Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50077 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55100414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ OX07 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 7517
Radgröße                        7,5JX17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC1          OX07 7517 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         29       675      2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50077
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 7517 (s.o.)
Radgröße                        7,5JX17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment      Gesamtlänge      Artikel-Nr.
                                                    (Nm)              (mm)
S02   Serien- ww.                    Flachbund      100               57,5             Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S027

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50077 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55100414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ OX07 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4             68-115        205/50R17   R37                              A12 A19 A99
N                      68-115        215/45R17   R37 T87 T88                      Flh S02
e2*2007/46*0040*..;    68-115        225/45R17
e2*2007/46*0079*..     68-115        235/45R17
Citroen DS4            68-147        215/50R17   A90                              A19 A99 Flh
N                      68-147        215/55R17   A63                              S02
e2*2007/46*0040*..     68-147        235/45R17   A12
Citroen DS5            82-120        215/55R17   A12 R37                          A19 A58 A99
K                      82-120        225/45R17   A90                              S02
e2*2007/46*0092*..;    82-120        225/50R17   A63
e2*2007/46*0093*..;    82-120        235/45R17   A12
                       82-120        235/50R17   A12
                       82-120        245/45R17   A12
Peugeot 3008           80-122        215/50R17                                    A12 A19 A58
0U****, 0U             80-122        215/55R17                                    A99 B03 V17
e2*2001/116*0377*..,   80-122        225/50R17                                    S02
e2*2007/46*0057*..     80-122        235/45R17
Peugeot 307            50-130        205/50R17   A01 K45                          A12 A19 A99
3*...*                 50-130        215/45R17                                    Flh V17 S02
e2*98/14,2001/116*     50-130        225/45R17   A01 K2b K45
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307            50-103        205/50R17   A01 K45                          A12 A19 A99
Break/SW               50-103        215/45R17   T87 T88                          Car V17 S02
3*...*                 50-103        225/45R17   A01 K45
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-130        205/50R17   A01 K1b                          A12 A19 A99
3*...*                 80-130        215/45R17   T87 T88                          Cbo V17 S02
e2*98/14,2001/116*     80-130        225/45R17   A01 K1b
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308            66-120        205/50R17   R37 T89 T93                      A12 A19 A99
4*****, 4              66-120        215/45R17   R37 T87 T88 T91                  Cbo Flh V17
e2*2001/116*0362*..,   66-120        215/50R17   A01 G40                          S02
e2*2007/46*0101*..     66-120        215/50R17   R69
- Fließheck            66-128        225/45R17
- CabrioCoupé          66-128        235/45R17   A01 G40
incl. Facelift 2011    66-128        235/45R17   R69




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50077 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55100414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ OX07 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 308            66-120        205/50R17     R37 T89 T93                           A12 A19 A99
Break/SW               66-120        215/45R17     R37 T87 T88 T91                       Car V17 S02
4*****, 4              66-120        215/50R17     A01 G40 T90
e2*2001/116*0362*..,   66-120        215/50R17     R69 T90
e2*2007/46*0101*..     66-128        225/45R17     T90
incl. Facelift 2011    66-128        235/45R17     A01 G40
                       66-128        235/45R17     R69
Peugeot 5008           80-122        215/50R17     A12 T91 T93                           A19 A99 S02
0*****, 0              80-122        225/45R17     A33 T91 T93
e2*2007/46*0004*..,    80-122        235/45R17     A12
e2*2007/46*0058*..



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50077 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55100414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ OX07 7517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50077 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55100414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ OX07 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R69    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50077 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55100414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ OX07 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Februar 2015




Laux                                                                    00223023.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim