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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                           Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OX07
Typ                               OX07 6516
Radgröße                          6,5JX16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
X3           OX07 6516 X3 / ohne Ring                4/108/63,4         37,5     550      2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50086
Herstellerzeichen                 OX-M
Radtyp und Ausführung             OX07 6516 (s.o.)
Radgröße                          6,5JX16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.           Art der Befestigungsmittel           Bund         Anzugsmoment (Nm)         Artikel-Nr.
S01                Mutter M12x1,5                Kegel 60°             110                 RG.452F
S02                Mutter M12x1,5                Kegel 60°             135                 RG.452F
                  Serien- wahlweise                                                      5114407 ww.
S03                                              Kegel 60°              135
             Zubehörhutmutter M12x1,5                                                      RG.452F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX            55-103        195/50R16                                     A12 A19 A58
JK8                   55-103        195/55R16                                     A99 S03
e9*2007/46*0092*00-17 55-103        205/50R16
Ford Cougar           96            205/55R16    R37                              A12 A19 A99
BCV                   96-125        215/50R16    A01 K46 K56                      B02 B03 V16
e9*96/79*0027*..      96-125        225/50R16    A01 K46 K56                      S01
                      96-151        205/55R16    M+S
Ford EcoSport         73-103        205/55R16    A91                              A19 A58 A99
JK8                   73-103        205/60R16    A91                              S03
e9*2007/46*0092*18-.. 73-103        215/55R16    A12
- ab Baujahr 2018     73-103        225/50R16    A12
                      73-103        225/55R16    A01 A12 K9v
Ford EcoSport         66-103        195/60R16                                     A12 A19 A58
JK8                   66-103        205/55R16                                     A99 B02 V16
e9*2007/46*0092*00-17 66-103        205/60R16                                     S03
                      66-103        215/55R16
                      66-103        225/50R16
                      66-103        225/55R16
Ford Fiesta (IV+V)    37-76         195/40R16    G22 K1c K2b K42 K56 T76 T80      A01 A12 A19
JAS, JBS              37-76         195/45R16    G50 K1c K2b K42 K45 K56 X02      A99 B02 L02
e13*93/81,95/54*                                                                  S02
0008,0009*..
Ford Fiesta (VI)      43-74         195/40R16    K1a K1b K2b R37 T76 T80          A01 A12 A19
JH1, JD3              43-74         195/45R16    K1a K1b K2b                      A99 Flh S01
e1*98/14*0191*..,     43-74         205/45R16    K1a K1b K2b K46
e1*2001/116*0210*..
Ford Fiesta (VII)     44-99         195/45R16                                     A12 A19 A99
JA8, JR8              44-99         195/50R16    A01 G01 K1a K2b K41 K45          B02 Flh S01
e9*2001/116*          44-99         205/45R16    A01 K41 K45
0069*00-10;
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)     44-103        195/50R16    A01 K1a K2b K41 K45              A12 A19 A99
JA8, JR8              44-147        195/45R16                                     B02 Flh S03
e9*2001/116*          44-147        205/45R16    A01 K41 K45
0069*11-..;
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                           Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta (VIII)          51-103        195/50R16   K2b                            A01 A12 A19
JHH, JGH                    51-103        195/55R16   K2b                            A58 A99 Flh
e9*2007/46*3142*..;         51-103        205/50R16   K1a K1b K2b K5a                KOV S03
e9*2007/46*3159*..          51-103        215/50R16   K1a K1b K2b K5a
Ford Fiesta Active (VIII)   62-103        195/50R16   M+S                            A12 A19 A58
JHH                         62-103        195/55R16   M+S                            A99 Flh KMV
e9*2007/46*3142*..          62-103        205/50R16   M+S                            S03
Ford Fiesta ST (VIII)       147           195/50R16   M+S                            A12 A19 A58
JHH                         147           195/55R16   M+S                            A99 Flh KOV
e9*2007/46*3142*..          147           205/50R16   M+S                            S03
Ford Fiesta ST 150 (VI)     110           195/45R16   K1a K1b K2b                    A01 A12 A19
JD3                         110           205/45R16   K1a K1b K2b K45 K46            A99 Flh S01
e1*2001/116*0210*..
Ford Focus (I)              55-85         205/50R16   G65 K1c K42                    A01 A12 A19
D . W, D . X                55-96         195/50R16   K1c K42 R37 T84 T88            A99 B02 Car
e13*97/27*, 98/14*,         55-96         205/45R16   K1c K42 R37 T83 T87            Flh Sth S01
0037-40, 56-58*..           66-96         205/50R16   K1c K42 R67 X06
Ford Focus ST 170 (I)       127           195/55R16   K1a K41 K42 M+S                A01 A12 A19
DA1, DB1, DN1               127           205/55R16   K1c K41 K42 K45 M+S            A99 B02 B03
e13*98/14*                                                                           Car Flh S01
0081,0082,0095*..
Ford Fusion                 50-74         195/50R16   K1c K2b R37                    A01 A12 A19
JU2                         50-74         195/55R16   K1c K2b                        A99 S01
e1*98/14*0194*00-25         50-74         205/45R16   K1c K2b
                            50-74         205/50R16   K1c K2b K46
Ford KA+                    51-63         195/45R16                                  A12 A19 A99
KAF                         51-63         205/45R16   A01 K1b K2b K5d                Flh KOV S03
e13*2007/46*
1637*01-03
Ford Mondeo (II)            66-125        205/50R16   Z15 Z16                        A12 A19 A99
BFP, BFW                    66-96         205/45R16   R37 T83 T87                    B02 S01
e1*95/54*0045*..,           66-96         205/50R16   A01 G65
e1*98/14*0125*..
Ford Tourneo/Transit        55-74         195/50R16                                  A12 A19 A99
Courier                     55-74         195/55R16                                  S03
JU2, JN8
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 121                   37-66         195/40R16   G22 K1c K2b K42 K56 T76 T80    A01 A12 A19
JASM, JBSM                  37-66         195/45R16   G50 K1c K2b K42 K45 K56 X02    A99 B02 L02
e13*93/81,95/54*                                                                     S01
0010,0011*..
Mazda 2 (I)                 50-74         195/40R16   K1a K1b K2b T76 T80            A01 A12 A19
DY                          50-74         195/45R16   K1a K1b K2b                    A99 Flh S01
e1*2001/116*0212*..         50-74         205/45R16   K1c K2b K46 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9
G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 9
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
205/50 R 16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" aufgeführten
serienmäßigen Hutmuttern (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm, Muttern für Leichtmetallräder)
oder die Zubehörhutmuttern des Radherstellers, verwendet werden. (siehe Seite 1, Nr. S03).

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 8 von 9
T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Ausf. X3: Die Montageanleitung der Fa. Reifen Gundlach ist zu beachten!




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Juni 2019




Laux                                                                  00323632.DOC




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