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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6516
Radgröße                        6,5JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC1          OX07 6516 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         32          675   2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50086
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6516 (s.o.)
Radgröße                        6,5JX16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
S01   Serien- wahlweise              Flachbund      100                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027
S02   Serien- wahlweise              Flachbund      115                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                DS
                                Opel
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 (II)        68-88           195/55R16   A33                              A19 A99 B03
N                      68-88           195/60R16   A33                              Flh S01
e2*2007/46*0040*..;    68-88           205/55R16   A90
e2*2007/46*0079*..     68-88           215/55R16   A12
                       68-88           225/50R16   A12
DS3 Crossback          74-114          215/60R16   A90                              A19 A58 A99
U                      74-114          215/65R16   A90                              NoE NoP S02
e2*2007/46*0639*..     74-114          225/60R16   A12
Opel Corsa (F)         55-96           195/55R16   A01 A12 K2b                      A19 A58 A99
U                      55-96           205/50R16   A01 A12 K2b K6i K6j              Flh KOV NoE
e2*2007/46*                                                                         S02
0639*05-..
Opel Corsa-e (F)       57 (100)        195/55R16   A90                              A19 A58 A99
U                      57 (100)        205/50R16   A12                              Flh S02
e2*2007/46*
0639*06-..
Peugeot 2008 (II)      74-114          215/60R16   A90                              A19 A58 A99
U                      74-114          215/65R16   A90                              NoE NoP S02
e2*2007/46*            74-114          225/60R16   A12
0639*05-..
Peugeot 208 (II)       55-96           195/55R16   A90                              A19 A58 A99
U                      55-96           205/50R16   A01 A12 K2b                      Flh KOV NoE
e2*2007/46*                                                                         S02
0639*03-..
- ohne GT-Line
Peugeot 208 GT-Line    74-96           195/55R16   A90 M+S                          A19 A58 A99
(II)                   74-96           205/50R16   A12 M+S                          Flh KMV NoE
U                                                                                   S02
e2*2007/46*
0639*03-..
Peugeot 308            66-110          195/60R16   A13 T89                          A19 A99 B03
4*****, 4              66-120          205/55R16   A33                              Flh V16 S01
e2*2001/116*0362*..,   66-120          215/50R16   A12
e2*2007/46*0101*..     66-120          215/55R16   A12
- Fließheck            66-120          225/50R16   A12
incl. Facelift 2011
Peugeot 308            66-110          195/60R16   A13 T89                          A19 A99 B03
Break/SW               66-120          205/55R16   A33                              Car V16 S01
4*****, 4              66-120          215/50R16   A12
e2*2001/116*0362*..,   66-120          215/55R16   A12
e2*2007/46*0101*..     66-120          225/50R16   A12
incl. Facelift 2011
Peugeot e-208          57              195/55R16   A90                              A19 A58 A99
U                                                                                   Flh KMV S02
e2*2007/46*0639*..
(50 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.



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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Oktober 2020 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Oktober 2020




Laux                                                                 00354469.DOC




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