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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49958*04



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 16 H2


                Typ:                         OX08 6516
§ 22 49958*04




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49958


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49958*04


                Die ABE-Nr. 49958*04 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ OX08 6516, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55069614 (5. Ausfertigung) vom 17.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                12, 13, 14, 15, 16                            2. Ausfertigung
                5, 6, 10                                      3. Ausfertigung
                2, 8                                          4. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.
§ 22 49958*04




                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 10.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX08
                Typ                             OX08 6516
                Radgröße                        6,5Jx16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                T4           OX08 6516 T4 / ohne Ring              5/114,3/60,1       45       715     2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49958
                Herstellerzeichen               OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX08 6516 (s.o.)
                Radgröße                        6,5Jx16H2
§ 22 49958*04




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund      Anzugsmoment (Nm)           Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                S02   Mutter M12x1,5             Flachbund 110                         37,5            RG.S029
                S03   Serien- ww.                Flachbund 110                         37,5            Serie ww.
                      Zubehörmutter M12x1,5                                                            RG.S029

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Lexus
                                                Toyota

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lexus IS200, IS300        114-157        205/55R16                                  A12 A19 A99
                XE1                       114-157        225/50R16   A01 K1a K2b K42                B03 Car Lim
                e11*98/14*0110*..,                                                                  V16 S02
                e11*2001/116*0110*.
                Toyota Auris (I)          66-108         205/55R16   A91                            A19 A99 Flh
                E15J, E15UT..             66-108         225/50R16   A12                            V16 S03
                e11*2001/116*0299*..;     66-97          195/55R16   A33 R37 T87
                0305*00-13;
                e11*2007/46*0167*..;
                0019*00-03
                - incl. Facelift 2010
                Toyota Auris (I) 2,2D     130            205/55R16   A91                            A19 A99 Flh
                E15UT                     130            225/50R16   A12                            V16 S03
                e11*2001/116*
                0305*00-13
                - incl. Facelift 2010
                Toyota Auris (II)         82 - 97        195/55R16   A33 R37                        A19 A58 A99
§ 22 49958*04




                E15UT(a), E15UTN(a)       82 - 97        195/60R16   A33 R37                        Car F24 Flh
                e11*2001/116*             82 - 97        205/55R16   A91                            V16 S03
                0305*14-..;               82 - 97        225/50R16   A12
                e11*2007/46*
                0019*04-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris (II)         66, 73, 85     195/55R16   A33 R37                        A19 A58 A99
                E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73, 85     195/60R16   A33 R37                        Car F23 Flh
                e11*2001/116*             66, 73, 85     205/55R16   A91                            V16 S03
                0305*14-..;               66, 73, 85     225/50R16   A12
                e11*2007/46*
                0019*04-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/55R16   A33 R37                        A19 A99 Flh
                HE15U(a)                  73             205/55R16   A91                            S03
                e11*2007/46*
                0018*00-04
                Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/55R16   A33 R37                        A19 A58 A99
                HE15U(a)                  73             195/60R16   A33 R37                        Car F24 Flh
                e11*2007/46*              73             205/55R16   A91                            V16 S03
                0018*05-..                73             225/50R16   A12
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris Hybrid(II)   73             205/55R16                                  A19 A58 A91
                HE15U(a)                                                                            A99 Car F24
                e11*2007/46*                                                                        Flh S03
                0018*05-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota Avensis           110,130        205/55R16   A13                            A19 A99 Car
                T25                      110,130        215/50R16   A12                            Flh Sth S03
                e11*2001/116*0196*.
                Toyota Avensis           82-112         205/60R16   A13                            A19 A99 B03
                T27, /-MS1               82-112         215/55R16   A13                            Car Lim V16
                e11*2001/116*0331*.;     82-112         215/60R16   A13                            Y61 S03
                e11*2007/46*0236*..      82-112         225/55R16   A12
                - incl. Facelift         82-112         235/50R16   A12
                2012+2015
                Toyota Avensis Verso     85,110         205/60R16   A11                            A19 A99 B03
                M2                       85,110         215/55R16   A12                            S02
                e6*98/14*0083*..,        85,110         225/55R16   A01 A12 K1c K45
                e6*2001/116*0083*..
                Toyota C-HR              72, 85         215/65R16   A33                            A19 A58 A99
                AX1T                     72, 85         225/60R16   A33                            MHy S03
                e11*2007/46*3641*..      72, 85         235/60R16   A12
                Toyota Camry             112,137        215/60R16   A11                            A19 A99 S02
                V3                       112,137        225/55R16   A12
                e6*98/14*0085*..,
§ 22 49958*04




                e6*2001/116*0085*..
                Toyota Corolla           66, 73, 97     195/55R16   A33 R37                        A19 A58 A99
                E15EJ                    66, 73, 97     195/60R16   A33 R37                        F23 Lim V16
                e11*2001/116*            66, 73, 97     205/55R16   A91                            S03
                0304*09-..               66, 73, 97     225/50R16   A12
                - ab Modell 2014 (E18)
                Toyota Corolla           66-97          195/55R16   A33 R37 T87                    A19 A99 Sth
                E15EJ, E15ES             66-97          205/55R16   A91                            V16 S03
                e11*2001/116*            66-97          215/50R16   A12
                0304*00-08;              66-97          225/50R16   A12
                e11*2001/116*0314*.
                Toyota Corolla Verso     81-130         205/55R16   A11                            A19 A99 V16
                R1                       81-130         215/50R16   A12                            Ver S03
                e11*2001/116*0222*.      81-130         215/55R16   A12
                                         81-130         225/50R16   A12
                Toyota Picnic            66-94          205/50R16   T91                            A12 A19 A99
                XM1                                                                                S03
                e11*93/81*0063*..
                Toyota Previa            85-115         215/55R16   R37 T95 Z15                    A11 A19 A99
                R3                       85-115         215/60R16   R09 T94 T95                    S02
                e6*98/14*0069*..,        85-115         215/60R16   A01 G03 T94 T95
                e6*2001/116*0069*..
                Toyota Prius Plus        73             205/60R16                                  A12 A19 A99
                XW4(a), XW3(a)           73             215/55R16                                  Car Z16 S03
                e11*2007/46*0157*..;
                e11*2001/116*0264*
                - Business, Comfort




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota RAV4 (II)        85-110         215/70R16                                         A13 A19 A99
                A2                                                                                       B03 KOV S02
                e6*98/14*0070*..,
                e6*2001/116*0070*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Toyota RAV4 (III)       100-130        215/70R16   A13                                   A19 A57 A99
                XA3(a)                  100-130        225/65R16   A13                                   B03 KOV S03
                e6*2001/116*            100-130        225/70R16   A12
                0105*00-08              100-130        235/60R16   A33
                - ohne Radhaus-         100-130        235/65R16   A12
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (III)       100-130        215/70R16   A13                                   A19 A57 A99
                XA3(a)                  100-130        225/65R16   A13                                   B03 KMV S03
                e6*2001/116*            100-130        225/70R16   A12
                0105*00-08              100-130        235/60R16   A33
                - mit Radhaus-          100-130        235/65R16   A12
                  Verbreiterungen
§ 22 49958*04




                - incl. Facelift 2009

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
§ 22 49958*04




                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8
                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 49958*04




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 8
                Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
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                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2017 in Lambsheim statt.

                Hinweise zum Sonderrad

                Radausführung T4: Die "Montageanleitung für Leichtmetallräder", der Fa. Reifen Gundlach, ist zu
                beachten.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§ 22 49958*04




                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. Februar 2017




                Laux                                                                  00264752.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim