GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX07
Typ OX07 6016
Radgröße 6,0JX16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
R1 OX07 6016 R1 / ohne Ring 4/100/60,1 37 650 2050
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50051
§ 22 50051, Erweiterung 03
Herstellerzeichen OX-M
Radtyp und Ausführung OX07 6016 (s.o.)
Radgröße 6,0JX16 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S01 Serienhutmutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - -
(Gesamthöhe: 25,5 mm)
S02 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 100 23 (einteilig) ww. -
(ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 (einteilig) ww. -
(ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
S04 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23 (einteilig) ww. -
(ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.454F
S06 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23,5
(OEM 4025400Q0R)
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Lada
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker 55-85 195/50R16 A33 T88 A19 A58 A99
SD 55-85 195/55R16 A33 T87 T91 KOV S04
e2*2001/116* 55-85 205/50R16 A01 A12 K4h K6g K6i K8h T87 T91
0314*55-..;
e2*2007/46*0030*16-..
(OSD../8SD../SD*O../S
D*8..)
Dacia Lodgy 59-85 195/50R16 A33 T88 A19 A58 A99
SD (JSD../SD*J..) 59-85 195/55R16 A33 T87 T91 KOV S04
e2*2001/116* 59-85 205/50R16 A01 A12 K4g K6g K6i T87 T91
0314*49-..
Dacia Logan (I) 50-65 195/55R16 A91 T91 A19 A58 A99
FSD/USD, SD/SR 50-65 205/50R16 A12 T91 S03
N386;
e2*2007/46*0030*..;
§ 22 50051, Erweiterung 03
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan (I) 50-77 195/50R16 A12 A19 A99
SD/SR 50-77 195/55R16 Sth S03
e2*2001/116* 50-77 205/50R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (I) MCV 50-77 195/50R16 A01 K56 T88 A12 A19 A99
SD/SR 50-77 195/55R16 A01 K56 Car S03
e2*2001/116* 50-77 205/50R16 A01 K2b K44 K56
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Logan (II) MCV 53-66 195/50R16 A13 A19 A58 A99
SD/SR 53-66 195/55R16 A13 Car S03
e2*2001/116* 53-66 205/50R16 A12
0314*64-.., 0323*31-..
- Kombi
- (7SD/7SR../SD*7..)
Dacia Logan (II) MCV 66, 70 205/55R16 A98 A19 A58 A99
Stepway 66, 70 215/50R16 A12 Car KMV S03
SD (7SD../SD*7..)
e2*2001/116*0314*82-..
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Sandero (I) 50-77 195/50R16 A12 A19 A99 Flh
SD/SR 50-77 195/55R16 A12 S03
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (I) 50-77 195/55R16 A33 A19 A99 Flh
Stepway 50-77 205/50R16 A12 KMV S03
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero (II) 53-66 195/50R16 A90 A19 A58 A99
SD/SR 53-66 195/55R16 A90 Flh KOV S03
e2*2001/116* 53-66 205/50R16 A01 A12 K2b
0314*58-..;0323*29-..;
§ 22 50051, Erweiterung 03
e2*2007/46*0030*20-..
- (5SD../5SR../SD*5..)
Dacia Sandero (II) 55, 66 205/55R16 A33 A19 A58 A99
Stepway Flh KMV S03
SD/SR
e2*2001/116*
0314*58-.., 0323*29-..
- (5SD../5SR../SD*5..)
Lada Vesta 78 195/50R16 K1a K2b A01 A12 A19
GF 78 195/55R16 K1a K2b A58 A99 Lim
e1*2007/46*1695*.. 78 205/50R16 K1c K2b S05
Nissan Micra 59, 72 195/45R16 K1c K2b A01 A12 A19
K13 59, 72 195/50R16 G77 K1c K2b K6g K6i K8m A99 Flh S01
e13*2007/46*1111*..
incl. Facelift 2014
Nissan Micra 52, 66 195/50R16 K2b K6g K6i K8h A01 A12 A19
K14 52, 66 195/55R16 K2b K6g K6i K8h A58 A99 Flh
e9*2007/46*6454*.. 52, 66 205/50R16 K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h S06
Nissan Note 59, 66, 72 195/50R16 A12 A19 A58
E12 59, 66, 72 195/55R16 A99 S01
e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 205/50R16 A01 K1a K2b
Renault Captur 66 195/60R16 A33 A19 A58 A99
R 66 195/65R16 A12 B03 Z15 S03
e2*2001/116* 66 205/55R16 A90
0327*52-.. 66 205/60R16 A90
66 215/55R16 A12
66 215/60R16 A12
Renault Clio (III) 48-102 195/50R16 A12 A19 A99 Car
R Flh R1S RC3
e2*2001/116*0327*..; S02
e2*2007/46*0008*..
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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio (III) 48-102 195/50R16 A31 A19 A99 B03
R Car Flh R1B
e2*2001/116*0327*..; RC3 S02
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (IV) 48-87 195/50R16 A33 A19 A58 A99
R 48-87 195/55R16 A33 B03 Car Flh
e2*2001/116* 48-87 205/50R16 A01 A12 K6j RC4 S03
0327*46-..;
e2*2007/46*0008*16-..
- incl. Facelift 2016
Renault Modus 48-82 195/45R16 A11 T80 T84 A19 A60 A99
P 48-82 195/50R16 A12 S02
e2*2001/116*0319*..; 48-82 205/50R16 A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44 K46
e2*2007/46*0007*.. K56
Renault Twingo (II) 43 195/45R16 A01 G50 A12 A19 A99
N 47-75 195/45R16 Flh S03
§ 22 50051, Erweiterung 03
e2*2001/116*0359*..;
e2*2007/46*0122*..
- incl. Facelift 2012
Renault ZOE 43 (57-68) 195/50R16 A90 T88 A19 A58 A99
AG 43 (57-68) 195/55R16 A90 T87 T91 Flh S04
e2*2007/46*0251*.. 43 (57-68) 205/50R16 A12 T87 T91
(22 - 41 kWh-Batterie)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50051, Erweiterung 03
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
§ 22 50051, Erweiterung 03
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G50 Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
§ 22 50051, Erweiterung 03
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
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K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).
§ 22 50051, Erweiterung 03
R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).
RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).
RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R; bzw. 4. bis 7. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= R00B oder R00K).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise die zweiteiligen Serienschrauben
(Schaftlänge 25,8 mm) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).
S03 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise die zweiteiligen Serienschrauben
(Schaftlänge 25,8 mm) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).
S04 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise die zweiteiligen Serienschrauben
(Schaftlänge 25,8 mm) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
§ 22 50051, Erweiterung 03
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 14. November 2018 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Ausf R1, ET37: Ab Herstellungsdatum Juli 2016 wurde die Speichendicke erhöht. Keine Änderung der
Radinnenkontur.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. November 2018
Laux 00307514.DOC
§ 22 50051, Erweiterung 03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim