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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                            Seite 1 von 9
Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6516
Radgröße                        6,5JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-       Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last       (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
R1           OX07 6516 R1 / ohne Ring              4/100/60,1         40           550     2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50086
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6516 (s.o.)
Radgröße                        6,5JX16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Serienhutmutter M12x1,25      Kegel 60°   110                        -                    -
      (Gesamth.:25,5 mm)
S02   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   100                        23 (einteilig) ww.   -
      (1- ww. 2 teilig)                                                    25,8 (zweiteilig)
S03   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   105                        23 (einteilig) ww.   -
      (1- ww. 2 teilig)                                                    25,8 (zweiteilig)
S04   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   110                        23 (einteilig) ww.   -
      (1- ww. 2 teilig)                                                    25,8 (zweiteilig)
S05   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   100                        26                   RG.454F
S06   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   110                        26                   RG.454F
S07   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   105                        26                   RG.454F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker             55-96        195/50R16   A90 T88 110                     A19 A58 A99
SD                       55-96        195/55R16   A90 T87 T91 110                 KOV S04
e2*2001/116*             55-96        205/50R16   A12 T87 T91 110
0314*55-..;
e2*2007/46*0030*16-..
(OSD../8SD../SD*O../S
D*8..)
Dacia Lodgy              59-96        195/50R16   A90 T88 110                     A19 A58 A99
SD (JSD../SD*J..)        59-96        195/55R16   A90 T87 T91 110                 KOV S04
e2*2001/116*             59-96        205/50R16   A12 T87 T91 110
0314*49-..
Dacia Logan (I)          50-77        195/50R16   A12                             A19 A99 Sth
SD/SR                    50-77        195/55R16   A12                             S03
e2*2001/116*             50-77        205/50R16   A12
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (I) MCV      50-77        195/50R16   A01 A12 K56 T88 110             A19 A99 Car
SD/SR                    50-77        195/55R16   A01 A12 K56 110                 S03
e2*2001/116*             50-77        205/50R16   A01 A12 K2b K44 K56 110
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Logan (II) MCV     53-70        195/50R16   A91 110                         A19 A58 A99
SD/SR                    53-70        195/55R16   A91 110                         Car KOV S03
e2*2001/116*             53-70        205/50R16   A12 110
0314*64-.., 0323*31-..
- Kombi
- (7SD/7SR../SD*7..)
Dacia Sandero (I)        50-77        195/50R16   A12                             A19 A99 Flh
SD/SR                    50-77        195/55R16   A12                             S03
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (I)        50-77        195/55R16                                   A12 A19 A99
Stepway                  50-77        205/50R16                                   Flh KMV S03
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero (II)       53-70        195/50R16   A90                             A19 A58 A99
SD/SR                    53-70        195/55R16   A90                             Flh KOV S03
e2*2001/116*             53-70        205/50R16   A12
0314*58-..;0323*29-..;
e2*2007/46*0030*20-..
- (5SD../5SR../SD*5..)


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lada Vesta               75,78         195/50R16   K1c K2b                          A01 A12 A19
GF                       75,78         195/55R16   K1c K2b                          A58 A99 B67
e1*2007/46*1695*..       75,78         205/50R16   K1c K2b                          Car KOV Lim
                         75,78         215/50R16   K1c K2b                          S06
Nissan Micra             48-81         195/45R16   K1c K2c K42                      A01 A12 A19
K12                      48-81         205/45R16   K1c K25 K2c K42                  A99 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                                 S05
Nissan Micra             59, 72        195/45R16   K1c                              A01 A12 A19
K13                      59, 72        195/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m          A99 Flh V16
e13*2007/46*1111*..      59, 72        205/45R16   K1c K2b K8c                      S01
incl. Facelift 2014
Nissan Micra             52, 66, 74    195/50R16   K2b K6g K6i K8h                  A01 A12 A19
K14                      52, 66, 74    195/55R16   K2b K6g K6i K8h                  A58 A99 Flh
e9*2007/46*6454*..       52, 66, 74    205/50R16   K1a K1b K2b K6g K6i K8h          S07
                         52, 66, 74    215/50R16   K1c K2b K3a K3c K6h K6i K8m
Nissan Note              59, 66, 72    195/50R16   A12                              A19 A58 A99
E12                      59, 66, 72    195/55R16   A12                              S01
e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72    205/50R16   A12
Renault Captur           66            195/60R16   A33 R37                          A19 A58 A99
R                        66            195/65R16   A12 R37                          S03
e2*2001/116*             66-110        205/55R16   A90
0327*52-..               66-110        205/60R16   A90
                         66-110        215/55R16   A12
Renault Clio (III)       48-102        195/50R16   A12                              A19 A99 Car
R                        48-102        205/45R16   A12                              Flh R1S RC3
e2*2001/116*0327*..;     48-102        205/50R16   A01 A12 G77 K1a K1b              S02
e2*2007/46*0008*..
Renault Clio (III)       48-102        195/50R16   A31                              A19 A99 Car
R                        48-102        205/45R16   A31                              Flh R1B RC3
e2*2001/116*0327*..;     48-102        205/50R16   A12 X30                          S02
e2*2007/46*0008*..       48-102        205/50R16   A01 A12 G77
Renault Clio (IV)        48-88         195/50R16   A33                              A19 A58 A99
R                        48-88         195/55R16   A33                              Car Flh RC4
e2*2001/116*             48-88         205/50R16   A01 A12 K6j                      S03
0327*46-..;
e2*2007/46*0008*16-..
- incl. Facelift 2016
Renault Modus            48-82         195/45R16   A11 T80 T84                      A19 A60 A99
P                        48-82         195/50R16   A12                              S02
e2*2001/116*0319*..;     48-82         205/45R16   A12
e2*2007/46*0007*..
Renault ZOE              43, 53        195/50R16   A91 T88 110                      A19 A58 A99
AG                       43, 53        195/55R16   A91 T87 T91 110                  Flh S04
e2*2007/46*0251*..;      43, 53        205/50R16   A12 T87 T91 110
e2*2007/46*0681*..
(22 - 41 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.



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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 7 von 9
K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R,
7R oder 1. bis 3. Stelle der Variante = 00B.. bzw. 00K..).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 27. Juni 2019




Laux                                                                   00323626.DOC



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