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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6516
Radgröße                        6,5JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-      Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last      (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
R1           OX07 6516 R1 / ohne Ring              4/100/60,1          45          550       2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50086
Herstellerzeichen               OX-M, OX-TUE
Radtyp und Ausführung           OX07 6516 (s.o.)
Radgröße                        6,5JX16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
S01   Serienhutmutter M12x1,25      Kegel 60°   110                     -                      -
      (Gesamthöhe: 25,5 mm)
S02   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   100                     23 (einteilig) ww.     -
      (1- ww. 2 teilig)                                                 25,8 (zweiteilig)
S03   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   105                     23 (einteilig) ww.     -
      (1- ww. 2 teilig)                                                 25,8 (zweiteilig)
S04   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   110                     23 (einteilig) ww.     -
      (1- ww. 2 teilig)                                                 25,8 (zweiteilig)
S05   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   105                     23                     -
S06   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   100                     26                     RG.454F
S07   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   110                     26                     RG.454F
S08   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°   105                     23,5                   -
      (OEM 4025400Q0R)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Jogger           67-81         205/55R16    A91                              A19 A58 A99
DJF                    67-81         205/60R16    A91                              Car KMV V16
e19*2007/46*0026*..    67-81         215/55R16    A12                              S05
                       67-81         225/50R16    A12
                       67-81         225/55R16    A12
Dacia Logan (I)        50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
SD/SR                  50-77         195/50R16                                     Sth S03
e2*2001/116*           50-77         195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/55R16    T87 110                          A12 A19 A99
SD/SR                  50-77         195/50R16    T88 110                          Car S03
e2*2001/116*           50-77         195/55R16    110
0314*00-61;            50-77         205/50R16    110
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)      50-77         185/55R16                                     A12 A19 A99
SD/SR                  50-77         195/50R16                                     Flh S03
e2*2001/116*           50-77         195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (III)    49-74         185/55R16    A11                              A19 A58 A99
DJF                    49-74         195/50R16    A11                              Flh KOV NoE
e19*2007/46*0026*..    49-74         195/55R16    A11                              NoP S05
                       49-74         205/50R16    A90
Dacia Sandero          50-77         195/55R16                                     A12 A19 A99
Stepway (I)                                                                        Flh KMV S03
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero          67-81         205/55R16    A91                              A19 A58 A99
Stepway (III)          67-81         205/60R16    A91                              Flh KMV V16
DJF                    67-81         215/55R16    A01 A12 K4h K6w                  S05
e19*2007/46*0026*..    67-81         225/50R16    A01 A12 K2b K4h K6w K8j
                       67-81         225/55R16    A01 A12 K2b K4h K6w K8j
Lada Vesta             75,78         185/55R16    A90                              A19 A58 A99
GF                     75,78         185/60R16    A01 A12 G01                      B67 Car KOV
e1*2007/46*1695*..     75,78         195/50R16    A01 A12 K1a                      Lim S07
                       75,78         195/55R16    A01 A12 K1a
Nissan Micra (III)     48-81         185/50R16    K1c K2c K42                      A01 A12 A19
K12                    48-81         195/45R16    K1c K2c K42                      A99 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                                S06



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra (IV)     59, 72         185/50R16    K1a K1b                           A01 A12 A19
K13                   59, 72         185/55R16    G03 K1a K1b                       A99 Flh V16
e13*2007/46*1111*..   59, 72         195/45R16    K1a K1b                           S01
incl. Facelift 2014   59, 72         195/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                      59, 72         205/45R16    K1c
                      59, 72         205/50R16    G77 K1c K2b K6g K6i K8m
Nissan Micra (V)      52, 66, 74     185/55R16    A91                               A19 A58 A99
K14                   52, 66, 74     195/50R16    A90                               Flh S08
e9*2007/46*6454*..    52, 66, 74     195/55R16    A90
                      52, 66, 74     205/50R16    A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                      52, 66, 74     215/50R16    A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                      52-86          185/55R16    A91 M+S
                      52-86          195/50R16    A90 M+S
                      52-86          195/55R16    A90 M+S
                      52-86          205/50R16    A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                      52-86          215/50R16    A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h M+S
Nissan Note           59, 66, 72     185/55R16    A91                               A19 A58 A99
E12                   59, 66, 72     195/50R16    A12                               S01
e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72     195/55R16    A12
                      59, 66, 72     205/50R16    A12
Renault Clio (III)    48, 53-58      185/55R16    A12                               A19 A99 Car
R                     48-102         195/50R16    A12                               Flh R1S RC3
e2*2001/116*0327*..; 48-102          205/45R16    A12                               S02
e2*2007/46*0008*..    48-102         205/50R16    A12 X30
                      48-102         205/50R16    A01 A12 G77
                      50,63-102      185/55R16    A31
Renault Clio (IV)     48-87          185/55R16    A11 B03                           A19 A58 A99
R                     48-87          185/60R16    A11 B03                           Car Flh RC4
e2*2001/116*          48-88          195/50R16    A90                               S03
0327*46-..;           48-88          195/55R16    A90
e2*2007/46*0008*16-.. 48-88          205/50R16    A12
- incl. Facelift 2016
Renault Modus         48-76          185/50R16    A11 R37 T81                       A19 A60 A99
P                     48-82          185/55R16    A11 X75                           S02
e2*2001/116*0319*..; 48-82           185/55R16    A01 A11 G77
e2*2007/46*0007*..    48-82          195/45R16    A11 T80 T84
                      48-82          195/50R16    A12
                      48-82          205/45R16    A12
Renault ZOE (I)       43             185/55R16    A33 T87 110                       A19 A58 A99
AG                    43, 53         195/50R16    A90 T88 110                       Flh S04
e2*2007/46*           43, 53         195/55R16    A90 T87 T91 110
0251*00-16;
0681*00-04
- Elektro


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 4 von 10
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                   Seite 6 von 10
G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                Seite 7 von 10
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).



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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                      Seite 9 von 10
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    185/60R16     205/55R16
Nr. 3    195/40R16     215/35R16
Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16     215/45R16
Nr. 6    205/45R16     225/40R16
Nr. 7    205/50R16     225/45R16
Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16     225/55R16
Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16     235/50R16
Nr. 12   225/40R16     245/35R16
Nr. 13   225/50R16     245/45R16
Nr. 14   225/55R16     245/50R16
Nr. 15   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2022 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50086 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55101914 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller                     Best4Tires GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. August 2022




Laux                                                                  00395441.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim