Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt über die Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 COMMUNICATION issued by: Kraftfahrt-Bundesamt concerning approval granted of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 Nummer der Genehmigung: 000658 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: Reifen Gundlach GmbH 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: OX08 6516 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000658 Approval No.: 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 6,5 J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Prüfbericht Punkt 0.7 see test report no. 0.7 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: Es werden die vom Rad- oder Fahrzeughersteller mitgelieferten Radbefestigungselemente verwendet Mounting parts of the vehicle or wheel manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Prüfbericht Punkt 0.9 see test report no. 0.9 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: ab Juli 2014 from July 2014 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH DE-51101 Köln 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 04.11.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000658 Approval No.: 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55 0992 14 (1. Ausfertigung) 9. Bemerkungen: Remarks: entfällt not applicable 10. Die Genehmigung wird erteilt Approval granted 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): entfällt not applicable 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 24.11.2014 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Nina Haderup Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 000658 Approval No.: 15. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. 1. Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package 2. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal 3. Beschreibungsunterlagen Information package Montageanleitung für Leichtmetallrad Oberon 5 OX08 6516 E1 124R–000658 Montageanleitung 1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen. 2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind. 3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. 5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden. Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen. Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben. Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen. Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit einem Drehmomentschlüssel anziehen. Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche. 6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden. 7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen. 8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten. 9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist. 10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der geprüften Version entspricht. Pflegehinweise Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt werden. Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers beachten. Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden. Gutachten zur ECE R124 000658 Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55099214 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW- Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 2 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M4 OX08 6516 M4 / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 725 2200 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienhutmutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S03 Serienhutmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Serienhutmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Verwendungsbereich Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai i30 /-cw 66-99 205/55R16 ECE A19 A63 A99 GDH S04 e11*2007/46*0337*..; e11*2007/46*0338*.. Kia cee'd /-SW 66-99 205/55R16 ECE A19 A63 A99 JD S04 e4*2007/46*0496*..; e4*2007/46*0497*.. Kia pro_cee'd 66-99 205/55R16 ECE A19 A63 A99 JD S04 e4*2007/46*0496*.. Mazda 3 74-121 205/60R16 ECE A19 A39 A63 BL A99 S02 e11*2001/116* 0262*10-.. ab Modell 2013 (FIN: -JMZBM...) Mazda 3 77-136 205/55R16 ECE A19 A63 A99 BL S03 e11*2001/116* 0262*00-09 (FIN: -JMZBL...) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur ECE R124 000658 Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55099214 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW- Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 2 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 31. Oktober 2014 00219402.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim