GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069614 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX08
Typ OX08 6516
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PC OX08 6516 PC / ohne Ring 5/108/65,1 47 715 2200
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49958
Herstellerzeichen ww. OX-M, OX-SSW, OX-TH
Radtyp und Ausführung OX08 6516 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Serien- wahlweise Serie
S01 Zubehörschraube Flachbund 100 36,5 wahlweise
M12x1,25 RG.S028
Serien- wahlweise Serie
S02 Zubehörschraube Flachbund 115 36,5 wahlweise
M12x1,25 RG.S028
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Opel
Peugeot
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069614 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citr. C4 Picasso/ 68-122 205/60R16 A90 A19 A58 A60
Spacetourer 68-122 215/55R16 A12 A99 B03 S01
3 68-122 225/55R16 A01 A12 K1a K2b K5a
e2*2007/46*0356*..
Citroen Berlingo (IV) 56-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 56-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
e2*2007/46*0624*.. 56-96 215/55R16 A12 S02
Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 S02
Opel Combo-E 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
e2*2007/46*0623*.. 55-96 215/55R16 A12 S02
Opel Combo-E Life 56-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 56-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
e2*2007/46*0622*.. 56-96 215/55R16 A12 S02
Peugeot 308, 308SW 60-96 195/55R16 A90 A19 A58 A99
L 60-96 195/60R16 A90 B83 Car Flh
e2*2007/46*0405*.. 60-96 205/55R16 A90 S01
60-96 215/55R16 A12
60-96 225/50R16 A12
Peugeot Partner (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 S02
Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 A19 A58 A99
E KMV S02
e2*2007/46*0624*..
Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 A19 A58 A99
E KMV S02
e2*2007/46*0625*..
Toyota Proace City 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E, E(EU,N)-TMG 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
e2*2007/46*0686*..; 55-96 215/55R16 A12 S02
e13*2007/46*2270*..
Toyota Proace City 75-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
Verso 75-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99
E, E(EU,M)-TMG 75-96 215/55R16 A12 S02
e2*2007/46*0685*..;
e13*2007/46*2269*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069614 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
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S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S01).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S02).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
X15 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X99 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2020 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069614 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Juni 2020
Laux 00345631.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim