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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50087, Erweiterung 04




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                             Nummer der Genehmigung: 50087                    Erweiterung Nr.: 04
                             Approval No.                                     Extension No.:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   Reifen Gundlach GmbH
                                   DE-56316 Raubach

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   OX07 6015
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Nummer der Genehmigung: 50087                     Erweiterung Nr.: 04
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 50087, Erweiterung 04




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                                   DE-67245 Lambsheim

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   23.02.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55000615 (5. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Nummer der Genehmigung: 50087                    Erweiterung Nr.: 04
                             Approval No.                                     Extension No.:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   8, 9                                                   1. Ausfertigung
                                   6                                                      2. Ausfertigung
                                   1, 4                                                   4. Ausfertigung
                                   2                                                      5. Ausfertigung
§ 22 50087, Erweiterung 04




                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report
                                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg



                                                                         4

                             Nummer der Genehmigung: 50087                      Erweiterung Nr.: 04
                             Approval No.                                       Extension No.:

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                                   weitere Ausführungen kommen hinzu
                                   further versions are added

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:
§ 22 50087, Erweiterung 04




                             15.   Datum:        05.03.2018
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                    erhältlich ist.
                                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                         Index to the information package

                                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                    -    Beschreibungsunterlagen
                                         Information package
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                           Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                               56316 Raubach
                                                               QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            OX07
                             Typ                               OX07 6015
                             Radgröße                          6,0JX15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-       Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last       (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             R1            OX07 6015 R1 / ohne Ring               4/100/60,1         50           500     1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50087
§ 22 50087, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen                 OX-M
                             Radtyp und Ausführung             OX07 6015 (s.o.)
                             Radgröße                          6,0JX15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.          Art der Befestigungsmittel         Bund        Anzugs-            Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                                       moment (Nm)             (mm)
                             S02          Serienhutmutter M12x1,25      Kegel 60°          110                   -                  -
                                          (Gesamthöhe.: 25,5 mm)
                             S03          Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°           105           23 (einteilig) ww.        -
                                             (ein- ww. zweiteilig)                                        25,8 (zweiteilig)
                             S04              Schraube M12x1,5          Kegel 60°           100                  26            RG.454F
                             S05          Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°           105                 23,5              -
                                            (OEM 4025400Q0R)

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Dacia
                                                               Nissan

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Logan            50-65         175/65R15     A31 R37                               A19 A99 Sth
                             SD/SR                  50-77         185/65R15     A12                                   S03
                             e2*2001/116*           50-77         195/60R15     A12
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Sandero          50-77         175/65R15     A31 R37                               A19 A99 Flh
                             SD/SR                  50-77         185/65R15     A12                                   S03
                             e2*2001/116*           50-77         195/60R15     A12
                             0314*00-61;            50-77         205/55R15     A12
                             0323*00-29;            50-77         205/60R15     A12
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Nissan Micra           48-81         175/60R15     R37                                   A12 A19 A99
                             K12                    48-81         175/65R15     R09                                   Cbo Flh S04
§ 22 50087, Erweiterung 04




                             e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15     A01 K1c
                                                    48-81         195/50R15     A01 G66 K1c K25 K2c
                             Nissan Micra           59, 72        165/65R15     A13                                   A19 A99 Flh
                             K13                    59, 72        175/55R15     A33 T77                               V15 S02
                             e13*2007/46*1111*..    59, 72        175/60R15     A33
                             incl. Facelift 2014    59, 72        185/55R15     A12
                                                    59, 72        195/50R15     A12
                                                    59, 72        195/55R15     A12
                                                    59, 72        205/50R15     A01 A12 K1c
                             Nissan Micra           52, 66        185/60R15     A33                                   A19 A58 A99
                             K14                    52, 66        185/65R15     A33                                   Flh S05
                             e9*2007/46*6454*..     52, 66        195/60R15     A33
                                                    52, 66        205/55R15     A12
                                                    52, 66        205/60R15     A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50087, Erweiterung 04




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5
                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
§ 22 50087, Erweiterung 04




                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                             Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                             Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55000615 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 5
                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                        Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.    1   175/55R15     195/50R15
                             Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.    4   205/55R15     225/50R15
                             Nr.    5   205/65R15     225/60R15
                             Nr.    6   235/70R15     275/60R15
§ 22 50087, Erweiterung 04




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 23. Februar 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 23. Februar 2018




                             Laux                                                                    00288454.DOC



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim