Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX07
               Typ                            OX07 6516
               Radgröße                       6,5JX16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                X3            OX07 6516 X3 / ohne Ring              4/108/63,4        37,5       550    2050

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     50086
               Herstellerzeichen              OX-M, OX-TUE
               Radtyp und Ausführung          OX07 6516 (s.o.)
               Radgröße                       6,5JX16H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 50086*13




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°               110          -               RG.452F
                S02   Serien- wahlw.           Kegel 60°               135          -               5114407 ww.
                      Zubehörhutmutter M12x1,5                                                      RG.452F

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Ford
                                              Mazda
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford B-MAX                 55-103          195/50R16                                    A12 A19 A58
                JK8                        55-103          195/55R16                                    A99 S02
                e9*2007/46*0092*00-17      55-103          205/50R16




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford EcoSport               66-103       195/60R16                                    A12 A19 A58
                JK8                         66-103       205/55R16                                    A99 B02 V16
                e9*2007/46*0092*00-17       66-103       205/60R16                                    S02
                                            66-103       215/55R16
                                            66-103       225/50R16
                                            66-103       225/55R16
                Ford EcoSport               73-103       205/55R16      A91                           A19 A58 A99
                JK8                         73-103       205/60R16      A91                           S02
                e9*2007/46*0092*18-..       73-103       215/55R16      A12
                - ab Baujahr 2018           73-103       225/50R16      A12
                                            73-103       225/55R16      A01 A12 K9v
                Ford Fiesta (VI)            43-74        195/40R16      K1a K1b K2b R37 T76 T80       A01 A12 A19
                JH1, JD3                    43-74        195/45R16      K1a K1b K2b                   A99 Flh S01
                e1*98/14*0191*..,           43-74        205/45R16      K1a K1b K2b K46
                e1*2001/116*0210*..
                Ford Fiesta (VII)           44-99        195/45R16                                    A12 A19 A99
                JA8, JR8                    44-99        195/50R16      A01 G01 K1a K2b K41 K45       B02 Flh S01
                e9*2001/116*
§22 50086*13




                                            44-99        205/45R16      A01 K41 K45
                0069*00-10;
                e9*2007/46*
                0002*00-06;
                DE*2007/46*0072*..;
                e13*2007/46*
                1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)           44-103       195/50R16      A01 K1a K2b K41 K45           A12 A19 A99
                JA8, JR8                    44-147       195/45R16                                    B02 Flh S02
                e9*2001/116*                44-147       205/45R16      A01 K41 K45
                0069*11-..;
                e9*2007/46*
                0002*07-..;
                e13*2007/46*
                1058*09-..
                - ab Modell 2013
                Ford Fiesta (VIII)          51-114       195/50R16      K2b                           A01 A12 A19
                JHH, JGH                    51-114       195/55R16      K2b                           A58 A99 Flh
                e9*2007/46*3142*..;         51-114       205/50R16      K1a K1b K2b K5a               KOV S02
                e9*2007/46*3159*..          51-114       215/50R16      K1a K1b K2b K5a
                Ford Fiesta Active (VIII)   62-114       195/50R16      M+S                           A12 A19 A58
                JHH                         62-114       195/55R16      M+S                           A99 Flh KMV
                e9*2007/46*3142*..          62-114       205/50R16      M+S                           S02
                Ford Fiesta ST (VIII)       147          195/50R16      M+S                           A12 A19 A58
                JHH                         147          195/55R16      M+S                           A99 Flh KOV
                e9*2007/46*3142*..          147          205/50R16      M+S                           S02
                Ford Fiesta ST 150 (VI)     110          195/45R16      K1a K1b K2b                   A01 A12 A19
                JD3                         110          205/45R16      K1a K1b K2b K45 K46           A99 Flh S01
                e1*2001/116*0210*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Focus (I)             55-85         205/50R16      G65 K1c K42                     A01 A12 A19
                D . W, D . X               55-96         195/50R16      K1c K42 R37 T84 T88             A99 B02 Car
                e13*97/27*, 98/14*,        55-96         205/45R16      K1c K42 R37 T83 T87             Flh Sth S01
                0037-40, 56-58*..          66-96         205/50R16      K1c K42 R67 X06
                Ford Focus ST 170 (I)      127           195/55R16      K1a K41 K42 M+S                 A01 A12 A19
                DA1, DB1, DN1              127           205/55R16      K1c K41 K42 K45 M+S             A99 B02 B03
                e13*98/14*                                                                              Car Flh S01
                0081,0082,0095*..
                Ford Fusion                50-74         195/50R16      K1c K2b R37                     A01 A12 A19
                JU2                        50-74         195/55R16      K1c K2b                         A99 S01
                e1*98/14*0194*00-25        50-74         205/45R16      K1c K2b
                                           50-74         205/50R16      K1c K2b K46
                Ford KA+                   51-63         195/45R16                                      A12 A19 A99
                KAF                        51-63         205/45R16      A01 K1b K2b K5d                 Flh KOV S02
                e13*2007/46*
                1637*01-03
                Ford Transit/Tourneo       55-74         195/50R16                                      A12 A19 A99
                Courier                    55-74         195/55R16                                      S02
§22 50086*13




                JU2, JN8
                e1*98/14*0194*26-..;
                e13*2007/46*1349*..
                Mazda 2 (I)                50-74         195/40R16      K1a K1b K2b T76 T80             A01 A12 A19
                DY                         50-74         195/45R16      K1a K1b K2b                     A99 Flh S01
                e1*2001/116*0212*..        50-74         205/45R16      K1c K2b K46 K56




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 50086*13




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8
               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
§22 50086*13




               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G65       Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb
               der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 8
               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
               von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
§22 50086*13




               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R67      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R 16 ww.
               205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" aufgeführten
               serienmäßigen Hutmuttern (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm, Muttern für Leichtmetallräder) oder die
               Zubehörhutmuttern des Radherstellers, verwendet werden. (siehe Seite 1, Nr. S02).

               Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T76     Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8
               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
§22 50086*13




               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               X06     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2025 in Lambsheim statt.

               Hinweise zum Sonderrad

               Ausf. X3: Die Montageanleitung des Radherstellers ist zu beachten!




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. Juli 2025
§22 50086*13




               Laux                                                                                   00451709.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim