Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt über die Erweiterung einer Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00 Ergänzung 01 COMMUNICATION issued by: R124 000691, Erw. 02 Kraftfahrt-Bundesamt of the extension of an approval of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00 supplement 01 Nummer der Genehmigung: 000691 Erweiterung Nr.: 02 Approval No. Extension No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: OX07 6516 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder Pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000691 Erweiterung Nr.: 02 Approval No. Extension No. 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 6,5 J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes see point 0.7 of the test report R124 000691, Erw. 02 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte Befestigungsmittel des Radherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts of the wheel manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes see point 0.9 of the test report 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: ab Oktober 2014 from Oktober 2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000691 Erweiterung Nr.: 02 Approval No. Extension No. 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH DE-67245 Lambsheim 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 06.09.2017 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55 1020 14 (3. Ausfertigung) 9. Bemerkungen: R124 000691, Erw. 02 Remarks: Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 10. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): siehe Anlage 1 des Prüfberichtes see appendix 1 of the test report 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 22.09.2017 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Montageanleitung für Leichtmetallrad Oberon 4 OX07 6516 E1 124R–000691 Montageanleitung 1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen. 2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind. 3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. 5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden. Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen. Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben. Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen. Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit einem Drehmomentschlüssel anziehen. Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche. 6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden. 7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen. 8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten. 9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist. 10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der geprüften Version entspricht. Pflegehinweise Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt werden. Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers beachten. Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden. Gutachten zur ECE R124 000691 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 3 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) PC1 OX07 6516 PC1 / ohne Ring 4/108/65,1 20 675 2050 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamtlänge Artikel-Nr. (mm) S02 Serien- ww. Flachbund 90 57,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S027 S03 Serien- ww. Flachbund 110 57,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S027 Verwendungsbereich R124 000691, Erw. 02 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen C3 (III) 50-85 205/55R16 ECE A19 A58 A90 S A99 Flh KMV e2*2007/46* S02 0003*44-.., e2*2007/46*0060*17-.. (FIN: VF7SX, /SY...) Citroen C4 Cactus 55-81 205/55R16 A90 ECE A19 A58 A99 0 S03 e2*2007/46*0440*.. Opel Crossland X 60-96 195/60R16 A91 ECE A19 A58 A99 P7 Monocab C 60-96 205/60R16 A12 ECE Flh S03 e4*2007/46*1194*.. Peugeot 2008 55-96 195/60R16 A90 ECE A19 A58 A99 C 55-96 205/55R16 A90 ECE KMV S03 e2*2007/46*0070*.. ab Facelift 2016 - mit Radhaus- Verbreiterungen Peugeot 2008 50-96 195/60R16 A90 ECE A19 A58 A99 C 50-96 205/55R16 A90 ECE KOV S03 e2*2007/46*0070*.. incl. Facelift 2016 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur ECE R124 000691 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 3 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. R124 000691, Erw. 02 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). S02 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur ECE R124 000691 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55102014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 3 S03 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 6. September 2017 00278314.DOC R124 000691, Erw. 02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim