GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr.44100160890,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX07 Typ OX07 6016 Radgröße 6,0JX16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) R1 OX07 6016 R1 / ohne Ring 4/100/60,1 37 650 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50051 Herstellerzeichen OX-M § 22 50051, Erweiterung 04 Radtyp und Ausführung OX07 6016 (s.o.) Radgröße 6,0JX16 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S01 Serienhutmutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - - (Gesamthöhe: 25,5 mm) S02 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 100 23 (einteilig) ww. - (ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig) S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 (einteilig) ww. - (ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig) S04 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23 (einteilig) ww. - (ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig) S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.454F S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 26 RG.454F S07 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23,5 - (OEM 4025400Q0R) Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Lada Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Dokker 55-96 195/50R16 A33 T88 A19 A58 A99 SD 55-96 195/55R16 A33 T87 T91 KOV S04 e2*2001/116* 55-96 205/50R16 A01 A12 K4h K6g K6i K8h T87 T91 0314*55-..; e2*2007/46*0030*16-.. (OSD../8SD../SD*O../S D*8..) Dacia Lodgy 59-96 195/50R16 A33 T88 A19 A58 A99 SD (JSD../SD*J..) 59-96 195/55R16 A33 T87 T91 KOV S04 e2*2001/116* 59-96 205/50R16 A01 A12 K4g K6g K6i T87 T91 0314*49-.. Dacia Logan (I) 50-65 195/55R16 A91 T91 A19 A58 A99 FSD/USD, SD/SR 50-65 205/50R16 A12 T91 S03 N386; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. § 22 50051, Erweiterung 04 - Pick-Up - geschl. Kasten Dacia Logan (I) 50-77 195/50R16 A12 A19 A99 SD/SR 50-77 195/55R16 Sth S03 e2*2001/116* 50-77 205/50R16 0314*00-61; 0323*00-29; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. Dacia Logan (I) MCV 50-77 195/50R16 A01 K56 T88 A12 A19 A99 SD/SR 50-77 195/55R16 A01 K56 Car S03 e2*2001/116* 50-77 205/50R16 A01 K2b K44 K56 0314*00-61; 0323*00-29; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Kombi Dacia Logan (II) MCV 53-70 195/50R16 A13 A19 A58 A99 SD/SR 53-70 195/55R16 A13 Car KOV S03 e2*2001/116* 53-70 205/50R16 A12 0314*64-.., 0323*31-.. - Kombi - (7SD/7SR../SD*7..) Dacia Logan (II) MCV 66, 70 205/55R16 A98 A19 A58 A99 Stepway 66, 70 215/50R16 A12 Car KMV S03 SD (7SD../SD*7..) e2*2001/116* 0314*82-.. Dacia Sandero (I) 50-77 195/50R16 A12 A19 A99 Flh SD/SR 50-77 195/55R16 A12 S03 e2*2001/116* 0314*00-61; 0323*00-29; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Sandero (I) 50-77 195/55R16 A33 A19 A99 Flh Stepway 50-77 205/50R16 A12 KMV S03 SD/SR e2*2001/116* 0314*00-61; 0323*00-29 Dacia Sandero (II) 53-70 195/50R16 A90 A19 A58 A99 SD/SR 53-70 195/55R16 A90 Flh KOV S03 e2*2001/116* 53-70 205/50R16 A01 A12 K2b 0314*58-..;0323*29-..; e2*2007/46*0030*20-.. - (5SD../5SR../SD*5..) Dacia Sandero (II) 54-70 205/55R16 A33 A19 A58 A99 Stepway Flh KMV S03 SD/SR e2*2001/116* 0314*58-.., 0323*29-.. § 22 50051, Erweiterung 04 - (5SD../5SR../SD*5..) Lada Vesta 75,78 195/50R16 K1a K2b A01 A12 A19 GF 75,78 195/55R16 K1a K2b A58 A99 B67 e1*2007/46*1695*.. 75,78 205/50R16 K1c K2b Car KOV Lim S05 Nissan Micra (IV) 59, 72 195/45R16 K1c K2b A01 A12 A19 K13 59, 72 195/50R16 G77 K1c K2b K6g K6i K8m A99 Flh S01 e13*2007/46*1111*.. incl. Facelift 2014 Nissan Micra (V) 52, 66, 74 195/50R16 K2b K6g K6i K8h A01 A12 A19 K14 52, 66, 74 195/55R16 K2b K6g K6i K8h A58 A99 Flh e9*2007/46*6454*.. 52, 66, 74 205/50R16 K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h S07 52-86 195/50R16 K2b K6g K6i K8h M+S 52-86 195/55R16 K2b K6g K6i K8h M+S 52-86 205/50R16 K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h M+S Nissan Note 59, 66, 72 195/50R16 A12 A19 A58 E12 59, 66, 72 195/55R16 A99 S01 e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 205/50R16 A01 K1a K2b Renault Captur (I) 66 195/60R16 A33 A19 A58 A99 R 66 195/65R16 A12 B03 Z15 S03 e2*2001/116* 66 205/55R16 A90 0327*52-.. 66 205/60R16 A90 66 215/55R16 A12 66 215/60R16 A12 Renault Clio (III) 48-102 195/50R16 A12 A19 A99 Car R Flh R1S RC3 e2*2001/116*0327*..; S02 e2*2007/46*0008*.. Renault Clio (III) 48-102 195/50R16 A31 A19 A99 B03 R Car Flh R1B e2*2001/116*0327*..; RC3 S02 e2*2007/46*0008*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Clio (IV) 48-87 195/50R16 A33 A19 A58 A99 R 48-87 195/55R16 A33 B03 Car Flh e2*2001/116* 48-87 205/50R16 A01 A12 K6j RC4 S03 0327*46-..; e2*2007/46*0008*16-.. - incl. Facelift 2016 Renault Clio (V) 48-96 195/50R16 A90 A19 A58 A99 RJA 48-96 195/55R16 A90 Flh S06 e2*2007/46*0676*.. 48-96 205/50R16 A01 A12 K8h Renault Modus 48-82 195/45R16 A11 T80 T84 A19 A60 A99 P 48-82 195/50R16 A12 S02 e2*2001/116*0319*..; 48-82 205/50R16 A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44 K46 e2*2007/46*0007*.. K56 Renault Twingo (II) 43 195/45R16 A01 G50 A12 A19 A99 N 47-75 195/45R16 Flh S03 e2*2001/116*0359*..; e2*2007/46*0122*.. § 22 50051, Erweiterung 04 - incl. Facelift 2012 Renault ZOE (I) 43 195/50R16 A90 T88 A19 A58 A99 AG 43 195/55R16 A90 T87 T91 Flh S04 e2*2007/46*0251*..; 43 205/50R16 A12 T87 T91 e2*2007/46*0681*.. (22 - 41 kWh-Batterie) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 9 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der § 22 50051, Erweiterung 04 vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 9 A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B67 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1. § 22 50051, Erweiterung 04 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G50 Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 9 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu § 22 50051, Erweiterung 04 befestigen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 8 von 9 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder SR). RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe § 22 50051, Erweiterung 04 Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02). S03 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03). S04 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04). S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55118214 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 9 von 9 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum § 22 50051, Erweiterung 04 Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2020 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Ab Herstellungsdatum Juli 2016 wurde die Speichendicke erhöht. Keine Änderung der Radinnenkontur. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 31. Januar 2020 Laux 00336584.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim