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							                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                       DE-24932 Flensburg




                                    MITTEILUNG

                            E1      ausgestellt von:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    über die Erweiterung einer Genehmigung
                                    für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                                    Ergänzung 01



                                    COMMUNICATION

                                    issued by:
R124 000691, Erw. 02




                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    of the extension of an approval
                                    of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                                    supplement 01


                       Nummer der Genehmigung: 000691                    Erweiterung Nr.: 02
                       Approval No.                                      Extension No.


                       1.    Radhersteller:
                             Wheel manufacturer:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       2.    Typbezeichnung des Rades:
                             Wheel type designation:
                             OX07 6516

                       2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                             Category of replacement wheels:
                             Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                             Pattern part replacement wheels

                       2.2   Werkstoff:
                             Construction material:
                             Aluminiumlegierung
                             Aluminium alloy
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 000691                     Erweiterung Nr.: 02
                       Approval No.                                       Extension No.

                       2.3   Fertigungsverfahren:
                             Method of production:
                             gegossene Räder
                             casted wheels

                       2.4   Kennung der Felgenkontur:
                             Rim contour designation:
                             6,5 J

                       2.5   Einpresstiefe des Rades:
                             Wheel inset/outset:
                             siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                             see point 0.7 of the test report
R124 000691, Erw. 02




                       2.6   Radbefestigung:
                             Wheel attachment:
                             serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte
                             Befestigungsmittel des Radherstellers
                             original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts
                             of the wheel manufacturer

                       2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                             Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                             siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                             see point 0.9 of the test report

                       3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                             Manufacturer‘s name and address:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                             If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                             Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                             ab Oktober 2014
                             from Oktober 2014
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   3

                       Nummer der Genehmigung: 000691                       Erweiterung Nr.: 02
                       Approval No.                                         Extension No.

                       6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                             Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                             DE-67245 Lambsheim

                       7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             06.09.2017

                       8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Number of report issued by that service:
                             55 1020 14 (3. Ausfertigung)

                       9.    Bemerkungen:
R124 000691, Erw. 02




                             Remarks:
                             Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                             The indications given in the above mentioned test report including its
                             annexes shall apply.

                       10.   Die Genehmigung wird erweitert
                             Approval extended

                       11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
                             see appendix 1 of the test report

                       12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       13.   Datum:             22.09.2017
                             Date:

                       14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                             Signature:
                  Montageanleitung für Leichtmetallrad

              Oberon 4          OX07 6516           E1 124R–000691

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
                       Gutachten zur ECE R124 000691

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55102014 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                       Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                       führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                       Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                       (mm)
                       M1        OX07 6516 M1 / ohne Ring              4/100/54,1         45          450    2050


                       Befestigungsmittel

                       Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                       S02   Mutter M12x1,5             Kegel 60°      130                     -                    RG.455F
                       S03   Serien- ww.                Kegel 60°      130                     -                    Serie ww.
                             Zubehörhutmutter M12x1,5                                                               RG.455F


                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
R124 000691, Erw. 02




                       Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                                 Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Fiat 124 Spider        103          195/50R16     A47 ECE                                  A19 A99 Cbo
                       NF                                                                                         S02
                       e11*2007/46*3320*..
                       Mazda MX-5 1,5l (IV)   96           195/50R16     A47 ECE                                  A19 A99 Cbo
                       ND                                                                                         S03
                       e11*2007/46*2661*..
                       - Roadster
                       Mazda MX-5 2,0l (IV)   118          195/50R16     A47 ECE                                  A19 A99 Cbo
                       ND                                                                                         S03
                       e11*2007/46*2661*..
                       - Roadster / RF

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                       Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur ECE R124 000691

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55102014 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
                       Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                       Cabrio-Limousine, Roadster.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
R124 000691, Erw. 02




                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
                       (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
                       Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
                       hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
                       nachzuziehen sind.

                       S03      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                       vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                       Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
                       Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 6. September 2017


                                                                                              00278315.DOC




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