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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50086*02




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 50086                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      Reifen Gundlach GmbH
                      DE-56316 Raubach

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      OX07 6516
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50086                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50086*02




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      06.09.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55101914 (3. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50086                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      2, 3                                                   2. Ausfertigung
                      1                                                      3. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50086*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50086                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        21.09.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50086*02




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX07
                Typ                             OX07 6516
                Radgröße                        6,5JX16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                R1           OX07 6516 R1 / ohne Ring              4/100/60,1         40         550      2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50086
                Herstellerzeichen               OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX07 6516 (s.o.)
                Radgröße                        6,5JX16H2
§ 22 50086*02




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                S02   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°      110                    -                     -
                      (Gesamthöhe: 25,5 mm)
                S03   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      100                    23 (einteilig) ww.    -
                      (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                S04   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      105                    23 (einteilig) ww.    -
                      (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                S05   Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°      110                    23 (einteilig) ww.    -
                      (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
                S06   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                    26                    RG.454F
                S07   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                    26                    RG.454F
                S08   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      105                    26                    RG.454F

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Dacia
                                                Lada
                                                Nissan
                                                Renault

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Dokker             55-85        195/50R16   A90 T88 110                     A19 A58 A99
                SD (OSD..)               55-85        195/55R16   A90 T87 T91 110                 KOV S05
                e2*2001/116*             55-85        205/50R16   A12 T87 T91 110
                0314*55-..;
                e2*2007/46*0030*16-..
                Dacia Lodgy              59-85        195/50R16   A90 T88 110                     A19 A58 A99
                SD (JSD..)               59-85        195/55R16   A90 T87 T91 110                 KOV S05
                e2*2001/116*             59-85        205/50R16   A12 T87 T91 110
                0314*49-..
                Dacia Logan              50-77        195/50R16   A12                             A19 A99 Sth
                SD/SR                    50-77        195/55R16   A12                             S04
                e2*2001/116*             50-77        205/50R16   A12
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV          50-77        195/50R16   A01 A12 K56 T88 110             A19 A99 Car
§ 22 50086*02




                SD/SR                    50-77        195/55R16   A01 A12 K56 110                 S04
                e2*2001/116*             50-77        205/50R16   A01 A12 K2b K44 K56 110
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Logan MCV (II)     53, 55, 66   195/50R16   A91 110                         A19 A58 A99
                SD/SR (7SD/7SR..)        53, 55, 66   195/55R16   A91 110                         Car S04
                e2*2001/116*             53, 55, 66   205/50R16   A12 110
                0314*64-.., 0323*31-..
                - Kombi
                Dacia Sandero            50-77        195/50R16   A12                             A19 A99 Flh
                SD/SR                    50-77        195/55R16   A12                             S04
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero (II)       53, 55, 66   195/50R16   A90                             A19 A58 A99
                SD/SR (5SD../5SR..)      53, 55, 66   195/55R16   A90                             Flh KOV S04
                e2*2001/116*             53, 55, 66   205/50R16   A12
                0314*58-..;0323*29-..;
                e2*2007/46*0030*20-..
                Dacia Sandero            50-77        195/55R16                                   A12 A19 A99
                Stepway                  50-77        205/50R16                                   Flh KMV S04
                SD/SR
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lada Vesta               78            195/50R16   K1c K2b                          A01 A12 A19
                GF                       78            195/55R16   K1c K2b                          A58 A99 Lim
                e1*2007/46*1695*..       78            205/50R16   K1c K2b                          S07
                                         78            215/50R16   K1c K2b
                Nissan Micra             48-81         195/45R16   K1c K2c K42                      A01 A12 A19
                K12                      48-81         205/45R16   K1c K25 K2c K42                  A99 Cbo Flh
                e11*2001/116*0195*.                                                                 S06
                Nissan Micra             59, 72        195/45R16   K1c                              A01 A12 A19
                K13                      59, 72        195/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m          A99 Flh S02
                e13*2007/46*1111*..      59, 72        205/45R16   K1c K2b K8c
                incl. Facelift 2014
                Nissan Micra             52, 66        195/50R16   K2b K6g K6i K8h                  A01 A12 A19
                K14                      52, 66        195/55R16   K2b K6g K6i K8h                  A58 A99 Flh
                e9*2007/46*6454*..       52, 66        205/50R16   K1a K1b K2b K6g K6i K8h          S08
                                         52, 66        215/50R16   K1c K2b K3a K3c K6h K6i K8m
                Nissan Note              59, 66, 72    195/50R16   A12                              A19 A58 A99
                E12                      59, 66, 72    195/55R16   A12                              S02
                e11*2007/46*0753*..      59, 66, 72    205/50R16   A12
                Renault Captur           66            195/60R16   A33 R37                          A19 A58 A99
§ 22 50086*02




                R                        66            195/65R16   A12 R37                          S04
                e2*2001/116*             66-88         205/55R16   A90
                0327*52-..               66-88         205/60R16   A90
                                         66-88         215/55R16   A12
                Renault Clio (III)       48-102        195/50R16   A12                              A19 A99 Car
                R                        48-102        205/45R16   A12                              Flh R1S RC3
                e2*2001/116*0327*..;     48-102        205/50R16   A01 A12 G77 K1a K1b              S03
                e2*2007/46*0008*..
                Renault Clio (III)       48-102        195/50R16   A31                              A19 A99 Car
                R                        48-102        205/45R16   A31                              Flh R1B RC3
                e2*2001/116*0327*..;     48-102        205/50R16   A12 X30                          S03
                e2*2007/46*0008*..       48-102        205/50R16   A01 A12 G77
                Renault Clio (IV)        48-88         195/50R16   A33                              A19 A58 A99
                R                        48-88         195/55R16   A33                              Car Flh RC4
                e2*2001/116*             48-88         205/50R16   A01 A12 K6j                      S04
                0327*46-..;
                e2*2007/46*0008*16-..
                - incl. Facelift 2016
                Renault Modus            48-82         195/45R16   A11 T80 T84                      A19 A60 A99
                P                        48-82         195/50R16   A12                              S03
                e2*2001/116*0319*..;     48-82         205/45R16   A12
                e2*2007/46*0007*..
                Renault ZOE              43 (57-68)    195/50R16   A91 T88 110                      A19 A58 A99
                AG                       43 (57-68)    195/55R16   A91 T87 T91 110                  Flh S05
                e2*2007/46*0251*..       43 (57-68)    205/50R16   A12 T87 T91 110
                (22 - 41 kWh-Batterie)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 8
                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§ 22 50086*02




                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8
                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
§ 22 50086*02




                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8
                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§ 22 50086*02




                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 7 von 8
                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

                R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
                Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                KR, oder SR).

                RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
                oder 7R).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50086*02




                S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                S04     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                S05     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
                Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
                Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S05).

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8
                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. September 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 50086*02




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. September 2017




                Laux                                                                    00278280.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim