Gutachten zur ECE R124 000676
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PC1 OX07 6515 PC1 / ohne Ring 4/108/65,1 27 675 2050
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamtlänge (mm)
S02 Serienschraube M12x1,25 Flachbund 100 57,5
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (III) 55-88 195/65R15 A33 A19 A99 ECE
7*****, 7, B9 55-88 195/70R15C A33 S02
e2*2001/116*0366*..; 55-88 205/65R15 A90
e2*2007/46*0002*..;
N129
- incl. Facelift 2012
Citroen C4 68-88 195/65R15 A19 A63 A99
N ECE Flh S02
e2*2007/46*0040*..;
e2*2007/46*0079*..
Citroen C4 Picasso 80,88,92 205/65R15 A19 A33 A60
U*****, U A99 ECE S02
e2*2001/116*0345*..;
e2*2007/46*0061*..
Peugeot 308 66-120 195/65R15 A19 A63 A99
4*****, 4 ECE Flh S02
e2*2001/116*0362*..,
e2*2007/46*0101*..
- Fließheck
incl. Facelift 2011
Peugeot 308 66-120 195/65R15 A19 A63 A99
Break/SW Car ECE S02
4*****, 4
e2*2001/116*0362*..,
e2*2007/46*0101*..
incl. Facelift 2011
Peugeot Partner (III) 55-88 195/65R15 A33 A19 A99 ECE
7*****, 7, B9 55-88 195/70R15C A33 S02
e2*2001/116*0365*..; 55-88 205/65R15 A90
e2*2007/46*0001*..;
N128
- incl. Facelift 2012
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000676
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000676
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105714 (1. Ausfertigung)
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S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Lambsheim, 13. Februar 2015
00223775.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim