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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4

               Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                               Rathausstraße 52-58
                                               56203 Höhr - Grenzhausen
                                               QM Nr.44100..-001,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX07
               Typ                             OX07 6516
               Radgröße                        6,5JX16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               PC1          OX07 6516 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1          38          675    2050

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      50086
               Herstellerzeichen               OX-M, OX-TUE
               Radtyp und Ausführung           OX07 6516 (s.o.)
               Radgröße                        6,5JX16H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§22 50086*12




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
               S01   Serien- wahlw.                 Flachbund      115                   36,5                 Serie ww.
                     Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S027

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Opel
                                               Peugeot

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Corsa-F            55-100        195/55R16    A90                                   A19 A58 A99
               U                                                                                        Flh KOV NoE
               e2*2007/46*                                                                              S01
               0639*05-..
               - incl. Facelift 2023
               Peugeot 208 (II)        55-100        195/55R16    A90                                   A19 A58 A99
               U                                                                                        Flh KOV NoE
               e2*2007/46*                                                                              S01
               0639*03-..
               - ohne GT-Line
               - incl. Facelift 2023
               Peugeot 208 (II) GT-    74-100        195/55R16    A90 M+S                               A19 A58 A99
               Line                                                                                     Flh KMV NoE
               U                                                                                        S01
               e2*2007/46*
               0639*03-..
               - incl. Facelift 2023
§22 50086*12




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 4
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 50086*12




               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 4
               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
               vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
               Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 50086*12




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 30. Juli 2024




               Laux                                                                 00432484.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim