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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8
Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6516
Radgröße                        6,5JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M1           OX07 6516 M1 / ohne Ring              4/100/54,1         45          450    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50086
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6516 (s.o.)
Radgröße                        6,5JX16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,25               Kegel 60°   90                         -                  RG.424F
S03   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   90                         26                 RG.454F
S04   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   100                        26                 RG.454F
S05   Mutter M12x1,5                Kegel 60°   110                        -                  RG.455F
S06   Serien- ww.                   Kegel 60°   110                        -                  Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
S07   Serien- ww.                   Kegel 60°   110                        -                  Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
S08   Serien- ww.                   Kegel 60°   100                        -                  Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F
S09   Mutter M12x1,5                Kegel 60°   130                        -                  RG.455F
S10   Serien- ww.                   Kegel 60°   130                        -                  Serie ww.
      Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                RG.455F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Daihatsu,Fiat,
                                Hyundai, Kia, Mazda,
                                Opel, Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade        73           195/45R16                                    A12 A19 A99
XP9F                                                                              Flh S05
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider         103, 125     195/50R16   A47                              A19 A99 Cbo
NF                      103, 125     205/45R16   A47                              S09
e11*2007/46*3320*..
Hyundai Accent          71-83        195/45R16   T80 T84 90                       A12 A19 A99
MC                      71-83        205/45R16   90                               Flh S05
e4*2001/116*0103*..,
Hyundai Accent          71-83        195/45R16   T80 T84 90                       A12 A19 A99
MC, MCT                 71-83        205/45R16   90                               Sth S05
e4*2001/116*0103*..,
e4*2001/116*0110*
Hyundai Getz            46-81        195/45R16   90                               A12 A19 A99
TB, TBI                                                                           Flh S05
e4*98/14*0066*..,
e4*2001/116*0123*..
Hyundai i10             48-64        195/40R16                                    A12 A19 A58
IA, IA-HME              48-64        195/45R16                                    A99 Flh Y13
e11*2007/46*1008*..;    48-64        205/45R16   A01 K1a K1b K2b                  S07
e13*2007/46*1602*..
Hyundai i20             55-94        195/45R16   K1a T80 T84 90                   A01 A12 A19
PB, PBT                 55-94        195/50R16   K1c K2b 90                       A99 Flh S06
e11*2001/116*0333*.     55-94        205/45R16   K1a K2b 90
e11*2007/46*0129*..
- incl. Facelift 2012
Kia Picanto             48-63        195/40R16   K1c K2b K6h K8h                  A01 A12 A19
TA                                                                                A58 A99 Flh
e4*2007/46*0256*..                                                                S08
Kia Rio                 65-83        195/45R16   T80 T84 90                       A12 A19 A99
DE                      65-83        205/45R16   90                               Flh S05
e4*2001/116*0093*..
Mazda 2 (II)            50-76        195/45R16                                    A12 A19 A99
DE, DE1                 50-76        205/45R16                                    Flh S05
e13*2001/116*0254*,
e13*2001/116*0255*.
Mazda MX-5 1,5l (IV)    96           195/50R16   A47                              A19 A99 Cbo
ND                      96           205/45R16   A47                              S10
e11*2007/46*2661*..
Mazda MX-5 2,0l (IV)    118          195/50R16   A47                              A19 A99 Cbo
ND                      118          205/45R16   A47                              S10
e11*2007/46*2661*..
Opel Agila (II)         48-69        195/45R16                                    A12 A19 A99
H-B                     48-69        205/45R16                                    S03
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Splash           48-69        195/45R16                                    A12 A19 A99
EX                      48-69        205/45R16                                    S03
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Swift           67-75         195/45R16                                    A12 A19 A58
EZ                     67-75         195/50R16                                    A99 Flh S02
e4*2001/116*0102*..    67-75         205/45R16
Suzuki Swift           51-75         195/45R16                                    A12 A19 A58
MZ                     51-75         195/50R16                                    A99 Flh S04
e4*2001/116*0090*..    51-75         205/45R16
Suzuki Swift           55,66,69      195/45R16                                    A12 A19 A58
NZ                     55,66,69      195/50R16   LS1                              A99 Flh V16
e4*2007/46*0155*..;    55,66,69      205/45R16                                    S03
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4       67-68         195/45R16                                    A12 A19 A56
EZ                     67-68         195/50R16                                    A99 Flh S02
e4*2001/116*0102*..    67-68         205/45R16
Suzuki Swift 4x4       66,69         195/45R16                                    A12 A19 A56
FZ                     66,69         195/50R16   LS1                              A99 Flh S02
e4*2007/46*0198*..;    66,69         205/45R16
e4*2007/46*0294*..
Suzuki Swift 4x4       66,69         195/45R16                                    A12 A19 A56
NZ                     66,69         195/50R16   LS1                              A99 Flh S03
e4*2007/46*0155*..     66,69         205/45R16
Toyota Corolla         66-141        195/55R16   90                               A12 A19 A99
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        205/50R16   A01 LK6 90                       Car Flh Sth
e11*98/14,2001/116*                                                               Ver S05
0178-0181,0251*..
Toyota Yaris           51,66,73      195/45R16                                    A12 A19 A99
XP13M(a)               51,66,73      195/50R16                                    Flh LY2 V16
e11*2007/46*0152*..    51,66,73      205/45R16                                    S05
- Club / Trend
Toyota Yaris           51, 66, 73    195/45R16                                    A12 A19 A99
XP13M(a), XP13N(a)                                                                Flh LY1 S05
e11*2007/46*0152*..;
e11*2007/46*0153*..
Toyota Yaris           51-74         195/45R16   T80                              A12 A19 A99
XP9, XP9F                                                                         Flh S05
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris Hybrid    54, 55        195/45R16                                    A12 A19 A99
XP13M(a)                                                                          Flh LY1 S05
e11*2007/46*0152*..
Toyota Yaris Hybrid    54, 55        195/45R16                                    A12 A19 A99
Club                   54, 55        195/50R16                                    Flh LY3 V16
XP13M(a)               54, 55        205/45R16                                    S05
e11*2007/46*0152*..
Toyota Yaris TS        98            195/50R16   A12                              A19 A99 Flh
XP9                    98            195/55R16   A12                              S05
e11*2001/116*0248*     98            205/45R16   A12
                       98            205/50R16   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

90       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 5 von 8
A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 6 von 8
LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.

LY1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante
"Club und Trend".

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club".

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S06).

S07     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S07).

S08     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S08).

S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S10     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S10).

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 7 von 8
T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Oktober 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55101914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Oktober 2016




Laux                                                                  00258667.DOC




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