Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Erweiterung einer Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
Ergänzung 01
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
R124 000676, Erw. 01
of the extension of an approval
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
supplement 01
Nummer der Genehmigung: 000676 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
OX07 6515
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
Pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Nummer der Genehmigung: 000676 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
6,5 J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
see point 0.7 of the test report
R124 000676, Erw. 01
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte
Befestigungsmittel des Radherstellers
original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts
of the wheel manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
see point 0.9 of the test report
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
ab Oktober 2014
from October 2014
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Nummer der Genehmigung: 000676 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
DE-67245 Lambsheim
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
14.09.2017
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
55-1057-14 (2. Ausfertigung)
9. Bemerkungen:
R124 000676, Erw. 01
Remarks:
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
10. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
see appendix 1 of the test report
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 10.10.2017
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Montageanleitung für Leichtmetallrad
Oberon 4 OX07 6515 E1 124R–000676
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche
sitzen.
Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur UN ECE R124 000676
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105714 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Radlast Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
PC1 OX07 6515 PC1 / ohne Ring 4/108/65,1 20 675 2050
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamtlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Serien- ww. Flachbund 90 57,5 Serie ww.
Zubehörschraube M12x1,25 RG.S027
S03 Serien- ww. Flachbund 110 57,5 Serie ww.
Zubehörschraube M12x1,25 RG.S027
Verwendungsbereich
R124 000676, Erw. 01
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3 (III) 50-81 185/65R15 ECE A19 A58 A90
S A99 Flh KOV
e2*2007/46* S02
0003*44-..,
e2*2007/46*0060*17-..
(FIN: VF7SX, /SY...)
Citroen C4 Cactus 55-73 195/65R15 ECE A19 A58 A90
0 A99 S03
e2*2007/46*0440*..
Opel Crossland X 60, 73, 81 195/65R15 A91 ECE A19 A58 A99
P7 Monocab C Flh S03
e4*2007/46*1194*..
Peugeot 2008 55-88 195/65R15 A90 ECE A19 A58 A99
C KMV S03
e2*2007/46*0070*..
ab Facelift 2016
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Peugeot 2008 50-88 195/65R15 A90 ECE A19 A58 A99
C KOV S03
e2*2007/46*0070*..
incl. Facelift 2016
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 000676
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105714 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
R124 000676, Erw. 01
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
S02 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 000676
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105714 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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S03 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Lambsheim, 14. September 2017
00278889.DOC
R124 000676, Erw. 01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim