GUTACHTEN zur ABE Nr.49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55069614 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Auftraggeber Best4Tires GmbH
Rathausstraße 52-58
56203 Höhr - Grenzhausen
QM Nr.4410022500004,TÜV Nord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX08
Typ OX08 6516
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
PC OX08 6516 PC / ohne Ring 5/108/65,1 47 715 2200
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49958
Herstellerzeichen OX-M/OX-SSW/OX-TH/OX-TUE
Radtyp und Ausführung OX08 6516 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 49958*20
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serien- wahlw. Flachbund 100 36,5 Serie ww. RG.S028
Zubehörschraube M12x1,25
S02 Serien- wahlw. Flachbund 115 36,5 Serie ww. RG.S028
Zubehörschraube M12x1,25
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Opel
Peugeot
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55069614 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citr. C4 Picasso/ 68-133 205/60R16 A90 A19 A58 A60
Spacetourer 68-133 215/55R16 A12 A99 S01
3 68-133 225/55R16 A01 A12 K1a K2b K5a
e2*2007/46*0356*..
Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0624*.. 55-96 215/55R16 A12 X99 S02
Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 X99 S02
Opel Combo-E 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0623*.. 55-96 215/55R16 A12 X99 S02
Opel Combo-E Life 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0622*.. 55-96 215/55R16 A12 X99 S02
Peugeot 308, 308SW (II) 60-96 195/55R16 A90 A19 A58 A99
§22 49958*20
L 60-96 195/60R16 A90 B83 Car Flh
e2*2007/46*0405*.. 60-96 205/55R16 A90 S01
60-96 215/55R16 A12
60-96 225/50R16 A12
Peugeot Partner (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 X99 S02
Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 A19 A58 A99
E BP2 KMV NoE
e2*2007/46*0624*.. S02
Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 A19 A58 A99
E BP2 KMV NoE
e2*2007/46*0625*.. S02
Toyota Proace City 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E, E(EU,N), -/TMG 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0686*..; 55-96 215/55R16 A12 X15 X99 S02
e13*2007/46*2270*..
Toyota Proace City Verso 75-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99
E, E(EU,M), -/TMG 75-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 KOV NoE
e2*2007/46*0685*..; 75-96 215/55R16 A12 X15 X99 S02
e13*2007/46*2269*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55069614 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
§22 49958*20
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55069614 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 49958*20
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 mm
an Achse 1.
BP2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel an Achse 1.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55069614 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 49958*20
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
X15 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X99 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16 ww.
215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2025 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.49958 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55069614 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller Best4Tires GmbH
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. Mai 2025
Laux 00446716.DOCX JR-RL
§22 49958*20
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim