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							Gutachten zur ECE R124 000691

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55102014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
M1        OX07 6516 M1 / ohne Ring              4/100/54,1         45        450    2050


Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,5             Kegel 60°   130                    -                    RG.455F
S03   Serienhutmutter M12x1,5 Kegel 60°      130                    -                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 124 Spider        103, 125     195/50R16     A47 ECE                              A19 A99 Cbo
NF                                                                                     S02
e11*2007/46*3320*..
Mazda MX-5 1,5l (IV)   96           195/50R16     A47 ECE                              A19 A99 Cbo
ND                                                                                     S03
e11*2007/46*2661*..
Mazda MX-5 2,0l (IV)   118          195/50R16     A47 ECE                              A19 A99 Cbo
ND                                                                                     S03
e11*2007/46*2661*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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Gutachten zur ECE R124 000691

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55102014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 2 von 2
A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
nachzuziehen sind.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 11. Oktober 2016
                                                                      00258668.DOC




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