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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 9
                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX07
                             Typ                             OX07 6016
                             Radgröße                        6,0JX16 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             R1           OX07 6016 R1 / ohne Ring              4/100/60,1         37         650      2050

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50051
                             Herstellerzeichen               OX-M
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Radtyp und Ausführung           OX07 6016 (s.o.)
                             Radgröße                        6,0JX16 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                             S01   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°      110                    -                     -
                                   (Gesamthöhe: 25,5 mm)
                             S02   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      100                    23 (einteilig) ww.    -
                                   (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                             S03   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      105                    23 (einteilig) ww.    -
                                   (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                             S04   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      110                    23 (einteilig) ww.    -
                                   (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                             S05   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                    26                    RG.454F
                             S06   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      105                    26                    RG.454F
                             S07   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      105                    23,5                  -
                                   (OEM 4025400Q0R)

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Dacia
                                                             Lada
                                                             Nissan
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Dokker             55-96         195/50R16   A33 T88                            A19 A58 A99
                             SD                       55-96         195/55R16   A33 T87 T91                        KOV S04
                             e2*2001/116*             55-96         205/50R16   A01 A12 K4h K6g K6i K8h T87 T91
                             0314*55-..;
                             e2*2007/46*0030*16-..
                             (OSD../8SD../SD*O../S
                             D*8..)
                             Dacia Lodgy              59-96         195/50R16   A33 T88                            A19 A58 A99
                             SD (JSD../SD*J..)        59-96         195/55R16   A33 T87 T91                        KOV S04
                             e2*2001/116*             59-96         205/50R16   A01 A12 K4g K6g K6i T87 T91
                             0314*49-..
                             Dacia Logan (I)          50-65         195/55R16   A91 T91                            A19 A58 A99
                             FSD/USD, SD/SR           50-65         205/50R16   A12 T91                            S03
                             N386;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             - Pick-Up
                             - geschl. Kasten
                             Dacia Logan (I)          50-77         195/50R16                                      A12 A19 A99
                             SD/SR                    50-77         195/55R16                                      Sth S03
                             e2*2001/116*             50-77         205/50R16
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Logan (I) MCV      50-77         195/50R16   A01 K56 T88                        A12 A19 A99
                             SD/SR                    50-77         195/55R16   A01 K56                            Car S03
                             e2*2001/116*             50-77         205/50R16   A01 K2b K44 K56
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             - Kombi
                             Dacia Logan (II) MCV     53-70         195/50R16   A13                                A19 A58 A99
                             SD/SR                    53-70         195/55R16   A13                                Car KOV S03
                             e2*2001/116*             53-70         205/50R16   A12
                             0314*64-.., 0323*31-..
                             - Kombi
                             - (7SD/7SR../SD*7..)
                             Dacia Logan (II) MCV     66, 70        205/55R16   A98                                A19 A58 A99
                             Stepway                  66, 70        215/50R16   A12                                Car KMV S03
                             SD (7SD../SD*7..)
                             e2*2001/116*
                             0314*82-..
                             Dacia Sandero (I)        50-77         195/50R16   A12                                A19 A99 Flh
                             SD/SR                    50-77         195/55R16   A12                                S03
                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Sandero (I)        50-77         195/55R16   A33                                A19 A99 Flh
                             Stepway                  50-77         205/50R16   A12                                KMV S03
                             SD/SR
                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29
                             Dacia Sandero (II)       53-70         195/50R16   A90                                A19 A58 A99
                             SD/SR                    53-70         195/55R16   A90                                Flh KOV S03
                             e2*2001/116*             53-70         205/50R16   A01 A12 K2b
                             0314*58-..;0323*29-..;
                             e2*2007/46*0030*20-..
                             - (5SD../5SR../SD*5..)
                             Dacia Sandero (II)       54-70         205/55R16   A33                                A19 A58 A99
                             Stepway                                                                               Flh KMV S03
                             SD/SR
                             e2*2001/116*
                             0314*58-.., 0323*29-..
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             - (5SD../5SR../SD*5..)
                             Lada Vesta               75,78         195/50R16   K1a K2b                            A01 A12 A19
                             GF                       75,78         195/55R16   K1a K2b                            A58 A99 B67
                             e1*2007/46*1695*..       75,78         205/50R16   K1c K2b                            Car KOV Lim
                                                                                                                   S05
                             Nissan Micra (IV)        59, 72        195/45R16   K1c K2b                            A01 A12 A19
                             K13                      59, 72        195/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m            A99 Flh S01
                             e13*2007/46*1111*..
                             incl. Facelift 2014
                             Nissan Micra (V)         52, 66, 74    195/50R16   K2b K6g K6i K8h                    A01 A12 A19
                             K14                      52, 66, 74    195/55R16   K2b K6g K6i K8h                    A58 A99 Flh
                             e9*2007/46*6454*..       52, 66, 74    205/50R16   K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h    S07
                                                      52-86         195/50R16   K2b K6g K6i K8h M+S
                                                      52-86         195/55R16   K2b K6g K6i K8h M+S
                                                      52-86         205/50R16   K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h
                                                                                M+S
                             Nissan Note              59, 66, 72    195/50R16                                      A12 A19 A58
                             E12                      59, 66, 72    195/55R16                                      A99 S01
                             e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72    205/50R16   A01 K1a K2b
                             Renault Captur (I)       66            195/60R16   A33                                A19 A58 A99
                             R                        66            195/65R16   A12                                B03 Z15 S03
                             e2*2001/116*             66            205/55R16   A90
                             0327*52-..               66            205/60R16   A90
                                                      66            215/55R16   A12
                                                      66            215/60R16   A12
                             Renault Clio (III)       48-102        195/50R16   A12                                A19 A99 Car
                             R                                                                                     Flh R1S RC3
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                  S02
                             e2*2007/46*0008*..
                             Renault Clio (III)       48-102        195/50R16   A31                                A19 A99 B03
                             R                                                                                     Car Flh R1B
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                  RC3 S02
                             e2*2007/46*0008*..



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Renault Clio (IV)        48-87        195/50R16    A33                                   A19 A58 A99
                             R                        48-87        195/55R16    A33                                   B03 Car Flh
                             e2*2001/116*             48-87        205/50R16    A01 A12 K6j                           RC4 S03
                             0327*46-..;
                             e2*2007/46*0008*16-..
                             - incl. Facelift 2016
                             Renault Clio (V)         48-96        195/50R16    A90                                   A19 A58 A99
                             RJA                      48-96        195/55R16    A90                                   Flh S06
                             e2*2007/46*0676*..       48-96        205/50R16    A01 A12 K8h
                             Renault Modus            48-82        195/45R16    A11 T80 T84                           A19 A60 A99
                             P                        48-82        195/50R16    A12                                   S02
                             e2*2001/116*0319*..;     48-82        205/50R16    A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44 K46
                             e2*2007/46*0007*..                                 K56
                             Renault Twingo (II)      43           195/45R16    A01 G50                               A12 A19 A99
                             N                        47-75        195/45R16                                          Flh S03
                             e2*2001/116*0359*..;
                             e2*2007/46*0122*..
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             - incl. Facelift 2012
                             Renault ZOE (I)          43           195/50R16    A90 T88                               A19 A58 A99
                             AG                       43           195/55R16    A90 T87 T91                           Flh S04
                             e2*2007/46*0251*..;      43           205/50R16    A12 T87 T91
                             e2*2007/46*0681*..
                             (22 - 41 kWh-Batterie)

                             Allgemeine Hinweise
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V      W        Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%    100% 100%
                             230 km/h                 94%    100% 100%
                             240 km/h                 91%    100% 100%
                             250 km/h                 -      95%      100%
                             260 km/h                 -      90%      100%
                             270 km/h                 -      85%      100%
                             280 km/h                 -      -        95%
                             290 km/h                 -      -        90%
                             300 km/h                 -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 9

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 9
                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
                             mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
                             Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 9
                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             befestigen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 9
                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                             schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

                             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                             Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                             KR, oder SR).

                             RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                             Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                             Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                             S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                             Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                             Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                             S04     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                             Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                             Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 9 von 9
                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 50051, Erweiterung 04




                             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2020 in Lambsheim statt.

                             Hinweise zum Sonderrad

                             Ab Herstellungsdatum Juli 2016 wurde die Speichendicke erhöht. Keine Änderung der
                             Radinnenkontur.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 31. Januar 2020




                             Laux                                                                    00336584.DOC



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim