GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Auftraggeber Best4Tires GmbH
Rathausstraße 52-58
56203 Höhr - Grenzhausen
QM Nr.4410022500004,TÜV Nord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX07
Typ OX07 6516
Radgröße 6,5JX16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
R1 OX07 6516 R1 / ohne Ring 4/100/60,1 45 550 2050
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50086
Herstellerzeichen OX-M, OX-TUE
Radtyp und Ausführung OX07 6516 (s.o.)
Radgröße 6,5JX16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 50086*14
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serienhutmutter Kegel 60° 110 - -
M12x1,25(Gesamth.:25,5mm
S02 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 100 23 (einteilig) ww. -
(ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 (einteilig) ww. -
(ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
S04 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23 (einteilig) ww. -
(ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
S05 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 -
S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 RG.454F
S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.454F
S08 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23,5 -
(OEM 4025400Q0R)
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Lada
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Jogger 67-81 205/55R16 A91 A19 A58 A99
DJF 67-81 205/60R16 A91 Car KMV V16
e19*2007/46*0026*.. 67-81 215/55R16 A12 S05
67-81 225/50R16 A12
67-81 225/55R16 A12
Dacia Logan (I) 50-77 185/55R16 A12 A19 A99
SD/SR 50-77 195/50R16 Sth S03
e2*2001/116* 50-77 195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I) 50-77 185/55R16 T87 110 A12 A19 A99
SD/SR 50-77 195/50R16 T88 110 Car S03
e2*2001/116* 50-77 195/55R16 110
0314*00-61; 50-77 205/50R16 110
0323*00-29;
§22 50086*14
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I) 50-77 185/55R16 A12 A19 A99
SD/SR 50-77 195/50R16 Flh S03
e2*2001/116* 50-77 195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (III) 49-74 185/55R16 A11 A19 A58 A99
DJF 49-74 195/50R16 A11 Flh KOV NoE
e19*2007/46*0026*.. 49-74 195/55R16 A11 NoP S05
49-74 205/50R16 A90
Dacia Sandero Stepway (I) 50-77 195/55R16 A12 A19 A99
SD/SR Flh KMV S03
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero Stepway 67-81 205/55R16 A91 A19 A58 A99
(III) 67-81 205/60R16 A91 Flh KMV V16
DJF 67-81 215/55R16 A01 A12 K4h K6w S05
e19*2007/46*0026*.. 67-81 225/50R16 A01 A12 K2b K4h K6w K8j
67-81 225/55R16 A01 A12 K2b K4h K6w K8j
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lada Vesta 75,78 185/55R16 A90 A19 A58 A99
GF 75,78 185/60R16 A01 A12 G01 B67 Car KOV
e1*2007/46*1695*.. 75,78 195/50R16 A01 A12 K1a Lim S07
75,78 195/55R16 A01 A12 K1a
Nissan Micra (III) 48-81 185/50R16 K1c K2c K42 A01 A12 A19
K12 48-81 195/45R16 K1c K2c K42 A99 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*. S06
Nissan Micra (IV) 59, 72 185/50R16 K1a K1b A01 A12 A19
K13 59, 72 185/55R16 G03 K1a K1b A99 Flh V16
e13*2007/46*1111*.. 59, 72 195/45R16 K1a K1b S01
incl. Facelift 2014 59, 72 195/50R16 G77 K1c K2b K6g K6i K8c
59, 72 205/45R16 K1c
59, 72 205/50R16 G77 K1c K2b K6g K6i K8m
Nissan Micra (V) 52-74 185/55R16 A91 A19 A58 A99
K14 52-74 195/50R16 A90 Flh S08
e9*2007/46*6454*.. 52-74 195/55R16 A90
52-74 205/50R16 A01 A12 K2b K6g K6i K8h
§22 50086*14
52-74 215/50R16 A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
52-86 185/55R16 A91 M+S
52-86 195/50R16 A90 M+S
52-86 195/55R16 A90 M+S
52-86 205/50R16 A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
52-86 215/50R16 A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
M+S
Nissan Note 59, 66, 72 185/55R16 A91 A19 A58 A99
E12 59, 66, 72 195/50R16 A12 S01
e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 195/55R16 A12
59, 66, 72 205/50R16 A12
Renault Clio (III) 48, 53-58 185/55R16 A12 A19 A99 Car
R 48-102 195/50R16 A12 Flh R1S RC3
e2*2001/116*0327*..; 48-102 205/45R16 A12 S02
e2*2007/46*0008*.. 48-102 205/50R16 A12 X30
48-102 205/50R16 A01 A12 G77
50,63-102 185/55R16 A31
Renault Clio (IV) 48-87 185/55R16 A11 B03 A19 A58 A99
R 48-87 185/60R16 A11 B03 Car Flh RC4
e2*2001/116* 48-88 195/50R16 A90 S03
0327*46-..; 48-88 195/55R16 A90
e2*2007/46*0008*16-.. 48-88 205/50R16 A12
- incl. Facelift 2016
Renault Clio (VI) 80, 84 195/60R16 AS9 A19 A58 A99
R03 80, 84 205/55R16 AS9 Flh NoE NoP
e6*2018/858*00350*.. S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Modus 48-76 185/50R16 A11 R37 T81 A19 A60 A99
P 48-82 185/55R16 A11 X75 S02
e2*2001/116*0319*..; 48-82 185/55R16 A01 A11 G77
e2*2007/46*0007*.. 48-82 195/45R16 A11 T80 T84
48-82 195/50R16 A12
48-82 205/45R16 A12
Renault ZOE (I) 43 185/55R16 A33 T87 110 A19 A58 A99
AG 43, 53 195/50R16 A90 T88 110 Flh S04
e2*2007/46* 43, 53 195/55R16 A90 T87 T91 110
0251*00-16;
0681*00-04
- Elektro
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
§22 50086*14
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
§22 50086*14
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
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AS9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B67 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
§22 50086*14
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb
der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 50086*14
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
K8j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte
um 5mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der
Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR,
oder SR).
RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).
S03 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).
S04 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).
§22 50086*14
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 185/60R16 205/55R16
Nr. 3 195/40R16 215/35R16
Nr. 4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 5 195/50R16 215/45R16
Nr. 6 205/45R16 225/40R16
Nr. 7 205/50R16 225/45R16
Nr. 8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 9 205/60R16 225/55R16
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 11 215/55R16 235/50R16
§22 50086*14
Nr. 12 225/40R16 245/35R16
Nr. 13 225/50R16 245/45R16
Nr. 14 225/55R16 245/50R16
Nr. 15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
X30 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15 (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X75 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15,
185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2026 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. Januar 2026
Laux 00461758.DOCX JR-RL
§22 50086*14
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim