        175/55R15   A90                            A19 A58 A99
                             IA, IA-HME                 48-64        175/60R15   A12                            Flh Y13 S03
                             e11*2007/46*1008*..;       48-64        185/55R15   A12
                             e13*2007/46*1602*..;       48-64        195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                             e5*2007/46*1086*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Hyundai i10 (III)          49-74        175/55R15                                  A12 A19 A58
                             AC3                        49-74        185/55R15                                  A99 Flh S06
                             e5*2007/46*0090*..
                             Hyundai i20                55-88        185/60R15   A33                            A19 A99 Cpe
                             GB, GB-HME                 55-88        185/65R15   A33                            Flh KOV S05
                             e11*2007/46*1600*..;       55-88        195/60R15   A12
                             e13*2007/46*1603*..,
                             e5*2007/46*1087*..
                             - Fließheck
                             - Coupé
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             incl. Facelift 2018
                             Hyundai i20                55-94        175/60R15   R37                            A12 A19 A99
                             PB, PBT                    55-94        175/65R15   R37                            Flh S02
                             e11*2001/116*0333*.        55-94        185/55R15   R37
                             e11*2007/46*0129*..        55-94        185/60R15
                             - incl. Facelift 2012      55-94        195/55R15   A01 K1a
                             Hyundai i20 Active         66-88        185/60R15   A33                            A19 A99 Flh
                             GB, GB-HME                 66-88        185/65R15   A33                            KMV S05
                             e11*2007/46*1600*..;       66-88        195/60R15   A12
                             e13*2007/46*1603*..,
                             e5*2007/46*1087*..
                             Kia Picanto (II)           48-63        175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h            A01 A12 A19
                             TA                         48-63        195/45R15   K1a K1b K2b K6g K8h            A58 A99 Flh
                             e4*2007/46*0256*..         51, 63       165/50R15   K2b K6g T73                    S04
                             Kia Picanto (III)          49, 62, 74   175/55R15                                  A12 A19 A58
                             JA                         49, 62, 74   175/60R15                                  A99 Flh KOV
                             e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74   185/55R15                                  S02
                             e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74   195/50R15   A01 K1a K1b K2b K8h
                             - incl. Facelift 2020
                             Kia Picanto (III) X-Line   49-74        175/55R15                                  A12 A19 A58
                             JA                         49-74        175/60R15                                  A99 Flh KMV
                             e11*2007/46*3848*..;       49-74        185/55R15                                  S02
                             e5*2007/46*1078*..         49-74        195/50R15   A01 K6w
                             - incl. Facelift 2020
                             Kia Rio                    57-89        185/60R15   A31                            A19 A58 A99
                             YB                         57-89        185/65R15   A31                            Flh S05
                             e11*2007/46*3777*..;       57-89        195/60R15   A12
                             e5*2007/46*1077*..
                             - incl. Facelift 2020




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (7. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Kia Stonic              61-100        185/65R15    A39                                   A19 A58 A99
                             YB                      61-100        195/60R15    A39                                   Z15 Z16 S05
                             e11*2007/46*            61-100        205/55R15    A39
                             3777*01-..;             61-100        205/60R15    A12
                             e5*2007/46*1077*..
                             - 15/16-Zoll Serie
                             - incl. Facelift 2020
                             Opel Agila-B            48-69         165/65R15    A91 R37                               A19 A99 S01
                             H-B                     48-69         175/60R15    A12 R37
                             e4*2001/116*0135*..     48-69         185/55R15    A12 R37
                                                     48-69         185/60R15    A12
                                                     48-69         195/55R15    A12
                             Suzuki Splash           48-69         165/65R15    A91 R37                               A19 A99 S01
                             EX                      48-69         175/60R15    A12 R37
                             e4*2001/116*0130*..;    48-69         185/55R15    A12 R37
                             e4*2007/46*0283*..      48-69         185/60R15    A12
§ 22 50087, Erweiterung 07




                                                     48-69         195/55R15    A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (7. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 6
                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (7. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 6
                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
                             muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S02, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
                             muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S03, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
                             muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S04, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
                             muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S05, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (7. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6
                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Hutmuttern oder die Zubehörhut-
                             muttern des Radherstellers verwendet werden (Nr. S06, siehe Tabelle "Befestigungsmittel" auf Seite 1).

                             T73    Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. August 2020




                             Laux                                                                    00349670.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim