GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX07 Typ OX07 6516 Radgröße 6,5JX16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M1 OX07 6516 M1 / ohne Ring 4/100/54,1 45 450 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50086 Herstellerzeichen OX-M Radtyp und Ausführung OX07 6516 (s.o.) Radgröße 6,5JX16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - RG.424F S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 RG.454F S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 RG.454F S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RG.455F S06 Serien- ww. Kegel 60° 110 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.455F S07 Serien- ww. Kegel 60° 110 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.455F S08 Serien- ww. Kegel 60° 100 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.455F S09 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - RG.455F S10 Serien- ww. Kegel 60° 130 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.455F Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu,Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki, Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Charade 73 195/45R16 A12 A19 A99 XP9F Flh S05 e11*2001/116*0249*. Fiat 124 Spider 103, 125 195/50R16 A47 A19 A99 Cbo NF 103, 125 205/45R16 A47 S09 e11*2007/46*3320*.. Hyundai Accent 71-83 195/45R16 T80 T84 90 A12 A19 A99 MC 71-83 205/45R16 90 Flh S05 e4*2001/116*0103*.., Hyundai Accent 71-83 195/45R16 T80 T84 90 A12 A19 A99 MC, MCT 71-83 205/45R16 90 Sth S05 e4*2001/116*0103*.., e4*2001/116*0110* Hyundai Getz 46-81 195/45R16 90 A12 A19 A99 TB, TBI Flh S05 e4*98/14*0066*.., e4*2001/116*0123*.. Hyundai i10 48-64 195/40R16 A12 A19 A58 IA, IA-HME 48-64 195/45R16 A99 Flh Y13 e11*2007/46*1008*..; 48-64 205/45R16 A01 K1a K1b K2b S07 e13*2007/46*1602*.. Hyundai i20 55-94 195/45R16 K1a T80 T84 90 A01 A12 A19 PB, PBT 55-94 195/50R16 K1c K2b 90 A99 Flh S06 e11*2001/116*0333*. 55-94 205/45R16 K1a K2b 90 e11*2007/46*0129*.. - incl. Facelift 2012 Kia Picanto 48-63 195/40R16 K1c K2b K6h K8h A01 A12 A19 TA A58 A99 Flh e4*2007/46*0256*.. S08 Kia Rio 65-83 195/45R16 T80 T84 90 A12 A19 A99 DE 65-83 205/45R16 90 Flh S05 e4*2001/116*0093*.. Mazda 2 (II) 50-76 195/45R16 A12 A19 A99 DE, DE1 50-76 205/45R16 Flh S05 e13*2001/116*0254*, e13*2001/116*0255*. Mazda MX-5 1,5l (IV) 96 195/50R16 A47 A19 A99 Cbo ND 96 205/45R16 A47 S10 e11*2007/46*2661*.. Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 195/50R16 A47 A19 A99 Cbo ND 118 205/45R16 A47 S10 e11*2007/46*2661*.. Opel Agila (II) 48-69 195/45R16 A12 A19 A99 H-B 48-69 205/45R16 S03 e4*2001/116*0135*.. Suzuki Splash 48-69 195/45R16 A12 A19 A99 EX 48-69 205/45R16 S03 e4*2001/116*0130*..; e4*2007/46*0283*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Swift 67-75 195/45R16 A12 A19 A58 EZ 67-75 195/50R16 A99 Flh S02 e4*2001/116*0102*.. 67-75 205/45R16 Suzuki Swift 51-75 195/45R16 A12 A19 A58 MZ 51-75 195/50R16 A99 Flh S04 e4*2001/116*0090*.. 51-75 205/45R16 Suzuki Swift 55,66,69 195/45R16 A12 A19 A58 NZ 55,66,69 195/50R16 LS1 A99 Flh V16 e4*2007/46*0155*..; 55,66,69 205/45R16 S03 e4*2007/46*0293*.. Suzuki Swift 4x4 67-68 195/45R16 A12 A19 A56 EZ 67-68 195/50R16 A99 Flh S02 e4*2001/116*0102*.. 67-68 205/45R16 Suzuki Swift 4x4 66,69 195/45R16 A12 A19 A56 FZ 66,69 195/50R16 LS1 A99 Flh S02 e4*2007/46*0198*..; 66,69 205/45R16 e4*2007/46*0294*.. Suzuki Swift 4x4 66,69 195/45R16 A12 A19 A56 NZ 66,69 195/50R16 LS1 A99 Flh S03 e4*2007/46*0155*.. 66,69 205/45R16 Toyota Corolla 66-141 195/55R16 90 A12 A19 A99 E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 205/50R16 A01 LK6 90 Car Flh Sth e11*98/14,2001/116* Ver S05 0178-0181,0251*.. Toyota Yaris 51,66,73 195/45R16 A12 A19 A99 XP13M(a) 51,66,73 195/50R16 Flh LY2 V16 e11*2007/46*0152*.. 51,66,73 205/45R16 S05 - Club / Trend Toyota Yaris 51, 66, 73 195/45R16 A12 A19 A99 XP13M(a), XP13N(a) Flh LY1 S05 e11*2007/46*0152*..; e11*2007/46*0153*.. Toyota Yaris 51-74 195/45R16 T80 A12 A19 A99 XP9, XP9F Flh S05 e11*2001/116*0248*, e11*2001/116*0249*. Toyota Yaris Hybrid 54, 55 195/45R16 A12 A19 A99 XP13M(a) Flh LY1 S05 e11*2007/46*0152*.. Toyota Yaris Hybrid 54, 55 195/45R16 A12 A19 A99 Club 54, 55 195/50R16 Flh LY3 V16 XP13M(a) 54, 55 205/45R16 S05 e11*2007/46*0152*.. Toyota Yaris TS 98 195/50R16 A12 A19 A99 Flh XP9 98 195/55R16 A12 S05 e11*2001/116*0248* 98 205/45R16 A12 98 205/50R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 8 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 90 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 8 A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 8 LS1 Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet. LY1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club". S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S06). S07 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S07). S08 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S08). S09 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe Seite 1) verwendet werden. S10 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S10). Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 8 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. Oktober 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 8 von 8 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. Oktober 2016 Laux 00258667.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim