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							                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                       DE-24932 Flensburg




                                    MITTEILUNG

                            E1      ausgestellt von:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    über die Erweiterung einer Genehmigung
                                    für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                                    Ergänzung 01


                                    COMMUNICATION

                                    issued by:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
R124 000658, Erw. 03




                                    of the extension of an approval
                                    of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                                    supplement 01


                       Nummer der Genehmigung: 000658                    Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                      Extension No.


                       1.    Radhersteller:
                             Wheel manufacturer:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       2.    Typbezeichnung des Rades:
                             Wheel type designation:
                             OX08 6516

                       2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                             Category of replacement wheels:
                             Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                             Pattern part replacement wheels

                       2.2   Werkstoff:
                             Construction material:
                             Aluminiumlegierung
                             Aluminium alloy
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 000658                     Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                       Extension No.

                       2.3   Fertigungsverfahren:
                             Method of production:
                             gegossene Räder
                             casted wheels

                       2.4   Kennung der Felgenkontur:
                             Rim contour designation:
                             6,5 J

                       2.5   Einpresstiefe des Rades:
                             Wheel inset/outset:
                             siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                             see point 0.7 of the test report
R124 000658, Erw. 03




                       2.6   Radbefestigung:
                             Wheel attachment:
                             serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
                             original mounting parts of the vehicle manufacturer

                       2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                             Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                             siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                             see point 0.9 of the test report

                       3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                             Manufacturer‘s name and address:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                             If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                             Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                             ab Juli 2014
                             from July 2014

                       6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                             Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                             DE-67245 Lambsheim
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   3

                       Nummer der Genehmigung: 000658                       Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                         Extension No.

                       7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             20.09.2017

                       8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Number of report issued by that service:
                             55-0992-14 (4. Ausfertigung)

                       9.    Bemerkungen:
                             Remarks:
                             Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                             The indications given in the above mentioned test report including its
                             annexes shall apply.
R124 000658, Erw. 03




                       10.   Die Genehmigung wird erweitert
                             Approval extended

                       11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
                             see appendix 1 of the test report

                       12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       13.   Datum:             12.10.2017
                             Date:

                       14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                             Signature:
               Montageanleitung für Leichtmetallrad

      Oberon 5       OX08 6516 Ausf. M5 & T4                Stand 09.06.2016
                          E1 124R–000658 & KBA 49958

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten
     Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
         Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.

  6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten genannten und hier abgebildeten
     Flachbund Muttern am Fahrzeug befestigt werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten
     oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der
     Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
                       Gutachten zur UN ECE R124 000658

                       Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55099214 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                       Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 1 von 3
                       Prüfgegenstand

                       Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                            (mm)
                       T4         OX08 6516 T4 / ohne Ring                  5/114,3/60,1       45       715     2200


                       Befestigungsmittel

                       Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund             Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                       S02   Serien- ww.                Flachbund        110                    37,5            Serie ww.
                             Zubehörmutter M12x1,5                                                              RG.S029


                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
R124 000658, Erw. 03




                       Toyota Auris (I)          66-108         205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
                       E15J, E15UT..                                                                              S02
                       e11*2001/116*0299*..;
                       0305*00-13;
                       e11*2007/46*0167*..;
                       0019*00-03
                       - incl. Facelift 2010
                       Toyota Auris (I) 2,2D     130            205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
                       E15UT                                                                                      S02
                       e11*2001/116*
                       0305*00-13
                       - incl. Facelift 2010
                       Toyota Auris (II)         82 - 97        205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
                       E15UT(a), E15UTN(a)                                                                        S02
                       e11*2001/116*
                       0305*14-..;
                       e11*2007/46*
                       0019*04-..
                       - ab Modell 2013 (E18)
                       - incl. Facelift 2015
                       Toyota Auris (II)         66, 73, 85     205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
                       E15UT(a), E15UTN(a)                                                                        S02
                       e11*2001/116*
                       0305*14-..;
                       e11*2007/46*
                       0019*04-..
                       - ab Modell 2013 (E18)
                       - incl. Facelift 2015
                       Toyota Auris Hybrid(II)   73             205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
                       HE15U(a)                                                                                   S02
                       e11*2007/46*
                       0018*05-..
                       - ab Modell 2013 (E18)
                       - incl. Facelift 2015


                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000658

                       Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55099214 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                       Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                            Seite 2 von 3
                       Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                          Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Toyota Avensis           110,130        205/55R16   ECE                                A19 A63 A99
                       T25                                                                                    S02
                       e11*2001/116*0196*.
                       Toyota C-HR              72, 85         215/65R16   A33 ECE                            A19 A58 A99
                       AX1T(EU,M), -/TMG                                                                      MHy S02
                       e11*2007/46*3641*..,
                       e13*2007/46*1765*..
                       Toyota Corolla           66, 73, 97     205/55R16   ECE                                A19 A63 A99
                       E15EJ                                                                                  S02
                       e11*2001/116*
                       0304*09-..
                       - ab Modell 2014 (E18)
                       Toyota Corolla           66-97          205/55R16   ECE                                A19 A63 A99
                       E15EJ, E15ES                                                                           S02
                       e11*2001/116*
                       0304*00-08;
                       e11*2001/116*0314*.
                       Toyota Corolla Verso     81-130         205/55R16   ECE                                A19 A63 A99
R124 000658, Erw. 03




                       R1                                                                                     S02
                       e11*2001/116*0222*.
                       Toyota RAV4 (III)        100-130        215/70R16   A13 ECE                            A19 A57 A99
                       XA3(a)                                                                                 S02
                       e6*2001/116*
                       0105*00-08
                       - ohne Radhaus-
                         Verbreiterungen
                       - incl. Facelift 2009
                       Toyota RAV4 (III)        100-130        215/70R16   A13 ECE                            A19 A57 A99
                       XA3(a)                                                                                 S02
                       e6*2001/116*
                       0105*00-08
                       - mit Radhaus-
                         Verbreiterungen
                       - incl. Facelift 2009

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                       Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000658

                       Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55099214 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 3 von 3

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
R124 000658, Erw. 03




                       A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                       Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                       beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                       S02      Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                       vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                       Radherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1).
                       Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 20. September 2017
                                                                                              00279289.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim