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							Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55099214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
M4           OX08 6516 M4 / ohne Ring                 5/114,3/67,1       45       725     2200


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel           Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge
                                                                                      (mm)
S02       Serienhutmutter M12x1,5              Kegel 60°        110                   -
S03       Serienhutmutter M12x1,5              Kegel 60°        110                   -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Tucson            85-136        215/70R16       A31 ECE                             A19 A57 A99
TLE, TLE-HME                                                                                B81 S03
e11*2007/46*2724*..;
e13*2007/46*1612*..
Hyundai ix35              85-135        215/70R16       A33 ECE                             A19 A57 A99
EL, ELH, LM                                                                                 S02
e11*2007/46*
0104*00-03;
0192*00-05;
0128*00-06


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55099214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 13. Juni 2016
                                                                      00251612.DOC




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