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							Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099214 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 3
Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T2        OX08 6516 T2 / ohne Ring                 5/100/56,1         48         615   2100


Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)       Gesamthöhe (mm)   Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,25                Kegel 60°     90                      -                 RG.575F
S03   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°     120                     25,5              -
S04   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°     100                     25,5              -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
ZC, GC/GF                                                                                S03
e13*2007/46*1281*..;
e13*2001/116*
0026*05-..
Subaru Forester         90-169         205/60R16     ECE                                 A19 A63 A99
SG, SGS, SGG            90-169         205/65R16     ECE                                 S02
e13*98/14*0087*..,      90-169         215/55R16     ECE
e1*2001/116*0209*..,    90-169         215/60R16     ECE
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester         104-110        205/60R16     ECE                                 A19 A63 A99
SH, SHS, SHLPG          104-110        205/65R16     ECE                                 S04
e13*2001/116*0982*0     104-110        215/60R16     ECE
0-08;                   104-169        215/65R16     ECE
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/65R16     ECE                                 A19 A63 A99
SJ, SH                                                                                   S03
e13*2007/46*1305*..
e13*2001/116*
0982*09-.. (Ausf. SJ)
Subaru Impreza          84, 110        205/55R16     A13 ECE                             A19 A99 Flh
G4                                                                                       S04
e1*2007/46*0597*..
Subaru Impreza XV       110            205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
G3                                                                                       S04
e1*2001/116*0438*..
Subaru Legacy           110-127        205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
BM/BR, BM/BRS           110-127        205/60R16     ECE                                 S03
e1*2007/46*0079*..;     110-127        205/65R16     ECE
e13*2007/46*1074*..     110-127        215/50R16     ECE
                        110-127        215/60R16     ECE
                        110-127        225/50R16     ECE

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099214 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          110-180        205/60R16    ECE                                     A19 A63 A99
Outback                110-180        215/55R16    ECE                                     S02
BL/BP, -S, -G          110-180        215/60R16    ECE
e1*2001/116*0228*..,
e1*2001/116*0256*..,
e11*2001/116*0240*.
Subaru Outback         110-127        215/65R16    ECE                                     A19 A63 A99
BM/BR, BM/BRS          110-127        225/60R16    ECE                                     S03
e1*2007/46*0079*..;    110-127        225/65R16    ECE
e13*2007/46*1074*..
Toyota GT86 (Z)        147            205/55R16    ECE                                     A19 A63 A99
ZN, GC/GF                                                                                  S03
e13*2007/46*1287*..;
e13*2001/116*
0026*05-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55099214 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3
ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
nachzuziehen sind.

S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 10. Juni 2016


                                                                       00251496.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim