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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55101914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX07
               Typ                            OX07 6516
               Radgröße                       6,5JX16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                PC1           OX07 6516 PC1 / ohne Ring           4/108/65,1        38         675    2050

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     50086
               Herstellerzeichen              OX-M, OX-TUE
               Radtyp und Ausführung          OX07 6516 (s.o.)
               Radgröße                       6,5JX16H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 50086*13




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Serien- wahlw.           Flachbund            115          36,5               Serie ww. RG.S027
                      Zubehörschraube M12x1,25
                S02   Serien- wahlw.           Flachbund            125              36,5           Serie ww. RG.S027
                      Zubehörschraube M12x1,25

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              Opel
                                              Peugeot
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55101914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen e-C3 (IV)          53 (83)       205/55R16      A90                             A19 A58 A99
                C                          53 (83)       215/55R16      A12                             Flh V16 S02
                e2*2018/858*00035*02-..    53 (83)       225/50R16      A12
                - Elektro
                Opel Corsa-F               55-100        195/55R16      A90                             A19 A58 A99
                U                                                                                       Flh KOV NoE
                e2*2007/46*                                                                             S01
                0639*05-..
                - incl. Facelift 2023
                Peugeot 208 (II)           55-100        195/55R16      A90                             A19 A58 A99
                U                                                                                       Flh KOV NoE
                e2*2007/46*                                                                             S01
                0639*03-..
                - ohne GT-Line
                - incl. Facelift 2023
                Peugeot 208 (II) GT-Line   74-100        195/55R16      A90 M+S                         A19 A58 A99
                U                                                                                       Flh KMV NoE
§22 50086*13




                e2*2007/46*                                                                             S01
                0639*03-..
                - incl. Facelift 2023

               Allgemeine Hinweise
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.
               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55101914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 5
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 50086*13




               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55101914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 5
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
               vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
               Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
               vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
               Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).

               V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
§22 50086*13




               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55101914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 5

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. Juli 2025




               Laux                                                                                  00451726.DOCX
§22 50086*13




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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