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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
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             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             über die Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             concerning approval granted
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 000658                     Erweiterung Nr.: --
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      Reifen Gundlach GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      OX08 6516

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattern part replacement wheels

2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000658
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      6,5 J

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.7
      see test report no. 0.7

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      Es werden die vom Rad- oder Fahrzeughersteller mitgelieferten
      Radbefestigungselemente verwendet
      Mounting parts of the vehicle or wheel manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.9
      see test report no. 0.9

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      Reifen Gundlach GmbH
      DE-56316 Raubach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      ab Juli 2014
      from July 2014

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51101 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      04.11.2014
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000658
Approval No.:

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0992 14 (1. Ausfertigung)

9.    Bemerkungen:
      Remarks:
      entfällt
      not applicable

10.   Die Genehmigung wird erteilt
      Approval granted

11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      entfällt
      not applicable

12.   Ort:              DE-24932 Flensburg
      Place:

13.   Datum:            24.11.2014
      Date:

14.   Unterschrift:     Im Auftrag
      Signature:




      Nina Haderup
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




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Nummer der Genehmigung: 000658
Approval No.:

15.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
      ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


      1.   Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
           Index to the information package

      2.   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
           Collateral clauses and instruction on right to appeal

      3.   Beschreibungsunterlagen
           Information package
                  Montageanleitung für Leichtmetallrad

              Oberon 5          OX08 6516           E1 124R–000658

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55099214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW- Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
M4           OX08 6516 M4 / ohne Ring                5/114,3/67,1       50        725    2200


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°      130                    -
S03       Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°      110                    -
S04       Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°      110                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i30 /-cw          66-99          205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
GDH                                                                                        S04
e11*2007/46*0337*..;
e11*2007/46*0338*..
Kia cee'd /-SW            66-99          205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
JD                                                                                         S04
e4*2007/46*0496*..;
e4*2007/46*0497*..
Kia pro_cee'd             66-99          205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
JD                                                                                         S04
e4*2007/46*0496*..
Mazda 3                   74-121         205/60R16     ECE                                 A19 A39 A63
BL                                                                                         A99 S02
e11*2001/116*
0262*10-..
ab Modell 2013
(FIN: -JMZBM...)
Mazda 3                   77-136         205/55R16     ECE                                 A19 A63 A99
BL                                                                                         S03
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000658

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55099214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW- Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                            Seite 2 von 2

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

Lambsheim, 31. Oktober 2014


                                                                          00219402.DOC




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