Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX07
                             Typ                             OX07 6515
                             Radgröße                        6,5JX15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             PC1          OX07 6515 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         27          675   2050

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50064
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX07 6515 (s.o.)
                             Radgröße                        6,5JX15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge (mm)    Artikel-Nr.
                             S02   Serien- ww.                     Flachbund     90                     57,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027
                             S03   Serien- ww.                     Flachbund     100                    57,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027
                             S04   Serien- ww.                     Flachbund     110                    57,5                Serie ww.
                                   Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Citroen
                                                             Peugeot

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen Berlingo (III)   55-88         195/65R15    A33 R37 T91                    A19 A99 S03
                             7*****, 7, B9            55-88         195/70R15    A33 R37 T92
                             e2*2001/116*0366*..;     55-88         195/70R15C   A33 R35 R37
                             e2*2007/46*0002*..;      55-88         205/65R15    A90
                             N129
                             - incl. Facelift 2012
                             Citroen C4 (I)           65-103        195/65R15    A33 M+S                        A19 A99 B03
                             L*****                   65-88         195/65R15    A33                            B83 Cpe Lim
                             e2*2001/116*0302*..      65-88         205/60R15    A12                            S03
                             Citroen C4 (II)          68-96         195/65R15    A11                            A19 A99 B03
                             N                        68-96         205/60R15    A33                            Flh S03
                             e2*2007/46*0040*..;      68-96         215/60R15    A12
                             e2*2007/46*0079*..
                             Citroen C4 Picasso       80,88,92      205/65R15    A33                            A19 A60 A99
                             U*****, U                80,88,92      215/60R15    A30                            B03 S03
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             e2*2001/116*0345*..;     80,88,92      225/60R15    A12
                             e2*2007/46*0061*..
                             Peugeot 1007             50-80         185/55R15    R37                            A12 A19 A99
                             K*****                   50-80         185/60R15                                   S03
                             e2*2001/116*0300*..
                             Peugeot 206              40-80         185/55R15    A01 Flh K1a Z14                A12 A19 A99
                             2*...*                   65-100        185/55R15    Cbo Flh R37 Z15                B03 S03
                             e2*93/81,98/14,
                             2001/116*
                             0085, 0168-0174,
                             0212, 0237-0239,
                             0250, 0291, 0310,
                             0311, 0343*..
                             Peugeot 206 RC           130           195/55R15                                   A12 A19 A99
                             2*RFK*                                                                             B03 Flh S03
                             e2*2001/116*0269*..
                             Peugeot 206 SW           44-80         185/55R15    K1b R37                        A01 A12 A19
                             2*...*                                                                             A99 Car S03
                             e2*98/14,2001/116*
                             0174, 0212, 0237-
                             0239, 0250, 0291,
                             0310, 0311, 0343*..
                             Peugeot 206+             44            185/60R15    A01 G03                        A12 A19 A99
                             2*****                   44-55         185/55R15                                   Flh S02
                             e2*2001/116*0374*..;     50,54,55      185/60R15    R09
                             e2*2007/46*0109*..
                             Peugeot 207, 207SW       50-110        185/65R15    A39 M+S                        A19 A99 B03
                             W*****, W                50-110        195/60R15    A12 M+S                        B83 Car Flh
                             e2*2001/116*0340*..,     50-88         185/65R15    A39                            S04
                             e2*2007/46*0072*..       50-88         195/60R15    A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot 307             50-103        195/65R15    A13 M+S                               A19 A99 B83
                             3*...*                  50-80         195/65R15    A13                                   Flh S03
                             e2*98/14,2001/116*      50-80         205/60R15    A12
                             0235,0242-245,0251,
                             0252,0287-0288,
                             0290,0299,0301,
                             0313,0333*..
                             Peugeot 307             50-103        195/65R15    A13 M+S                               A19 A99 B83
                             Break/SW                50-80         195/65R15    A13                                   Car S03
                             3*...*                  50-80         205/60R15    A12
                             e2*98/14,2001/116*
                             0235,0242-245,0251,
                             0252,0287-288,0299,
                             0301,0313,0333*..
                             Peugeot 307 CC          80-103        195/65R15    A13 M+S                               A19 A99 B83
                             3*...*                                                                                   Cbo S03
                             e2*98/14,2001/116*
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             0235,0243-244,0290,
                             0313*..
                             - Cabrio/Coupé
                             Peugeot 308             66-120        195/65R15    A13                                   A19 A99 B03
                             4*****, 4               66-120        205/60R15    A13                                   B83 Flh S03
                             e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/60R15    A12
                             e2*2007/46*0101*..
                             - Fließheck
                             incl. Facelift 2011
                             Peugeot 308             66-120        195/65R15    A13                                   A19 A99 B03
                             Break/SW                66-120        205/60R15    A13                                   B83 Car S03
                             4*****, 4               66-120        215/60R15    A12
                             e2*2001/116*0362*..,
                             e2*2007/46*0101*..
                             incl. Facelift 2011
                             Peugeot Partner (III)   55-88         195/65R15    A33 R37 T91                           A19 A99 S03
                             7*****, 7, B9           55-88         195/70R15    A33 R37 T92
                             e2*2001/116*0365*..;    55-88         195/70R15C   A33 R35 R37
                             e2*2007/46*0001*..;     55-88         205/65R15    A90
                             N128
                             - incl. Facelift 2012

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7
                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                             mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7
                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                             räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                             Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                             S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                             räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                             Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                             S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                             räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                             Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50064 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55105614 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ OX07 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7
                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50064, Erweiterung 02




                             Lambsheim, 5. Juni 2018




                             Laux                                                                 00296393.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen