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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6515
Radgröße                        6,5JX15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC1          OX07 6515 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         27          675   2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50064
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6515 (s.o.)
Radgröße                        6,5JX15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge (mm)    Artikel-Nr.
S02   Serien- ww.                    Flachbund      90                     57,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027
S03   Serien- ww.                    Flachbund      100                    57,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027
S04   Serien- ww.                    Flachbund      110                    57,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (III)   55-88         195/65R15    A33 R37 T91                    A19 A99 S03
7*****, 7, B9            55-88         195/70R15    A33 R37 T92
e2*2001/116*0366*..;     55-88         195/70R15C   A33 R35 R37
e2*2007/46*0002*..;      55-88         205/65R15    A90
N129
- incl. Facelift 2012
Citroen C4               65-103        195/65R15    A33 M+S                        A19 A99 B03
L*****                   65-88         195/65R15    A33                            B83 Cpe Lim
e2*2001/116*0302*..      65-88         205/60R15    A12                            S03
Citroen C4               68-88         195/65R15    A11                            A19 A99 B03
N                        68-88         205/60R15    A33                            Flh S03
e2*2007/46*0040*..;      68-88         215/60R15    A12
e2*2007/46*0079*..
Citroen C4 Picasso       80,88,92      205/65R15    A33                            A19 A60 A99
U*****, U                80,88,92      215/60R15    A30                            B03 S03
e2*2001/116*0345*..;     80,88,92      225/60R15    A12
e2*2007/46*0061*..
Peugeot 1007             50-80         185/55R15    R37                            A12 A19 A99
K*****                   50-80         185/60R15                                   S03
e2*2001/116*0300*..
Peugeot 206              40-80         185/55R15    A01 Flh K1a Z14                A12 A19 A99
2*...*                   65-100        185/55R15    Cbo Flh R37 Z15                B03 S03
e2*93/81,98/14,
2001/116*
0085, 0168-0174,
0212, 0237-0239,
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 RC           130           195/55R15                                   A12 A19 A99
2*RFK*                                                                             B03 Flh S03
e2*2001/116*0269*..
Peugeot 206 SW           44-80         185/55R15    K1b R37                        A01 A12 A19
2*...*                                                                             A99 Car S03
e2*98/14,2001/116*
0174, 0212, 0237-
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+             44            185/60R15    A01 G03                        A12 A19 A99
2*****                   44-55         185/55R15                                   Flh S02
e2*2001/116*0374*..;     50,54,55      185/60R15    R09
e2*2007/46*0109*..
Peugeot 207, 207SW       50-110        185/65R15    A39 M+S                        A19 A99 B03
W*****, W                50-110        195/60R15    A12 M+S                        B83 Car Flh
e2*2001/116*0340*..,     50-88         185/65R15    A39                            S04
e2*2007/46*0072*..       50-88         195/60R15    A12




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307             50-103        195/65R15    A13 M+S                               A19 A99 B83
3*...*                  50-80         195/65R15    A13                                   Flh S03
e2*98/14,2001/116*      50-80         205/60R15    A12
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307             50-103        195/65R15    A13 M+S                               A19 A99 B83
Break/SW                50-80         195/65R15    A13                                   Car S03
3*...*                  50-80         205/60R15    A12
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC          80-103        195/65R15    A13 M+S                               A19 A99 B83
3*...*                                                                                   Cbo S03
e2*98/14,2001/116*
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308             66-120        195/65R15    A13                                   A19 A99 B03
4*****, 4               66-120        205/60R15    A13                                   B83 Flh S03
e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/60R15    A12
e2*2007/46*0101*..
- Fließheck
incl. Facelift 2011
Peugeot 308             66-120        195/65R15    A13                                   A19 A99 B03
Break/SW                66-120        205/60R15    A13                                   B83 Car S03
4*****, 4               66-120        215/60R15    A12
e2*2001/116*0362*..,
e2*2007/46*0101*..
incl. Facelift 2011
Peugeot Partner (III)   55-88         195/65R15    A33 R37 T91                           A19 A99 S03
7*****, 7, B9           55-88         195/70R15    A33 R37 T92
e2*2001/116*0365*..;    55-88         195/70R15C   A33 R35 R37
e2*2007/46*0001*..;     55-88         205/65R15    A90
N128
- incl. Facelift 2012

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

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S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. Januar 2015




Laux                                                                    00222821.DOC



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