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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 10
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX07
               Typ                            OX07 6516
               Radgröße                       6,5JX16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                R1            OX07 6516 R1 / ohne Ring            4/100/60,1        45         550      2050

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     50086
               Herstellerzeichen              OX-M, OX-TUE
               Radtyp und Ausführung          OX07 6516 (s.o.)
               Radgröße                       6,5JX16H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 50086*14




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment Schaftlänge         Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                S01   Serienhutmutter          Kegel 60°             110          -                   -
                      M12x1,25(Gesamth.:25,5mm
                S02   Serienschraube M12x1,5   Kegel 60°             100              23 (einteilig) ww. -
                      (ein- ww. zweiteilig)                                           25,8 (zweiteilig)
                S03   Serienschraube M12x1,5   Kegel 60°             105              23 (einteilig) ww. -
                      (ein- ww. zweiteilig)                                           25,8 (zweiteilig)
                S04   Serienschraube M12x1,5   Kegel 60°             110              23 (einteilig) ww. -
                      (ein- ww. zweiteilig)                                           25,8 (zweiteilig)
                S05   Serienschraube M12x1,5   Kegel 60°             105              23                 -
                S06   Schraube M12x1,5         Kegel 60°             100              26                 RG.454F
                S07   Schraube M12x1,5         Kegel 60°             110              26                 RG.454F
                S08   Serienschraube M12x1,5   Kegel 60°             105              23,5               -
                      (OEM 4025400Q0R)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Lada
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 10

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Jogger              67-81         205/55R16        A91                           A19 A58 A99
                DJF                       67-81         205/60R16        A91                           Car KMV V16
                e19*2007/46*0026*..       67-81         215/55R16        A12                           S05
                                          67-81         225/50R16        A12
                                          67-81         225/55R16        A12
                Dacia Logan (I)           50-77         185/55R16                                      A12 A19 A99
                SD/SR                     50-77         195/50R16                                      Sth S03
                e2*2001/116*              50-77         195/55R16
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV (I)       50-77         185/55R16        T87 110                       A12 A19 A99
                SD/SR                     50-77         195/50R16        T88 110                       Car S03
                e2*2001/116*              50-77         195/55R16        110
                0314*00-61;               50-77         205/50R16        110
                0323*00-29;
§22 50086*14




                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Sandero (I)         50-77         185/55R16                                      A12 A19 A99
                SD/SR                     50-77         195/50R16                                      Flh S03
                e2*2001/116*              50-77         195/55R16
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero (III)       49-74         185/55R16        A11                           A19 A58 A99
                DJF                       49-74         195/50R16        A11                           Flh KOV NoE
                e19*2007/46*0026*..       49-74         195/55R16        A11                           NoP S05
                                          49-74         205/50R16        A90
                Dacia Sandero Stepway (I) 50-77         195/55R16                                      A12 A19 A99
                SD/SR                                                                                  Flh KMV S03
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29
                Dacia Sandero Stepway     67-81         205/55R16        A91                           A19 A58 A99
                (III)                     67-81         205/60R16        A91                           Flh KMV V16
                DJF                       67-81         215/55R16        A01 A12 K4h K6w               S05
                e19*2007/46*0026*..       67-81         225/50R16        A01 A12 K2b K4h K6w K8j
                                          67-81         225/55R16        A01 A12 K2b K4h K6w K8j




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 10
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lada Vesta                75,78         185/55R16        A90                           A19 A58 A99
                GF                        75,78         185/60R16        A01 A12 G01                   B67 Car KOV
                e1*2007/46*1695*..        75,78         195/50R16        A01 A12 K1a                   Lim S07
                                          75,78         195/55R16        A01 A12 K1a
                Nissan Micra (III)        48-81         185/50R16        K1c K2c K42                   A01 A12 A19
                K12                       48-81         195/45R16        K1c K2c K42                   A99 Cbo Flh
                e11*2001/116*0195*.                                                                    S06
                Nissan Micra (IV)         59, 72        185/50R16        K1a K1b                       A01 A12 A19
                K13                       59, 72        185/55R16        G03 K1a K1b                   A99 Flh V16
                e13*2007/46*1111*..       59, 72        195/45R16        K1a K1b                       S01
                incl. Facelift 2014       59, 72        195/50R16        G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                                          59, 72        205/45R16        K1c
                                          59, 72        205/50R16        G77 K1c K2b K6g K6i K8m
                Nissan Micra (V)          52-74         185/55R16        A91                           A19 A58 A99
                K14                       52-74         195/50R16        A90                           Flh S08
                e9*2007/46*6454*..        52-74         195/55R16        A90
                                          52-74         205/50R16        A01 A12 K2b K6g K6i K8h
§22 50086*14




                                          52-74         215/50R16        A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                          52-86         185/55R16        A91 M+S
                                          52-86         195/50R16        A90 M+S
                                          52-86         195/55R16        A90 M+S
                                          52-86         205/50R16        A01 A12 K2b K6g K6i K8h M+S
                                          52-86         215/50R16        A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h
                                                                         M+S
                Nissan Note               59, 66, 72    185/55R16        A91                           A19 A58 A99
                E12                       59, 66, 72    195/50R16        A12                           S01
                e11*2007/46*0753*..       59, 66, 72    195/55R16        A12
                                          59, 66, 72    205/50R16        A12
                Renault Clio (III)        48, 53-58     185/55R16        A12                           A19 A99 Car
                R                         48-102        195/50R16        A12                           Flh R1S RC3
                e2*2001/116*0327*..;      48-102        205/45R16        A12                           S02
                e2*2007/46*0008*..        48-102        205/50R16        A12 X30
                                          48-102        205/50R16        A01 A12 G77
                                          50,63-102     185/55R16        A31
                Renault Clio (IV)         48-87         185/55R16        A11 B03                       A19 A58 A99
                R                         48-87         185/60R16        A11 B03                       Car Flh RC4
                e2*2001/116*              48-88         195/50R16        A90                           S03
                0327*46-..;               48-88         195/55R16        A90
                e2*2007/46*0008*16-..     48-88         205/50R16        A12
                - incl. Facelift 2016
                Renault Clio (VI)         80, 84        195/60R16        AS9                           A19 A58 A99
                R03                       80, 84        205/55R16        AS9                           Flh NoE NoP
                e6*2018/858*00350*..                                                                   S04




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 10
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Modus              48-76         185/50R16       A11 R37 T81                     A19 A60 A99
                P                          48-82         185/55R16       A11 X75                         S02
                e2*2001/116*0319*..;       48-82         185/55R16       A01 A11 G77
                e2*2007/46*0007*..         48-82         195/45R16       A11 T80 T84
                                           48-82         195/50R16       A12
                                           48-82         205/45R16       A12
                Renault ZOE (I)            43            185/55R16       A33 T87 110                     A19 A58 A99
                AG                         43, 53        195/50R16       A90 T88 110                     Flh S04
                e2*2007/46*                43, 53        195/55R16       A90 T87 T91 110
                0251*00-16;
                0681*00-04
                - Elektro

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 50086*14




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 10
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               110       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
§22 50086*14




               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 10
               AS9       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B67       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
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               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
               ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
               in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G77       Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb
               der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 7 von 10
               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
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               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte
               um 5mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der
               Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).



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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 10
               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RC3      Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR,
               oder SR).

               RC4      Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02      Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
               mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
               verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

               S03      Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
               mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
               verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

               S04      Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
               mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
               verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).
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               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50086 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 9 von 10
               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
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               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               X30     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15,
               185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55101914 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ OX07 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 10 von 10
               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 29. Januar 2026




               Laux                                                                                 00461758.DOCX JR-RL
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